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BKA informationen 2019


baer42

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"Unabhängig vom Straftatbestand wird in der PKS erfasst, ob bei der Straftatenbegehung eine Schusswaffe verwendet wurde. Dabei unterscheidet die PKS zwischen den Begehungsweisen „mit Schusswaffe gedroht“ und „mit Schusswaffe geschossen“. Die PKS differenziert weder zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen, noch ob die verwendete Waffe im legalen oder illegalen Besitz des Tatverdächtigen war."

 

Interessant. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten, wenn mit PKS Zahlen gewedelt wird. War mir neu.

  • Important 4
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Die Zahlen leigen jedoch vor. In der FBK Waffen wird das fein säuberlich aufgeschlüsselt.
ICh war eigentlich der Meinung das dies auch in den PKS aufgeführt wurde.

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vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

In der FBK Waffen wird das fein säuberlich aufgeschlüsselt.

 

Gibts eine öffentliche Quelle (einer statistischen Auswertung derer) dafür? Mein Google-Foo versagt.

Edited by Parallax
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Das kann ich dir nicht sagen. Aus Bundestagsdrucksachen ist jedoch bekannt, dass dort alles genau aufgeschlüsselt ist. Es wird nach erlaubnispflicht und sogar legaler/illegaler Besitz unterschieden.

Das Informationsfreiheitsgesetz kann einem die Daten aus der "Fallbetrachtung Kriminalität Waffen" bringen.

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Woher weisst du das?

Die Grünen haben natürlich die Ansicht, dass jede illegale waffe zuvor eine legale Waffe war ;)

Edited by Guest
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Nicht jede waffe stammt aus legaler Herstellung oder gar einem Werk.

Von daher ist die Aussage Quark.

Auch in einem Werk könnte es dazu illegale Herstellung geben.

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Die meisten Illegalen stammen sicher vom Militär. 

Der privaten Bereich durch Gesetzesverschärfung die vom Besitzer ignoriert wurden (aus guten Gründen!) Ist vernachlässigbar.

 

Die Freiheit einer Gesellschaft kann man am Waffengesetz erkennen!!!

 

Edited by Kanne81
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