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IGNORED

Aufbewahrung Munition in Munitionskiste


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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb PetMan:

Ich lagere Gesetzeskonform im B Innenfach meines A Schrankes Kurzwaffen UND die dazugehörige Munition .Google mal nach " Jägerschrank ".

 

Ich hatte oben geschrieben, ohne Innenfach.

 

Analog zu einem abschließbaren Innenfach könnte man auch entsprechendes Blechbehältnis mit Schwenkriegelschloß stellen. Es gibt sich also Null.

 

vor 9 Minuten schrieb PetMan:

Ansonsten kannst du in jeden A Schrank mit Langwaffen die Munition von KW oder andere Munition die nicht in die dabeistehendem Langwaffen passen zusammen rein tun.

 

Dazu müsste man ja auch erst mindestens zwei Waffenschränke haben.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Hitman:

Dazu müsste man ja auch erst mindestens zwei Waffenschränke haben.

" Früher " hatte die auch so gut wie jeder Sportschütze. A für die LW und B für die kurzen. Heute brauchen die neuen zunächst keine 2 Schränke mehr, bei den 0er und 1er Schränken hat man das " Problem " mit der Munition aber nicht mehr.Gibt aber noch auf Jahre hinaus mehr A und B im Volk als 0er und 1er....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb PetMan:

" Früher " hatte die auch so gut wie jeder Sportschütze. A für die LW und B für die kurzen. Heute brauchen die neuen zunächst keine 2 Schränke mehr, bei den 0er und 1er Schränken hat man das " Problem " mit der Munition aber nicht mehr.Gibt aber noch auf Jahre hinaus mehr A und B im Volk als 0er und 1er....

 

"Früher" (bzw. heute noch der Altbesitz) hat auch schon ein B-Schrank für LW und KW gelangt.

Bearbeitet von Hitman
Geschrieben
Gerade eben schrieb Hitman:

 

"Früher" ...... hat auch schon ein B-Schrank für LW und KW gelangt.

Da gebe ich dir recht, aber in meinem Umfeld hat kaum einer so einen großen B angeschafft. Ich kenne genau EINEN Schützen der so einen hat.

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Fyodor:

Es ist noch gar nicht so lange her, da hat ein Blechbehaltnis mit Schwenkriegelschloß gereicht...

... und in der "nicht existenten Stadt" in Ostwesfalen reicht dem Bezirksbeamten nicht einmal ein Klasse-0-Schrank, die Munition muss außerhalb des Tresors in Blechbehältnissen gelagert werden, die zusätzlich noch verankert werden mussten. Vereinskamerad (Neuling, 1 Waffe Pistole KK, 1 Waffe SL KK) hat klein beigegeben, damit er mit dem Beamten, der regelmäßig die Kontrollen macht, keinen Ärger bekommt.

 

Es wäre schön gewesen, wenn man diese Geschichte grün markieren könnte - ist aber leider wahr.

 

Michael

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Ringo58:

Vereinskamerad (Neuling, 1 Waffe Pistole KK, 1 Waffe SL KK) hat klein beigegeben, damit er mit dem Beamten, der regelmäßig die Kontrollen macht, keinen Ärger bekommt.

Schade das er klein bei gegeben hat. 

Naja Hauptsache der Sachbearbeiter ist zufrieden 😤

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Ringo58:

, damit er mit dem Beamten, der regelmäßig die Kontrollen macht, keinen Ärger bekommt.

 

Alternativ könnte man dem Beamten wegen Rechtsbeugung Ärger bereiten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Raiden:

Alternativ könnte man dem Beamten wegen Rechtsbeugung Ärger bereiten.

Vergiss es. Solange sich einer nicht gerade im Rausch verplappert, dass er eine Entscheidung nur aus Unsympathie gegenüber der betroffenen Person gefällt hat, ist mit diesem Delikt nichts. Eine lediglich falsche Rechtsauffassung reicht jedenfalls lange nicht. Im Übrigen kann man das normalerweise auch nur begehen, wenn man Richter oder sonst an einem förmlichen Verfahren beteiligt ist. Böswillige Verwaltungsentscheidungen fallen da in aller Regel gar nicht drunter, selbst wenn sie rein böswillig sind.

Bearbeitet von Proud NRA Member

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