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Vereinspflicht zur Benennung nach § 15 Abs. 5 WaffG


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Am 5.4.2020 um 09:55 schrieb grimme:

---macht er! Mein ehemaliger Verein hat meinen Austritt gemeldet.- Ich konnte aus privaten Gründen (kranke Angehörige, verbunden mit Pflege) die 18 jährlichen Teilnahmen nicht mehr erfüllen. Ergebnis: Freiwillig alle meine legalen Waffen bei der Behörde zur Vernichtung abgegeben-

1. @Bautz hat zwar was ganz anderes geschrieben (bezog sich nämlich auf das Verhalten des fiktiven Vereins des Threadstarters)

 

2. Klingt mir dein Posting nicht schlüssig bzw. stark verkürzt. Warum sollte dein Verein deinen Austritt melden, wenn du ihn gar nicht erklärt hättest? Es wäre eine putzige Satzung, die Mitglieder sofort ausschließt, die ihre 18 (!) Termine nicht schaffen und dann noch mit einer nachvollziehbaren Begründung (Pflege eines Angehörigen). Und wieso "freiwillige Abgabe zur Vernichtung"? Da wurdest du anscheinend sehr schlecht beraten bzw. hast dir komplett das Fell über die Ohren ziehen lassen.

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Am 5.4.2020 um 10:07 schrieb Josef Maier:

Afaik bist Du aber über das NWR immer noch 20 Jahre lang einer von uns. Danach wird bestimmt alles pünktlich zuverlässig gelöscht.

 

----ist das wahr? 20 Jahre noch in den Akten als unbescholtener Bürger? Das ist der Hammer! 

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Am 6.4.2020 um 18:16 schrieb Joseg:

Was ist daran Hammer?

die 20 Jahre in den Akten. Selbst Verkehrs-"Punkte" verjähren früher und werden gelöscht. Ich würde diese lange Aktenkunde für einen unbescholtenen und nicht vorbestraften (deutschen) Bürger als rechtswidrige Daten-Sammlung bezeichnen.

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  • 3 Monate später...

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