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IGNORED

Rechtliche Einstufung sog. MARS Schußwaffen


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Geschrieben

Wie der eine oder andere schon mitbekommen hat, hat die Regierung in GB sog. MARS Schusswaffen verboten. Google sagt zu MARS Waffen folgendes:

What is a Mars rifle?

This definition is designed to catch self-unloading rifles that use either gas from a fired round or a spring arrangement to store energy from gas to extract fired cases. These are often referred to as MARS (Manually Activated Release System) or lever release firearms.
Anbei mal ein Youtubevideo eines MARS VZ58 Gewehrs:
Das deutsche Waffengesetz defeniert Repetierer folgendermaßen:
...dies sind Schusswaffen, bei denen das Zuführen der Patrone aus einem Magazin, das Abfeuern und das Entfernen der Patrone oder Patronenhülse mit Hilfe eines nur von Hand zu betätigenden Mechanismus erfolgt.
Daher würde ich mal behaupten nach deutschem Recht gelten MARS Waffen als HAs. Seht ihr das genauso? Wie sieht es zum Beispiel in Österreich aus?

Geschrieben

Editiere deinen Beitrag mal und lass den Videolink nur als Textlink darstellen, nicht einbetten.

 

vor 6 Minuten schrieb zickzack:

...nach deutschen Recht gelten MARS Waffen als HAs. Seht ihr das genauso?

Wäre ich mir nicht so sicher.

Die Definition von Halbautomaten passt nicht ganz.

...durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten)

2.2 Anlage1 WaffG

 

Wäre natürlich noch wichtig, dass man durch rumfummeln (mit allgemeingebräuchlichen Werkzeugen) an den Innereien keinen Vollautomaten draus basteln kann.

 

vor 6 Minuten schrieb zickzack:

mit Hilfe eines nur von Hand zu betätigenden Mechanismus

Warum soll der Mechanismus nicht "convenient" im Abzug integriert sein?

Natürlich kommen dann Sicherheitsexperten aus ihren dunklen Löchern und erzählen uns was vom Willen des Gesetzgebers...

 

Warum ist deine Fragestellung wichtig?

Hast du einen größeren Posten MARS Waffen aufgefunden?😉

 

Geschrieben

@Sebastians Leider kann ich meinen Beittrag nicht editieren. Das verlinkte Video verdeckt den "Bearbeiten" Button 🙈

Wieso es mich interessiert? Wenn es nach deutschem Waffenrecht als Repetierer gelten, dann wäre der Weg frei, diese Waffen auf Gelb zu erwerben. Ja, ich weiß, es wäre dann zwar auch eine "Gesetzeslücke" aber eine hochinteressante wie ich finde.

Geschrieben (bearbeitet)

Klar, ist hochinteressant.

Bis HA komplett verboten sind wird sich aber wohl kaum ein Händler da dran trauen, BKA-Gutachten einholen, importieren, ggf. umbauen, du weißt schon.

Auch die Geradezugrepetierer auf AR15 Basis als Beispiel sind meines Wissens eher Gimmicks und laufen mehr schlecht als recht (absatzmäßig gesehen).

In wenigen Jahren haben wir aber gute Chancen.🙃

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben

Diese Lücke wurde ja mit dem neuen WaffG und der neuen Definition von Repetierern geschlossen. 

Bei MARS wird die Patrone/nhülse ja nicht von Hand ausgeworfen.

Ebenso erfolgt das Zuführen nicht nur von Hand, sondern auch per gespeicherter Federkraft.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Raiden:

Diese Lücke wurde ja mit dem neuen WaffG und der neuen Definition von Repetierern geschlossen. 

 

Nicht wirklich:

 

Das WaffG sagt was ein Repetierer ist

 

Die Definition der Automaten und Halbautmaten bezieht sich aber nur auf das Abgeben des Schusses. Die MARS erfüllen die darin beschriebenen kriterien gerade nicht. 

Hier muss der Abzug zweimal betätigt werden um einen Schuss abzugeben. Der Abzug ist also einmal ein Abzug, danach ein  nur von Hand zu betätigender Mechanismus.

 

Wie der Mechanismus betätigt wird, spielt dabei keine Rolle: Auch manche VRF haben eine Schließfeder. Aber der Nachladevorgang in seiner Gesamtheit muss dennoch von Hand betätigt werden.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)

@Raiden

Welche neue Definition meinst du?

Der Nachlademechanismus besteht beim MARS eben nur aus einem Vorgang (Abzug nochmal betätigen) nicht aus zwei Vorgängen wie beim Unterhebler/VSR usw.

Dass der Nachladevorgangvorgang mindestens zweiteilig sein muss, aus zwei Bewegungen in zwei Richtungen bestehen muss oder nicht im Abzug integriert sein darf steht im Gesetz aber nirgendwo.

 

Eine MARS ist dem HA zwar näher als dem Repetierer, trotzdem muss man für einen Schuss je zwei Bewegungen ausführen und nicht je eine Bewegung wie beim HA.

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben

Raiden wird diese Definition meinen:

Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen das Zuführen der Patrone aus einem Magazin, das Abfeuern und

das Entfernen der Patrone oder Patronenhülse mit Hilfe eines nur von Hand zu betätigenden Mechanismus erfolgt.

Und der von mir fett markierte Teil wird wohl der Knackpunkt sein. Die Hülse wird nähmlich nach der Schußabgabe automatisch ausgeworfen und nicht mittels eines von Hand zu betätigenden Mechanismus.

Geschrieben

Mhh, na gut, bin evtl. doch auf dem Holzweg und hab ne lange Leitung. 

Man könnte immer noch sagen, dass das Ausziehen der Hülse durch den Abzug ausgelöst wird, der wird von Hand ausgelöst und löst eben gleichzeitig "zufälligerweise" den Schuss aus...

 

Mit dieser Definitionsänderung, was für Waffen wollte man damit erfassen?

Wirklich direkt MARS-Waffen oder irgendwelche Selbstlader wo nur der Verschlussfang und sonst nichts modifiziert wurde?

 

Immer dieses reinquetschen von allen Waffen in irgendwelche Kategorien, dafür gibt es zu viel Einfallsreichtum.

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb zickzack:

Raiden wird diese Definition meinen:

 

 

 

Richtig. Bis zum 31.8.20 waren Repetierer nämlich wie folgt definiert:

 

 

2.3 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

Geschrieben
Am 17.12.2020 um 20:53 schrieb Raiden:

Dennoch wird die Hülse automatisch ausgezogen und ausgeworfen, also ist ein MARS kein Repetierer.

Zweifelhaft, aber sie sind kraft der Definition in Anlage 1 Nr 2.2 definitiv keine Halbautomaten:

Zitat

oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). 

Ob die Bestimmung,  das die Hülse durch einen von Hand zu betätigenden Mechanismus ausgeworfen werden muss, einschliesst das dies nicht durch die erste Bedienung des Abzuges erfolgen darf, ist indes ungewiss. Es heisst nur von Hand zu betätigenden Mechanismus. Enge auslegung: Energeieintrag von Hand. Weite auslegung: nur Auslösung des MEchanismus von Hand. Theoretischer Vergleich  Repetierer vor, dessen Verschluss, gegen Federkraft geschlossen und verreigelt wird. Beim öffnen auf knopfdruck schnappt dann die Hülse raus. Noch Repetierer kraft 2.3?

 

Graubereich.

 

Juristische Auswirkungen in D

Sportschützen: Nicht rechtssicher, ob auf gelbe WBK erwerbbar. Ins Kontingent aber auf keinen Fall, da definitv kein HA

Jäger: Auf jeden Fall erwerbbar. Da kein Halbautomat kraft Definition, auch mehr als 2 schuss im Mag erlaubt. 

 

 

 

Ich finde es es herrlich, wenn kreative Konstrukteure Bürokraten zur Verzweiflung bringen. Chapeau!

 

 

Geschrieben
Am 19.12.2020 um 19:32 schrieb ASE:

Ich finde es es herrlich, wenn kreative Konstrukteure Bürokraten zur Verzweiflung bringen.

Glaubst Du wirklich, das bringt irgendwen zur "Verzweiflung"?

 

Das bringt allerhöchstens die nächste Runde Verbote, und dann gerne ein Schippchen mehr als notwendig.

Siehe UK mit den MARS, oder D mit den Pfeilwaffen in der letzten Runde. Aber was soll's, dann kann man halt wieder so schön verzweifelt über Verbote jammern.

Geschrieben

Von welchen "Verboten" redest du?

 

Die Pfeilabschussgeräte wurden eben erlaubnispflichtig, mehr nicht.

 

Aber vorrauseilender Gehorsam hat ja schon immer was gebracht, z.b bei den Magszingrößen...🙄

 

Und wenn sich nichtbein paar Fanatiker daneben benommen hätten mit ihren doofen Kriegswaffen, dann hätten wir noch heute die gute alte Einzellader-WBK. Das waren noch zeiten, hach mir wird ganz warm uns Herz

Geschrieben

Konsequenz: Mehrschüssige Langwaffe, weder Repetier- noch halbautomatische Waffe.

 

Interessant. Zum einen, zu sehen, was es alles gibt, und die Änderung der Repetierer-Definition ist zum anderen bisher an mir vorbeigegangen - was dazugelernt.

 

Weiß jemand den Anlaß für letztere? Den faktischen Ausschluß solcher MARS Waffen für Sportschützen, ohne viel Aufsehen damit zu erregen, könnte ich mir durchaus als Motiv vorstellen.

 

 

  • 1 Monat später...
Geschrieben

heute sah ich auf Facebook, dass die Gun Lobby in UK die Waffenbesitzer auffordert vor einer erzwungenen Rückgabe (z.B. von MARS)  die Waffen pink anzumalen, 

einmal auch deswegen, damit die Presse und andere Medien nicht ihre sensationslüsternen Bilder und Videos haben

 

... ich finde leider den Link nicht mehr

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Raiden:

Soweit ich gelesen habe, wurde eine solche pinke Waffe eingezogen, dem Besitzer daraufhin "unerwachsenes Verhalten" vorgeworfen und deswegen sämtliche Lizenzen entzogen.

war grün aus?

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