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IGNORED

"Spielzeug" Pistole selbst orange makieren?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

"bald" ist Halloween, zu meinem Outfit würden "Spielzeug-Pistolen" gehören, bei dem Holster welches ich bestell habe sind "Pistolen" dabei, allerdings sind die so klein, und unrealistisch dass es mir gar nicht gefällt! Ich hätte eine alte "Softair" (Mit Federdruck 0,5 Joule), welche ziemlich realtistisch ausschaut, diese Pistole ist gut 15 Jahre alt, und da war es relativ normal dass solche Pistolen nicht farblich/orange makiert sind. Ich will nicht mit einer "Anscheinswaffe" rumlaufen, weshalb ich überlegt habe diese Pistole selbst zu makieren(Orangefarbenes Klebeband/Window Color Farbe + selbstgemachter Tip), wie schaut das gesetzlich aus? Langt es diese Waffen selbst zu makieren, damit sie sich optisch von einer echten Handfeuerwaffe unterscheidet, oder muss dass vom Hersteller makiert sein? 🤷‍♀️ Ist dieser "Tip" dafür nötig, oder reicht es den vorderen Teil orange zu färben? 🤷‍♀️

 

Würde mich freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte! 

Geschrieben

Waffengesetz, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html):

 

1.6 Anscheinswaffen
[...]

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel [...] bestimmt sind [...] insbesondere [...] neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

 

Die Softair enthält Kennzeichnungen einer Schusswaffe, insofern bleiben nur die neonfarbenen Materialien. Was genau da ausreicht, dazu dürfte es keine abschließende Definition geben. Mehr gibt die Definition nicht her.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

Waffengesetz, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html):

 

1.6 Anscheinswaffen
[...]

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel [...] bestimmt sind [...] insbesondere [...] neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

 

Die Softair enthält Kennzeichnungen einer Schusswaffe, insofern bleiben nur die neonfarbenen Materialien. Was genau da ausreicht, dazu dürfte es keine abschließende Definition geben. Mehr gibt die Definition nicht her.

Mhm, zumindest wird nicht vorausgesetzt dass es vom Hersteller gekennzeichnet werden muss! Neonfarbene Materialien wäre ja einfach umzusetzen!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BergKrähe:

Wäre eine Nerf Gun eine alternative?

Nein, wollte ja extra die Softair weils echt/authentisch wirken soll, diese Nerf Guns schauen ja noch schlimmer/unechter aus wie die die Spielzeugpistolen welche dabei waren! Geht auch nicht darum dass die Waffe schießen kann/soll/muss, sondern dass es zum Outfit passt! 

Geschrieben (bearbeitet)

Blueguns in auffälligen Farben unterliegen ebenfalls dem Führverbot.

Da Softairwaffen i.d.R. realistischer wirken, würde Färben nicht ausreichen.


Ich würde in der aktuellen allgemeinen und besonderen Gefahrenlage ohnehin auf Verkleidungen verzichten, die in irgendeiner Form "bedrohlich" wirken könnten.

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Dopplereffekt:

Nein, wollte ja extra die Softair weils echt/authentisch wirken soll

Da liegt ja gerade die Gefahr darin, bzgl. Anscheinswaffe. Ich kenn ja nicht dein Halloweenoutfit, (hoffentlich nicht Horrorclown 😉) aber es ist zu befürchten, dass irgendein verängstigter Bürger die Polizei ruft und du dann in den Lauf einer echten Waffe schaust. 

Und ich bezweifle, dass ein paar farbige Streifen reichen, das Anscheinsproblem auszuschalten. Also besteht auch die Gefahr, dass du eine Ordnungswidrigkeit begehst.

 

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Fridolin Freudenfett:

Da liegt ja gerade die Gefahr darin, bzgl. Anscheinswaffe. Ich kenn ja nicht dein Halloweenoutfit, (hoffentlich nicht Horrorclown 😉) aber es ist zu befürchten, dass irgendein verängstigter Bürger die Polizei ruft und du dann in den Lauf einer echten Waffe schaust. 

Und ich bezweifle, dass ein paar farbige Streifen reichen, das Anscheinsproblem auszuschalten. Also besteht auch die Gefahr, dass du eine Ordnungswidrigkeit begehst.

 

Dann wirds dieses Jahr wohl doch wieder gruselig! Mit orangfarbener Markierung würd ich noch einigermaßen klarkommen(wobei selbst dass schon ein wenig das Outfit/Authentizität zerstören würde), aber eine Kunterbunte Kinderspielzeug/Wasserpistolen/Nerf Waffe geht gar nicht(da wirkt ja selbst ein leeres Holster authentischer), das ist wie ein Vampir mit diesen globigen Plastik Gebiss, oder Kunstblut das wie Ketchup ausschaut! 🙄😔 Kommt für ein Halloween-Fan nicht in Frage! 

 

Nein Horrorclown hätte es nicht werden sollen, mag keine Clowns, Horrorclowns-Outfits "sind so 2016" 🤨, und knallig/bunt/schrill kommt für mich an Halloween auch nicht in Frage!

 

 

 

 

 

 

 

Geschrieben

Ein Klebeband oder Farbe ist kein neinfarbenes Material. Da wird schon auf das Grundmaterial der Waffe abgezielt. Farbe kann ja auch auf echte Waffen gepinselt werden.

 

Im Zeitalter von Ceracote würde ich mich auch nicht darauf verlassen dass farbige Waffen allein ausreichen.

 

Die Modelle sind ja aus gutem Grund deutlich kleiner als die echten. Das unterscheidet sie nämlich sehr eindeutig von diesen.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb LawAbidingCitizen:

Ich würde in der aktuellen allgemeinen und besonderen Gefahrenlage ohnehin auf Verkleidungen verzichten, die in irgendeiner Form "bedrohlich" wirken könnten.

Hallo

 

also, auf keinen Fall Vollbart und heller Sack. Alahu Akbar!

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

Wäre ich Terrorist, das erste was ich machen würde, wäre meine AK in Nerf orange zu lackieren...

 

Aber Gott und nicht Allah sie dank, mag ich Schweinefleisch und Speck auf dem Burger.

 

 

Bearbeitet von ASE

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