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IGNORED

Salutbüchse anmelden


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb karlyman:

Mittlerweile müsste er ja reagiert haben. 

Hallo karlyman

 

bis jetzt: Schweigen im Walde.

Ich werde aktuelle berichten, sobald es neues gibt.

 

Steven

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Am 28.7.2021 um 13:05 schrieb steven:

Hallo karlyman

 

bis jetzt: Schweigen im Walde.

Ich werde aktuelle berichten, sobald es neues gibt.

 

Steven

Hallo zusammen,

gibt es zu diesem Thema Neuigkeiten? Ist die Anzeigepflicht bezüglich Salutwaffen bei jemanden positiv entschieden worden? Habe im Jahr 2008 wegen der Gesetzesänderung bei LEP Waffen eine grüne WBK beantragt und auch problemlos erhalten.

Bedürfnis war damals "wirtschaftliches Interesse am Altbesitz (§8 WaffG)".

Gruß

Stefan

Geschrieben (bearbeitet)

Wie ich in einem anderen Fred bereits sagte, habe ich das Salutgeraffel alles SEHR gewinnbringend verkauft.

Natürlich rechtzeitig!

Wenn dir das Trumm so wichtig ist, warum lässt du es nicht reaktivieren?

Da bei Salutwaffen nur der Lauf getauscht werden muss, kostet das wohl nicht die Welt.

Dann über den Jagdschein in die WBK.

Bearbeitet von kommandant
Geschrieben (bearbeitet)

Gute Idee bei einem in früheren thread erwähnten Anschütz KK.....

Bearbeitet von chapmen
  • 4 Monate später...
Geschrieben
Am 15.7.2021 um 19:49 schrieb steven:

morgen geht die Anmeldung für die Salutwaffe zur Behörde. Bedürfnis: Altbestand.

Hallo

 

im Juli habe ich die Salutbüchse angemeldet.

Bis heute keinen Mucks gehört.

 

Steven

Geschrieben

+++ WICHTIGE INFORMATION: Der Publikumsverkehr der Waffenbehörde, Jülicher Landstraße 178 in Neuss als Dienststelle der Kreisverwaltung findet auch während der Corona-Pandemie zu den üblichen Zeiten (dienstags und donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr) statt. Um diesen jedoch auf Grund der Infektionsgefahren auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren, bitten wir, für An- und Abmeldungen von Schusswaffen, Anträge u. ä. möglichst den Postweg zu nutzen. Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse (zum Beispiel Eintragungen in Waffenbesitzkarten) kann regelmäßig nicht am selben Tag erfolgen, da meist noch eine Zuverlässigkeitsprüfung (die letzte Überprüfung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen) erforderlich ist. Kommen Sie bitte nur mit vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formularen in die Dienststelle; ein Ausfüllen vor Ort ist auf Grund des erhöhten Infektionsrisikos derzeit nicht möglich. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie Ihre Unterlagen auch gerne an der Pforte der Polizeiwache Neuss abgeben. Bitte betreten Sie das Dienstgebäude nur mit Alltagsmaske (textiler Mund-Nasen-Schutz, MNS) und achten Sie auf den Mindestabstand von 1,5 Metern.

Die Liegezeiten in der Antragsbearbeitung belaufen sich derzeit auf mind. 15 Wochen. Bis dahin wird gebeten, von weiteren Rückfragen abzusehen.

 

So sieht das hier mitlerweile aus. Da kann man sich die 3 Monate und dann Untätigkeitsklage in die Haare schmieren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb stephan-k:

 

So sieht das hier mitlerweile aus. Da kann man sich die 3 Monate und dann Untätigkeitsklage in die Haare schmieren.

So oder so müssen sie reagieren. Ich kenne genügend Vorgänge die auf einmal sehr schnell bearbeitet wurden......

 

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Zitat:

 

PRESSEMITTEILUNG Nr. 40/24
Luxemburg, den 5. März 2024
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-234/21 | Défense Active des Amateurs d’Armes u. a.

Verbot halbautomatischer Waffen: Mitgliedstaaten, die frühere
Genehmigungen für diese Waffen aufrechterhalten wollen, können dies
auch für Waffen vorsehen, die für das Abfeuern von Platzpatronen
umgebaut wurden

 

Näheres hier:

 

https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/?do=findComment&comment=3693695

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