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Dürfen Sportschützen den Schalldämpfer eines Jägers auf dem Stand auf ihre Waffe schrauben?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Sebastians:

Frühestens wenn in Österreich zaghaft darüber diskutiert wird, dass Schallis auch für SpoSchü Sinn machen, dann dürfen wir hoffen + 5 Jahre.

Ich stelle mir schon mal die Beiträge vor wenn die Schalldampfer bei den Sportschützen für alle Waffen Pflicht werden.

 

Wird wohl ein Jubel bei den Freunden geben und Wettkämpfe werden für Zuschauer sicher auch attraktiver werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Frage wäre, womit eine Pflicht begründet werden könnte.

Ich finde keine Zwänge.

Man geht behördlich sowieso viel lieber baulich gegen den Schießsport Schießlärm vor.

 

Ganz abgesehen von der eher sehr geringen Eignung für sportliche Zwecke.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Sebastians:

der Schalldämpfer laut Sportordnung des BDS als Mündungsbremse erlaubt wäre.

Bin gerade nochmals durch die SportHandBücher gewesen... und habe nichts zu Schalldämpfer gesehen. Wo hast Du es gesehen/gelesen?

Danke.

Geschrieben

Leise im Garten wollen sie es alle haben, aber so ist es ihnen dann auch wieder nicht recht...

Wenn man allen 40 Schützen eines Vereins zwingt je zwei Schallis zu je 200€ (Mittelwert) anzuschaffen, dann ist das auch effektiv, aus Gegnersicht.

Vielleicht wird es gemacht.😄

Geschrieben

@Manue_

Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt, Grundsatz der Privatautonomie.😉

 

Ein Schalldämpfer hat auch Kammern und Prallflächen, ergo ist es lt. BDS-SpO ein Kompensator.

Außerdem starten jedes Jahr Jäger mit Schalldämpfer zum Wettkampf, kann als nicht verkehrt sein.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Waffen Tony:

Die Frage wäre, womit eine Pflicht begründet werden könnte.

Ich finde keine Zwänge.

Man geht behördlich sowieso viel lieber baulich gegen den Schießsport Schießlärm vor.

 

Ganz abgesehen von der eher sehr geringen Eignung für sportliche Zwecke.

Immissionsschutz, das hat man sogar bei der Formel 1 geschafft-

Bearbeitet von Joseg
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Sebastians:

starten jedes Jahr Jäger mit Schalldämpfer zum Wettkampf

Habe im Wettkampf noch keine gesehen... Hätte ich es gewusst... naja kann ich für das nächste Sportjahr dann mal übernehmen... könnte für Fertigkeit oder Zeitsien interessant sein...

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Joseg:

Immissionsschutz, das hat man sogar bei der Formel 1 geschafft-

Wie geschrieben. Das lässt sich viel wirkungsvoller über die Schießstätten lösen.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Sebastians:

@Manue_

Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt, Grundsatz der Privatautonomie.😉

 

Ein Schalldämpfer hat auch Kammern und Prallflächen, ergo ist es lt. BDS-SpO ein Kompensator.

Außerdem starten jedes Jahr Jäger mit Schalldämpfer zum Wettkampf, kann als nicht verkehrt sein.

 

Wie das rechtlich zu werten ist, hats du ja nun gelesen ;)

Es sei denn sie haben ihr SD anders genehmigt bekommen. Gibt ja auch Sportschützen mit SD und mehrere andere Gruppen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Waffen Tony:

 

Manche sind aber so nett und beantworten die gestellten Fragen.

Da liegt ein tieferer Sinn in einem Forum dahinter ;)

Um unterm Strich 15 Meinungen unterschiedlichster Art zu haben.....

Geschrieben

Dann kann man sich die passende selbst aussuchen.

Sollten wir deiner Meinung nach nur die Fragen an sich als Thema stehen lassen und darunter den Thread sofort schließen?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Dieser Passus existiert in der aktuellen Fassung nicht (mehr):

 

Ok, 1:0 ich hatte wohl noch eine alte Version lokal gespeichert.

 

Der Passus ist weg, aber dafür:

Sp 15.01.01 Soweit in diesem Regelwerk oder der Ausschreibung keine Vorgaben vorhanden sind, z.B. für Größe, Gewicht, Lauflänge, Magazinkapazität, Visiereinrichtung, Geschoßart- und form, Geschossmaterial, ist  im Rahmen der Gesetze  beliebige Ausführung zugelassen.

 

und dann die Einschränkung bezogen auf Schalldämpfer für eine Division

 

Sp 15.03 Klassen

Sp 15.03.01 Standard Klasse (SC)
Sp 15.03.01.01 Allgemeine Voraussetzungen für die Standard Klasse:
Für eine Verwendung in der Standard Klasse bestehen für die Waffe folgende Voraussetzungen:

  • -  kein elektrischer/elektronischer Abzug,

  • -  kein Mündungsfeuerdämpfer,

  • -  keine Schalldämpfer,

  • -  keine Mündungsbremse,

  • -  kein Kompensator oder Choke mit seitlichen Öffnungen,

  • -  kein Lauf-Porting.

 

Ergo wenn es für SC explizit nicht erlaubt ist, muss es für die anderen Klassen erlaubt sein sonst würde man es doch nicht aufführen.

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Geschrieben

und wo kommt nun der SD für die Ausübung der Disziplin her? ;)

Von daher kanne segal sein.

Es gibt mehrere Disziplinen die SD zulassen. Nur ist das nicht der Knackpunkt.

Geschrieben (bearbeitet)

SD sind in der Deutschen IPSC Sportordnung zugelassen. 

Ansonsten müsste man über die Definition jagdliches Übungsschießen arbeiten. 

Vielleicht geht auch Hilfe beim Einschiessen, wenn der Sportschütze nur Gehilfe des Jägers ist, weil der das Schussverhalten seiner Jagdbüchse mit Schalli mal von außen begutachten können will und der Sportschütze rein auftragsgemäss auf Kommando handelt? 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Dann kann man sich die passende selbst aussuchen.

 

Durchaus mit Gefahren verbunden..... Herr Wachtmeister, der auf WO hat aber gesagt........

Geschrieben (bearbeitet)

Eine Formulierung in der WaffVwV - hier im Bezug zur Notwendigkeit einer Jugendaufsicht- lässt dies vermuten:

"27.6 Beim jagdlichen Schießen Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren ist zu unterscheiden zwischen Jugendlichen, die sich in der Ausbildung zum Jäger befinden und Jugendlichen, die am allgemeinen Übungsschießen der Jäger teilnehmen, ohne an einem Ausbildungskurs teilzunehmen. Bei den Erstgenannten wird eine zur Kinder- und Jugendarbeit befähigte Aufsichtsperson nicht benötigt, da im Rahmen des Ausbildungslehrganges nur unter Aufsicht erfahrener Ausbilder geschossen wird und das Schießen nur ein untergeordneter Bestandteil der Ausbildung ist."

 

 

Dennoch: der Wille des Gesetzgebers ist klar definiert und ich würde da keine Experimente veranstalten - denn dann wird es sehr genau verfeinert geregelt werden.

 

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)
vor 56 Minuten schrieb Waffen Tony:

Nein.

Doch. 

In der geltenden IPSC Sportordnung in der vom BVA genehmigten Version von 2018 steht " Feuer- oder Schalldämpfer erlaubt" Appendix D, hochoffiziell und immer noch gültig. 

https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/bds_spo_ipsc_buechse_22-03-2018.pdf

Appendix D, Seite 81, Nr. 6

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Waffen Tony:

Das Gesetz äußert sich da recht deutlich.

Die Sportordnung erlaubt SD. Nur das Gesetz hat eine Zweckbindung beinhaltet.

Gilt die Zweckbindung Deiner Meinung nach auch für schon vorhandene SD?

Aktuell habe ich in der WBK für meine SD nur eine "Zweckbindung" auf "jagdlich zugelassene Langwaffen", also auch z.B. Randfeuer, meine sportlich erworbenen Gewehre, etc..

vor 10 Stunden schrieb Waffen Tony:

Das waffG mit den konkreten Vorgaben hatte ich netterweise aber schon eingestellt.

...

Aber auch wenn man das unbeachtet lässt, steht da immer noch ganz konkret, was mit dem SD gemacht werden darf. Festgelegt im waffG

siehe oben, sind "Die Schalldämpfer gemäß Satz 1 .." auch schon vorhandene SD oder sind die "alten" SD Deiner Meinung nach auch

vor 7 Stunden schrieb Waffen Tony:

Es sei denn sie haben ihr SD anders genehmigt bekommen.

anders genehmigt?

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Waffen Tony:

Jagdliches Übungsschießen ist kein Sportordnungsprogramm, sondern dass was der Jäger n zum jagdlichen Inübunghalten schießt.

Daher kann das eben auch nur der Jäger. Alles andere wäre kein jagldiches Übungsschießen.

Sagt wer?

Wo steht das?

 

Komisch. Auf einem Stand ganz in der Nähe kann ich ganz legal für eine Handvoll Euros mit meiner Flinte auf Rollhasen schießen.
Typisch jagdliches Übungsschießen.

Hups! Ich bin ja gar kein Jäger! Was bin ich doch für ein böser Bub!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

§9 AWaffV

§ 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten

(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

 

oder

3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.
 
Zitat

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

Ich lese in §6(1) nichts von irgendwelchen Schallis.

 

Und man darf natürlich auch mit Waffen, die nicht vom Schießsport ausgeschlossen sind, ein wenig jagdliches Übungsschießen machen.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben

Jetzt nur noch verstehen was da steht und den ganz konkreten §13 WaffG nicht übersehen ;)

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