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IGNORED

Dekowaffen anmelden oder nur deren Magazine


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Geschrieben

Liebe Gruppe, nach der letzten Änderung im WaffenG habe ich die Übersicht verloren, wie ich mit Deko-Waffen verfahren muss. Sie befinden sich seit sie in meinem Besitz sind im Waffenraum, hängen also nicht im WZ.

 

Die Waffen sind gesetzeskonform damals abgeändert worden und der lokalen Behörde auch aus den Kontrollen bekannt. Die Behörde meinte, ich muss diese nicht melden. Die Magazine schon. Bin mir jetzt unsicher.

 

Es dreht sich um eine UZI MP, eine MP44 und eine Walther MP L, alles Waffen welche ich nicht auf die rote WBK bekomme. Die Liste mit den Magazinen für die Behörde habe ich fertig. Der Amtsleiter ist sich bei dem Thema auch nicht sicher.

 

Kann jemand Aufklärung bieten?

 

LG und Danke, Rock

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb rockwilder:

Der Amtsleiter ist sich bei dem Thema auch nicht sicher.

Sag ihm einen schönen Gruß von mir und das er seine "Gage" nicht wert ist.

Er soll bitte drei Monate für Mindestlohn schwitzen, dann weiß er hoffentlich was sein Problem ist... 

vor 1 Minute schrieb HangMan69:

wenn der dir das nicht "rechtskonform" beantworten kann, dann aber jemand hier im forum?!?

Das ist auf jeden Fall sicherer und preiswerter...

Geschrieben (bearbeitet)

 

Die Meldung der Magazine ist nicht wirklich fraglich.....

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb rockwilder:

Der Amtsleiter ist sich bei dem Thema auch nicht sicher.

 

Kann jemand Aufklärung bieten?

 

LG und Danke, Rock

E-Mail an den Landes-Innenminister 

Den Amtsleiter in cc.

Bearbeitet von kulli
Geschrieben

VORSICHT

 

es gibt Teilesätze, und evtl auch Dekos, die zu verbotenen GEgenständen

geworden sind, bzw die verbotene Gegenstände enthalten wie z.B

G3

AK47

AK 74

usw

wurde bereits besprochen

auch ein G 3 Deko mit FA Griffstück ist verbotener Gegenstand, bzw das GRiffstück ist verbotener Gegenstand,

das selbe zur Dauerfeuerklinke an der AK....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Bulldog:

Das ist auf jeden Fall sicherer und preiswerter...

Als was? Ich habe sehr viel Geld bei einer Rechtsberatung ausgegeben, die nachher MIR Ärger bringen sollte. Nicht von staatlicher Seite. Aber die Kanzlei hat sich nicht mit Ruhm bekleckert.

 

Ich habe die drei oben genannten Deko Waffen und möchte wissen, wie ich rechtskonform damit umgehe. Wenn ich eine Frage zum Transport von Waffen HÄTTE und Anfänger wäre, dann würde der übliche WO Grundton ja mir verständlich vorkommen, aber so? Hmmmmm....

 

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb ALBA:

VORSICHT

 

es gibt Teilesätze, und evtl auch Dekos, die zu verbotenen GEgenständen

geworden sind, bzw die verbotene Gegenstände enthalten wie z.B

G3

AK47

AK 74

usw

wurde bereits besprochen

auch ein G 3 Deko mit FA Griffstück ist verbotener Gegenstand, bzw das GRiffstück ist verbotener Gegenstand,

das selbe zur Dauerfeuerklinke an der AK....

Kann ich das im Gesetz nachlesen? Gibt es vom BKA ein Merkblatt?

 

vor 54 Minuten schrieb kulli:

E-Mail an den Landes-Innenminister 

Den Amtsleiter in cc.

Auf keinen Fall. Das ist ein guter Mann. Soll der alles wissen? Warum sollte ich meine Behörde Ärger mache? Was soll so etwas?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb rockwilder:

Als was?

Gut, in grüner Schriftfarbe hättest Du meinen Unterton vielleicht verstanden, war meine Schuld.

vor 3 Minuten schrieb rockwilder:

Auf keinen Fall. Das ist ein guter Mann. Soll der alles wissen? Warum sollte ich meine Behörde Ärger mache? Was soll so etwas?

Nein, bloß nicht, nicht das er auch noch in Wallung gerät und müde nach Hause kommt. Das wollen wir auf keinen Fall...

 

PS: GRÜN war aus...

Geschrieben (bearbeitet)

Nichts desto trotz argumentiert meine zuständige Behörde - wohlgemerkt für eine KOMPLETTE Dekowaffe - das das dazugehörige Magazin Bestandteil der Dekowaffe (die Bestandsschutz hat, und bei Altbesitz nicht meldepflichtig) sei und damit nicht meldepflichtig. Gleiches gelte ebenfalls für an sich verbotene Einzelgegenstände, wie zum Beispiel das Gehäuse einer Ex- Full - Auto Deko AK.

Ein Deko - Teilesatz könnte durchaus problematisch sein, da es sich ja nicht um eine komplette "Waffe" handelt ..

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben

Habe das BKA erreicht. Es macht immer Sinn an der Quelle zu fragen. Das Thema hat mit dem Erwerbszeitraum, Zertifikaten und Art der Unbrauchbarmachung zu tun. Dort konnte man mir meinen Fall genau erklären. Kann zu 🙂

Geschrieben (bearbeitet)

Klar, daß Du die Antwort wieder verdrehst.

 

Die OT Aussage ist wie folgt: Anhand Ihrer Beschreibung und Ihres Erwerbsjahres verhält es sich wie folgt: a,b,c

 

Nicht mehr und nicht weniger. Keine Ferndiagnose. Davon habe ich auch gar nichts geschrieben, die brauche ich auch nicht. Die Waffen melde ich alle der Behörde, diese kennen die Waffen schon aus Begehungen des Waffenraums.

Die UZI gab es bei ZIB mit Zertifikat. Ich lasse die immer als ganzes. Ich meine, daß auch alle Teile an dem Stück zusammengepunktet sind, welche nicht demontierbar sein dürfen/sollen.

Bearbeitet von rockwilder
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ALBA:

Fast jedes Teil einer UZI ist doch einzeln betrachtet ein verbotener Gegenstand

Um das geht es nicht. Zusammengebaut stellt es eine komplette Dekowaffe dar. Ich sehe allerdings die Meldepflicht nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Cascadeur:

Ich sehe allerdings die Meldepflicht nicht.

Gibt es nicht. Jedenfalls nicht bei Altbestand. Aber damit bei Begehungen keine Diskussionen aufkommen, kommt Sie mit auf die Liste. Damit der nächste SB Bescheid weiß und alles gut ist. Bin damit immer gut gefahren. Ähnlich wie beim TÜV. Vorher Fragen kann nachher viel Ärger ersparen. Ich habe eine Deko-Waffe, welche sogar einmal als DEKO in einer WBK eingetragen war!

Bearbeitet von rockwilder
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb rockwilder:

Gibt es nicht. Jedenfalls nicht bei Altbestand. Aber damit bei Begehungen keine Diskussionen aufkommen, kommt Sie mit auf die Liste. Damit der nächste SB Bescheid weiß und alles gut ist. 

 

Die besondere Situation bei dir ist ja, dass du (so nehme ich nach deiner Beschreibung jedenfalls an) die Dekos als Vervollständigung (sagt man: Beleg-Exemplare?) deiner Sammlungs-Stücke hast...

Also Exemplare, die in den Sammlungs-Kontext hineingehören, aber nicht auf deine Rote WBK erworben werden können.

Daher auch die Unterbringung bei den "scharfen"/erlaubnispflichtigen anderen Waffen... völlig nachvollziehbar.

 

Ansonsten  ist es wohl besser, den alten Tipp zu beherzigen: "Freie" Waffen (nicht EWB-pflichtig) wirklich getrennt von den EWB-Pflichtigen unterbringen. 

 

 

Bearbeitet von karlyman

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