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IGNORED

Lauf ohne Patronenlager, rechtliche Einstufung


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Geschrieben

Weil ich theoretische Diskussionen mit Deutschlands besten Materialwissenschaftlern und HobbyBüxern auf WO leid bin hier einer der zwei Knallstöcke des Nichtskönners von Halle. 

Fucking S235 Baustahl, cal 12 mit 3.5mm Wandstärke. Eines der wenigen Sachen, die bei dem Drecksack ohne Probleme funktioniert haben

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb ASE:

Eigentlich wurde hier die Norm bereits genannt, wesentliches Teil nur dann wenn  "mit allgemein gebräuchlichen" Werkzeugen fertigzustellen. Unabhängig davon ob Reststück oder neu. Und solange Patronenlagerreibahlen nicht beim Baumarkt oder in der Grabbeltheke bei Netto liegen, sind es keine allgemein gebräuchlichen Werkzeuge.

Nur zum richtigen Verständniss: ein 800mm langer Laufrohling mit Zügen und Feldern,  im Kal. 30, der Firma Lothar Walther, ohne Systemgewinde und ohne Patronenlager ist demnach in D frei verkäuflich?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 44 Minuten schrieb chapmen:

Nur zum richtigen Verständniss: ein 800mm langer Laufrohling mit Zügen und Feldern,  im Kal. 30, der Firma Lothar Walther, ohne Systemgewinde und ohne Patronenlager ist demnach in D frei verkäuflich?

Das ist die falsche Frage mit der man hier die Diskussion entgleisen lassen will. Daraus das LW ihn dir nicht verkaufen wird, lässt sich nicht ableiten das es verboten wäre. LW will keinen medialen Ärger, warum wohl kauft jemand einen Laufrohling? Als Spazierstock? Es ist klar das jemand damit eine Waffe bauen will und LW hat sich das Bonmot "There is no bad press" nicht so recht zu eigen gemacht.

 

 

Ist der Besitz eines solchen laufrohlings strafbar? Bitte mit Normenkette belegen.

 

Lass uns ein Spiel daraus machen, du bist StA und ich Verteidiger, weil mein Mandant ein bösen Laufrohling besaß.

 

Ich werde dir vor dem Richter die Hosen herunter ziehen mit folgender Normenkette:


1.) Strafbarkeit käme in diesem Fall nur in Betracht gem. §52 Abs 3 Nr. 2 

2.) Schusswaffenteile sind in der Strafnorm nicht explizit erwähnt. Daher müssen wir Anlage 1 Nr. 1.3 bemühen, welche eine Gleichstellung wesentlicher Teile  mit den Schusswaffen für welche sie bestimmt sind

3.) Das  Corpus Delicti ist unter Anlage 1 Nr. 1.3.1.7 nur vermeintlich erfasst

4.) Anlage 1 Nr. 1.3.1.7 fordert, das ein Laufrohling mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können muss um die Gleichstellung nach Anlage 1 Nr. 1.3 wirksam werden zu lassen. Dieses ist insbesondere das Einschneiden eines Patronenlagers für Patronen- oder Kartuschenmunition.

5. ) Um den Schmerz noch größer zu machen zitiere ich den BDK der sich im letzten Gesetzgebungsverfahren als Stellung beziehender Fachverband darüber mockiert hat das nach wie vor die PTB-Liste  anerkannter Standard  nach stehender Rechtsprechung bei den allgemein gebräuchlichen Werkzeugen und ist längst überholt sei, denn sie definiere neben Hammer, Feile. o. ä. lediglich einfachste Werkzeuge nur bis zur elektrischen Handbohrmaschine. Auf die Forderungen des BDK, statt allgemein gebräuchliche  fürderhin allgemein verfügbare Werkzeuge zu normieren  sei der Gesetzgeber aber gerade explizit nicht eingegangen, womit der diesbezügliche Wille des GG in der jüngsten Änderung des WaffG nochmals unterstrichen worden sei und weiterhin erkennbar sei, daß die zur Fertigstellung erforderliche Reibahle und ggf Drehmaschine auch nach jetziger stehender Rechtssprechung kein  allgemein gebräuchliches Werkzeug sei.

6.) Zur Strafbarkeit des Besitzes müsste aber gerade die Fertigstellung erfolgen oder zumindest die Möglichkeit zur Ferstigstellung mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen gegeben sein. Demgegenüber könne die Fertigstellung, insbesondere das erforderliche Einschneiden eines Patronenlagers nur mittels spezieller Patronenlagerreibahle erfolgen. 

7.) Der Laufrohling stelle damit kein wesentliches Teil dar. Mein Mandant sei daher Freizusprechen und der widerrechlich beschlagnahmte Laufrohling herauszugeben.

 

So und nun du. Mal sehen wessen Hosenträger besser sind.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb ASE:

 

So und nun du. Mal sehen wessen Hosenträger besser sind.

Ich bin nicht auf irgendwelche Spielchen aus, ich habe eine Frage gestellt die mit ja oder nein ausreichend beantwortet wäre, ohne dich als den "one and only" darzustellen.

Meinetwegen streiche LW und setze Krieger ein, oder eben noname Hersteller.

Aber lass gut sein, meine Frage wurde anderweitig ausreichend beantwortet.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

Nur wenn man diese Läufe nicht zu den vorgearbeiteten wesentlichen Teilen zählen möchte ;)

waffenrechtliche Desinformationsmaschine

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb WOF:

Die rechtliche Bewertung von ASE ist nicht

zu erschüttern.

Das Richter dies anders sehen sollte man dann ebenfalls erwähnen.

vor 1 Stunde schrieb ASE:

Weil ich theoretische Diskussionen mit Deutschlands besten Materialwissenschaftlern und HobbyBüxern auf WO leid bin hier

Auch Profis finden ihren Meister.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb WOF:

Dann nenn mal das Aktenzeichen.

Wieso sollte ich?

Selbst über einfachste google Suche einsehbar.

Vollprofis haben sie eh in der Datenbank.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Nicht leerer wie die vorangegangenen posts,  oder habe ich Hinweise auf Aktenzeichen die im Sinne eurer theoretischen Überlegungen entschieden wurden überlesen?

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb WOF:

Eine nichtexistente Verurteilung kann man weder überlesen noch zitieren.

Einen Freispruch schon. Wäre ja das selbe Verfahren.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich muss ebensowenig etwas belegen wie ihr,  ich kenne das beliebte WO Spiel zur genüge.

vor 13 Minuten schrieb WOF:

Eine nichtexistente Verurteilung kann man weder überlesen noch zitieren.

Ich habe nach einem Freispruch,  oder einer auf eurer Argumentationskette erfolgten Einstellung gefragt. Auch diese sind zitierfähig.

Wenn Klugscheissen, dann richtig.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Einen Freispruch schon. Wäre ja das selbe Verfahren.

Dafür müsste eine Anklage und ein Eröffnungsbeschluß

vorliegen. Bei der Sachlage undenkbar.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb WOF:

Dafür müsste eine Anklage und ein Eröffnungsbeschluß

vorliegen. Bei der Sachlage undenkbar.

Dein Ernst?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Ich muss ebensowenig etwas belegen wie ihr,  ich kenne das beliebte WO Spiel zur genüge.

Naja, Du stimmst sehr häufig genau dieses Spiel an. Dies fällt mir nicht zum ersten Mal auf.

Auch hier wieder mit einer Behauptung, die a) nicht belegt wurde und b) auch leicht abseits des eigentlichen Diskussionsfadens ist.

 

Ich finde die Argumentation von ASE in sich schlüssig und habe bisher hier noch nichts gelesen, was dem entgegen steht.

Bearbeitet von chr
Geschrieben (bearbeitet)

Zunächst ein mal szeht das Gesetz dem entgegen und das wurde hier bereits erwähnt.

 


 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Waffen Tony:

Zunächst ein mal szeht das Gesetz dem entgegen und das wurde hier bereits erwähnt.

@chapmen

@Waffen Tony

 

 

Normenkette und  Aktenzeichen her.. Das wäre im Sinne aller die an einer tatsächlichen Diskussion interessiert sind. Ansonsten  mal wieder  inhaltsleere Rechthaberei auf WO, oder?

 

Weil es im Gesetz steht.

Ja wo denn?

Na im Gesetz!

 

 

 

Bearbeitet von ASE
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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Waffen Tony:

Nur wenn man diese Läufe nicht zu den vorgearbeiteten wesentlichen Teilen zählen möchte ;)

 

@Waffen Tony  Die Norm geht nach dem Komma weiter, ich war so nett und habe es dir mal markiert zur besseren Lesbarkeit

Zitat

1.3.1.7
vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile und Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können.

 

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Geschrieben

Also nochmal rein informativ:

Mit ehemals frei ab 18 erworbenen / aufgefundenen Rohlingen war nach 2003 / ist aktuell wie zu verfahren ?

Oder was wäre etwa (ab 2003 / heute) mit einem ca. 40 cm unversehrten Laufabschnitt (oder kürzeren Stücken) einer (alt-) Deko / Salut-LW (also zerstörte Bereiche wie etwa Lager- & Mündungsbereich abgetrennt, zerstörte & alle anderen Teile nicht mehr vorhanden) zu tun (gewesen) ?

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Pi9mm:

Also nochmal rein informativ:

Mit ehemals frei ab 18 erworbenen / aufgefundenen Rohlingen war nach 2003 / ist aktuell wie zu verfahren ?

Oder was wäre etwa (ab 2003 / heute) mit einem ca. 40 cm unversehrten Laufabschnitt (oder kürzeren Stücken) einer (alt-) Deko / Salut-LW (also zerstörte Bereiche wie etwa Lager- & Mündungsbereich abgetrennt, zerstörte & alle anderen Teile nicht mehr vorhanden) zu tun (gewesen) ?

Erwerbscheinpflichtig Händlerlizenz, sowie ein cm des Rohrs Züge aufweisst darfste das als Ottomerkel nicht haben, das ist DE.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Das wäre im Sinne aller die an einer tatsächlichen Diskussion interessiert sind. 

Eben dies fehlt mir, ebenso wundert dein Wunsch danach.

Zitat : "Weil ich theoretische Diskussionen mit Deutschlands besten Materialwissenschaftlern und HobbyBüxern  auf WO leid bin..."

Erstaunlich finde ich den Umstand das offensichtlich in kollektiver Angst oder Gesetzesunverständniss ein Verkauf von Laufrohlingen in D nicht stattfindet.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb lastunas:

darfste das als Ottomerkel nicht haben

Also darf beim Selbstzerstören einer Dekowaffe (natürlich neben den "neuen" wesentlichen Waffenteilen) auch kein Laufabschnitt >2 x Kal. Länge erhalten bleiben. Also längs zerflexen, Hammer & Amboss, oder elektrisch- / autogenschweißend aufschmelzen / zerlaufen lassen. Sonst würde sich der Schrotthändler auch nicht freuen...

Oder falls nicht Hausmüll / gelbe Tonne; sind nicht irgendwo Fundamente zu gießen... ?

So beschäftigt der Staat die Bürger (oder Sondengänger, oder Magnettaucher...).

Armseliges Thema.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Pi9mm:

Also darf beim Selbstzerstören einer Dekowaffe (natürlich neben den "neuen" wesentlichen Waffenteilen) auch kein Laufabschnitt >2 x Kal. Länge erhalten bleiben. Also längs zerflexen, Hammer & Amboss, oder elektrisch- / autogenschweißend aufschmelzen / zerlaufen lassen. Sonst würde sich der Schrotthändler auch nicht freuen...

Oder falls nicht Hausmüll / gelbe Tonne; sind nicht irgendwo Fundamente zu gießen... ?

So beschäftigt der Staat die Bürger (oder Sondengänger, oder Magnettaucher...).

Armseliges Thema.

Jepp, ist so, sowie du theoretisch nen Lager reinbekommst und noch was gezogenes übrig bleibt faltet Faltenelse die Hände und du bist ganz ganz böse....

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