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IGNORED

Beschränkung gelbe WBK


grizzly45

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vor 1 Minute schrieb MarcusGoebel:

aber wo ist das Problem ?

Weil die Waffen auf der gelben eben nicht deliktrelevant sind, und es jetzt einfacher ist noch einen weiteren Halbautomaten als ein weiteres Repetiergewehr zu kaufen.

 

Das Waffengesetz bisher war eigentlich ganz okay, nur teuer. Durch die aktuellen Änderungen hat es aber deine innere Logik an sehr vielen Stellen verloren. Das bisherige Gesetz war sehr gut, wenn man die Prämisse dass jede Waffe eine Gefahr darstellte als gegeben annimmt.

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vor 55 Minuten schrieb Fyodor:

Weil die Waffen auf der gelben eben nicht deliktrelevant sind, und es jetzt einfacher ist noch einen weiteren Halbautomaten als ein weiteres Repetiergewehr zu kaufen.

 

Ich bräuchte 2 SA Revolver für CAS, bekomme ich aber grade nicht, weil es die 3. und 4. KW wäre.

 

3 Halbautomaten wären aber kein Problem.

 

Finde den Fehler.

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vor 50 Minuten schrieb Kai:

Ich bräuchte 2 SA Revolver für CAS, bekomme ich aber grade nicht, weil es die 3. und 4. KW wäre.

Und warum und von wem bekommst du die grad nicht? Ich habe dieses Jahr auch meine Genehmigung für eine 4. KW  vom LV9 des BDS bekommen. Eine 5. oder 6. würde ich auch bekommen. Bei Waffen über Grundkontingent werden dort Wettkämpfe aus den letzten beiden Jahren gefordert. Ich hab meine Wettkämpfe aus 2018 /2019 aufgeführt und gut war. Das man in diesem Jahr keine überregionalen Wettkämpfe ins Schiessbuch bekommt dürfte dem strengsten Prüfer klar sein. Kollege hat sportlich gut über einem Dutzend KW und feilt grade an der Formulierung für die dritte 9mm.................. und ich gehe davon aus er wird sie bekommen, weil keine seiner anderen Waffen in der Production zugelassen ist. Also hat er ein Bedürfnis........Und überregionale Wettkämpfe sind dieses Jahr einfach keine da

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@Fyodor

 

Das wird nur dann ein Problem wenn es der " Befürworter " zu einem macht. Wie man es auch machen kann zeigen einigte LV`s  des BDS. Im Gesetz steht nix von " überregionalen Wettkämpfen, nur von Wettkämpfen.  Ich habe bei uns im Verein NACH der Bewilligung meiner letzten Waffe vom Verband eine offene VM angestoßen. Über mehrere Monate kann jeder Schiessen wie die Lage es zulässt . So kommt derjenige der will/wollte an eine Bescheinigung zur Teilnahme an einem Wettkampf. Wer das nicht anerkennt ,in der heutigen  Coronalage, der erkennt auch sonst kaum was an wo er seinen Spielraum ausnutzen könnte. 

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Am 16.11.2020 um 00:27 schrieb Friedrich Gepperth:

Auf welcher Grundlage soll denn geklagt werden?

 

 

Sehe das genau so, prinzipiell ist die  gelbe WBK ja eine Bedürfnis-Privilegierung:  Weiterer Erwerb darüber hinaus ist ja grundsätzlich möglich, es muss eben nur die Erforderlichkeit der Waffe im Einzelfall nachgewiesen werden. Die Regeln und Maßstäbe hierfür sind zwar gegenwärtig unklar, aber: Es wird ja nicht das Recht auf Waffenerwerb an sich beschränkt, sondern jenseits der 10 gelben auf die nicht-privilegierte Verfahrensweise zurückgeschaltet.  

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Jetzt könnte man natürlich die Jäger und irgendwas mit Gleichbehandlung einwerfen, aber

 a) ist es ein anderer Erlaubnistatbestand

 b) Haben es Jäger bei Kurzwaffen nicht gerade einfacher: 2 regulär und höchstens 3 bei Fallenjagd.

 

Am Ende kommt dann nur dabei heraus, das die Jäger auch nur noch 10 dürfen. So macht man sich Freude, z.B. bei der SPD, die das so haben wollte. Dann mal Waidmannsheil...

 

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Gewiss, die 10er-Reglung ist unnötig, ist unter undemokratischer Vorgehensweise ins Gesetz gelangt und wird keinen Effekt auf die Terrorismustatistik haben, weil die linke Politik sich ja immer an den rechtschaffenen Bürgern vergreift, statt die wahren Verbrecher anzugehen.

 

Ein Klage dürfte aber  kaum einen Verfahrensgegenstand haben. Das WaffG von 1976 war auch nicht verfassungswidrig und schaut mal, was da so auf Gelb möglich war...... unbegrenzt Einzellader über 60cm, yay.

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 8 Stunden schrieb Fyodor:

Genau das ist aber das Problem.

Hab halt Pech gehabt, bei der LM war ich im Urlaub. Das war nicht verschiebbar und die BM Western abgesagt. Beim DSB nicht anders. Ein Start und eine Anmeldung reichen nicht. Und ob nächstes Jahr was geht, steht ja wohl mehr als in den Sternen.

 

Aber 3 HA auf grün wären noch frei ...

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vor 54 Minuten schrieb Kai:

Ein Start und eine Anmeldung reichen nicht.

und werden wirklich im aktuellen Jahr die Wettkämpfe abgefragt? Kann man dann in den ersten paar Monaten nix beantragen ? Nochmal, ich habe die Wettkämpfe in 2018 und 2019 angegeben, waren aber jeweils auch 12  und mehr. Und das war ende Juli...... Wo sollen den im aktuellen Jahr die Wettkämpfe herkommen ?

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