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IGNORED

WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung


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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb highlower:

...Eine MPU ist 12 Monate ab deren Ausstellung gültig und muss bis dahin zur Erlangung der Fahrerlaubnis (sofern die MPU positiv ist) bei der Behörde eingereicht werden.

Was ja in unserem Fall definitiv geschehen ist. Eine fiktive 12-Monatsfrist wurde ja eingehalten.

Preisfragen:

Warum solle die MPU gemäß Waffenrecht eine kürzere Haltbarkeit als die MPU gem. Verkehrsrecht haben?

Und wenn sie so kurz haltbar ist, wieso muss sie dann nicht schon jetzt für 21-25jährige (und vielleicht bald für alle LWB) in kurzen Abständen wiederholt werden?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Was ja in unserem Fall definitiv geschehen ist. Eine fiktive 12-Monatsfrist wurde ja eingehalten.

Preisfragen:

Warum solle die MPU gemäß Waffenrecht eine kürzere Haltbarkeit als die MPU gem. Verkehrsrecht haben?

Und wenn sie so kurz haltbar ist, wieso muss sie dann nicht schon jetzt für 21-25jährige (und vielleicht bald für alle LWB) in kurzen Abständen wiederholt werden?

Eventuell gelten im Waffenrecht andere Fristen für die Gültigkeit einer MPU.

 

Meine Antwort bezog sich nur auf die Bemerkung, dass verkehrsrechtliche MPU keine Gültigkeitsdauer haben.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb chapmen:

Ich habe einen möglichen Lösungsweg aufgezeigt, ohne irgendeine Bewertung der Sache.

Du hast die Sache kritisch bewertet und hältst es nach eigener Meinung sehr wohl für möglich, dass Gerichte entscheiden, dass eine MPU im Waffenrecht deutlich kürzer als 12 Monate haltbar sind. Siehst also offenbar ein ziemliches Prozessrisiko - oder habe ich Dich da schon wieder falsch verstanden?

Du hast außerdem meine Meinung als "eigensinnig" charakterisiert, was ich nur als negative Bewertung der diskutierten Rechtsfrage sehen kann, aber was natürlich Dein Recht ist.

Dein Lösungsweg kostet mich erheblich mehr Geld - ohne Erfolgsgarantie.

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb chapmen:

Ist es das?

 

...

Wenn der Auftrag lautet: "Erstellen Sie ein Gutachten gem. § 6 Abs. 3 WaffG über mich!" dann ist das Waffenrecht das. "Erstellen Sie ein Gutachten über meine geistige Reife!" beinhaltet keinen Verwaltungsrechtsanteil und wird, falls er überhaupt angenommen und ausgeführt wird, mehr für die Tonne als zur Vorlage bei einer Waffenrechtsstelle dienen können. :hi:

 

Dein

Mausebaer

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

...

Warum solle die MPU gemäß Waffenrecht eine kürzere Haltbarkeit als die MPU gem. Verkehrsrecht haben?

...

  • Zum einen solltest Du nach § 6 Abs. 2 und 3 WaffG unterscheiden und
  • zum anderen besitzen sie unterschiedliche Zielsetzungen und damit auch unterschiedliche Inhalte und Aussagen.

Dein

Mausebaer :closedeyes:

Geschrieben
12 hours ago, Schwarzwälder said:

Preisfragen:

Warum solle die MPU gemäß Waffenrecht eine kürzere Haltbarkeit als die MPU gem. Verkehrsrecht haben?

Gegenfrage: Schon mal überlegt, wann oder besser warum eine MPU im Verkehrsrecht gefordert wird? Was ist da zuvor passiert und was kann sich da u.U. in mehr als 12 Monaten ändern? 

 

bj68

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb BJ68:

Gegenfrage: Schon mal überlegt, wann oder besser warum eine MPU im Verkehrsrecht gefordert wird? Was ist da zuvor passiert und was kann sich da u.U. in mehr als 12 Monaten ändern? 

 

bj68

MPU Verkehr benötigt man z.B. hierfür:

 

Zitat

Sie möchten Ihren Führerschein vorzeitig erwerben? Auch dann müssen Sie zur MPU gehen.

In Einzelfällen können beim Mindestalter zur Erteilung der Fahrerlaubnis Ausnahmen gemacht werden. Grundsätzlich erlaubt das die Fahrerlaubnis-Verordnung.

Wichtig: Die eigene Reife
Der Antragsteller für den vorzeitigen Führerschein muss bei einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis zeigen, dass er schon über die Fähigkeit, den Entwicklungsgrad und die Reife verfügt, die für ein sicheres Führen eines Fahrzeugs unabdingbar ist. 

 

oder hierfür:

Zitat

Vorzeitige Erteilung bei Berufskraftfahrerausbildung
Auch eine Berufsausbildung zur "Berufskraftfahrer/in" kann beinhalten, dass eine Fahrerlaubnis vorzeitig erteilt wird. Auch dann muss der Antragsteller in der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) seine Eignung und Reife belegen.

 

Quelle:  https://www.schnell-mpu.com/mpu-wegen-vorzeitiger-fuehrerscheinerwerb.html

 

Wenn das nicht mal deutliche Paralellen zur Waffenrecht-MPU sind ;)

 

Bearbeitet von Homi

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