Zum Inhalt springen
IGNORED

Aufbewahrung im B-Würfel


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo an die Fachwelt.

Kreisverwaltung Trier mal wieder und Auslegung Gesetz zur Aufbewahrung.

habe eine LW eintragen lassen, war OK.

Dann  stellt der SB fest, ich hätte verbotenerweise 8 statt zulässigen 5 KW in meinem B- Würfel.

Betonung auf "Würfel".

Er erklärte mir, das der Zusatz ' Ausnahme bis 10 KW wenn gegen Abnahme größer 200 Kilo' nur für Schränke gilt.

Der Hinweis auf die Aufbewahrungskontrolle vor ein paar Jahren und eine ordnungsgemäße Aufbewahrung bestätigt wurde vom Dienststellenleiter, suchte er die Unterlagen raus. Dort war alles als OK bescheinigt.

Er kam wieder auf den "Würfel" zurück und wollte nicht locker lassen. Der Tresor ist mit drei Upat - chemiedübeln mit je 10 mm Schrauben gegen Abnahme gesichert.

 jetzt will er mit dem BKA den Fall klären.

Er wollte nicht begreifen das der "Würfel" ja als Schrank gesehen werden muss, jedoch nicht so hoch und nur für KW.

ist nur noch bedauerlich welche Fachkräfte dort am Schreibtisch sitzen.

hat jemand ähnliches erlebt.

gruß

 

 

Geschrieben

Was sagt das BKA?

 

Besitzstand / Bestandsschutz
Für erforderliche Aufbewahrungsbehältnisse der Sicherheitsstufe A und B, die vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden, gilt ein Bestandsschutz. Bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (06.07.2017) bereits genutzte A- und B-Schränke können von folgenden Personen weiter genutzt werden

 

Da steht Aufbewahrungsbehältnis.

 

Die Awaffv kennt auch nur Sicherheitsbehältnisse.

 

Lass sich den SB ne blutige Nase holen.

Geschrieben (bearbeitet)

ja sicher doch, er darf ja noch lernen. War mit dessen Vorgesetzten schon bis ans OVG die ihnen dann meine Auslegung des Gesetzes bestätigten. Ist Dauerärgernis mit dieser Dienststelle.

Bearbeitet von 1913
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

zuständigen Behörde angezeigt wurden,

Es mussten keine Schränke angemeldet werden.

Wenn die Behörde heute fragt und ich denen 10 B Schränke sage, muss sie das akzeptieren. Heißt also rein theoretisch und natürlich nicht gesetzeskonform, könnte man heute noch einen B Schrank kaufen wenn die Behörde noch nicht den genauen  Bestand kennt.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb callahan44er:

Es mussten keine Schränke angemeldet werden.

Wenn die Behörde heute fragt und ich denen 10 B Schränke sage, muss sie das akzeptieren.

So bin ich auch verfahren. Vor ein paar Monaten hab ich eine Waffe eintragen lassen und die SBine fragte sich, wie das noch alles in die beiden Schränke passen soll. Ich hab die zahlreichen Schränke fotografiert und ihr die Bilder zukommen lassen. Kamen keine Rückfragen mehr.

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb callahan44er:

Es mussten keine Schränke angemeldet werden.

In Rlp sieht man das gerne anders. Dort wird auch behauptet, es zählten nur die alten Schränke, welche bei einer mehrere Jahre früheren grundgesetzwidrigen Aufbewahrungskontrolle vorgezeigt worden seien. Man versucht es zumindest.

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Josef Maier:

In Rlp sieht man das gerne anders. Dort wird auch behauptet, es zählten nur die alten Schränke, welche bei einer

Aha, und weil ich mir vielleicht mal ohne Not einen oder zwei weitere Schränke zugelegt habe vielleicht 5 Jahre vor der Änderung soll ich die dann nicht mehr nutzen? Die könnten mich mal.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Josef Maier:

In Rlp sieht man das gerne anders. Dort wird auch behauptet, es zählten nur die alten Schränke, welche bei einer mehrere Jahre früheren grundgesetzwidrigen Aufbewahrungskontrolle vorgezeigt worden seien. Man versucht es zumindest.

 

 

Da passen wir Besitzer leider nie auf.

Es gibt keine grundgesetzwidrigen Kontrollen.

Man hat extra ins Gesetz geschrieben, dass  Wohnräume nicht gegen den Willen betreten werden dürfen.

Damit ist alles im Lot.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb CiscoDisco:

Viel zu viele Informationen, Fotos von Schränken zu machen ...

 

In dem hier geschilderten Anwendungsbeispiel gibt es für den Schützen nichts besseres! Und die Vielfalt der Informationen kann er auch noch selbst beschränken.

 

vor 15 Stunden schrieb Josef Maier:

In Rlp sieht man das gerne anders.

Standort ist RLP. Man kann es so nicht verallgemeinern, es kommt auf den Landkreis an. Und da gibt es sehr große Unterschiede. Seit dem das Land von Rot/Grün regiert wird (irgendwo hab ich mal gelesen, da wäre auch die FDP mit am Start), merkt man auch in unserer Verwaltung, dass angezogen wird.

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb MAHRS:

In dem hier geschilderten Anwendungsbeispiel gibt es für den Schützen nichts besseres! Und die Vielfalt der Informationen kann er auch noch selbst beschränken.

 

Standort ist RLP. Man kann es so nicht verallgemeinern, es kommt auf den Landkreis an. Und da gibt es sehr große Unterschiede. Seit dem das Land von Rot/Grün regiert wird (irgendwo hab ich mal gelesen, da wäre auch die FDP mit am Start), merkt man auch in unserer Verwaltung, dass angezogen wird.

So iss ett!

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.