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IGNORED

Luftgewehr korrekt lagern.


steven

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nee..sie werden gefragt haben,ob der waffenkoffer leer ist…und die antwort war…

 

-nein..aber da ist nur ein luftgewehr drin.

 

was wieder einmal mehr unterstreicht…nachschau nur mit termin und extrem kritischem selbstblick auf alle nur denkbaren fallstricke und dadurch vermeidung blöder nachfragen.

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7 hours ago, ASE said:

Die Strafvorschrift erfasst auch erlaubnisfreie Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände wie Luftgewehre, Vorderlader, Armbrüste. Diese müssen auch verschlossen aufbewahrt werden.

 

 

Was nur wieder aufzeigt, dass die Macher dieses Gesetzes ihr Hirn am Eingang abgegeben haben und durch Vakuum ersetzt haben....bei realen Schusswaffen kann man den Mist ja noch nachvollziehen, bei den oben aufgeführten Teilen wird die Sache lächerlich....

 

bj68

 

 

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51 minutes ago, BJ68 said:

Die Gesetzes-Macher, die das Teil ausarbeiten sollten zumindest Jura studiert haben oder reicht es da auch wie bei Politikern Küchenhilfe, Trampolin-Springer und Co. zu sein?

 

Einerseits gibt es nicht wenige Juristen, die knackdumm sind. (Eine mögliche Studienmotivation ist da eben, dass man aus besserem Hause stammt, etwas werden will, aber eigentlich keine Interessen identifizieren kann.)

 

Andererseits kann ein fähiger Jurist auch etwas knackdumm-Schikanöses ausarbeiten, wenn ihm das als Aufgabe gestellt wird.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 4 Stunden schrieb KaySven:

Nun ja, letztens bei einem Vereinskamerad passiert.

Er wohnt alleine in einem kleinen Einfamilienhaus, Kontrolleur kommen zu ihm und sein Luftgewehr-Koffer mit Inhalt steht im Raum wo auch sein Tresor steht.

Da am LG-Koffer kein Schloss dran bez. abgeschlossen war hat die Behörde Ihm seine WBK aberkannt/Widerrufen und er durfte seine „scharfen“ Waffen verkaufen.

vor 4 Stunden schrieb KaySven:

Das klingt recht merkwürdig.
Freie Waffe, Besitzer anwesend!, Kontrolleure sicher über 18 Jahre alt. Also Abhandenkommen der freien Waffe wäre nur gegen Willen des anwesenden Besitzers möglich gewesen, unberechtigter Umgang/Überlassen mit der freien Waffe kommt wohl auch kaum in Frage, wenn alle anwesenden Personen über 18 sind.
Den Tresor mit den WBK-pflichtigen Waffen hat er ja auch geöffnet. Wenn dem so wäre, dürfte man noch nicht einmal im Keller mit dem volljährigen Kumpel gemeinsam LG schießen.

Der hat nicht alles erzählt. Vielleicht auf die Frage: "Lagern die Sie so?" mit Ja geantwortet und vergessen zu erwähnen, das der Raum ansonsten verschlossen ist.

 

 

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Natürlich hat er sich nichts gedacht als nach dem LG gefragt wurde.

Er hat auch argumentiert „das Haus war ja abgeschlossen“ hat alles nichts geholfen.

Er hat auch vom Verband sich nen Anwalt empfehlen lassen, dieser hat ihn noch mal 300,- € gekostet mit der Antwort „Er hat keine Chance dagegen Vorzugehen“

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