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Wahlplakat Waffe auf Wähler


mühli

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31 minutes ago, erstezw said:

As macht ihr da eigentlich mit dem 57er Bajonett? Gibt es dafür eine Ausnahme?

Guckst Du Seite 4 in https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/merkblaetter/verboten/entscheidungshilfe-messer-d.pdf

 

bj68

 

Edit: Was ich da persönlich sehr sehr nett ;) finde: Bei den ganzen roten Sachen steht überall "Ausnahmebewilligungen möglich." ....okay okay möglich heißt nicht dass diese leicht gewährt wird....aber immerhin in CH sind so Verbote nicht in Stein gemeißelt und ich kann mich an einen Kommentar zum DE WaffG erinnern, wo drin stand dass Ausnahmen vom Besitzverbot für verbotenen Gegenstände eigentlich nicht vorgesehen sind.

Bearbeitet von BJ68
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Für mich sind das sehr eigenwillige Interpretationen: Wenn ein Dolch auf einer Seite einen Wellenschliff hat, auf der anderen nicht, dann ist die Klinge für mich nicht symetrisch...

dafür scheinen Fallmesser jetzt erlaubt zu sein und wenn die Klinge über 30cm ist, dann ist wohl alles in Ordnung. 

 

 

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vor 17 Stunden schrieb gungir:

Für mich sind das sehr eigenwillige Interpretationen:

Das ist eine "Interpretationshilfe" des Fedpol, also das, was die gern hätten und aus dem Gesetzestext rauslesen. Gerichtsfest muss das nicht sein, und einige dort aufgeführte Typen werden auch verkauft, ohne dass das Beanstandungen gäbe ( nur einseitig scharf geschliffene symmetrische Messer z.B.), und "runde" Klingen sind gar keine Klingen, sonst müssten Nägel und Ahlen auch verboten sein. Und bei Dolchen steht in der WaffV "fest stehende Klinge", d.h. Klappmesser mit entsprechenden Klingenformen fallen nicht unter das Verbot.

Das Gute in der Schweiz ist aber, dass die als Werkzeug üblichen Einhandmesser gar nicht vom Waffengesetz erfasst sind und problemlos Mitgeführt werden können.

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@ Bergler: aber ALLES KANN als "gefährlicher Gegenstand" eingestuft werden und so dürfte wohl auch eine Anklage lauten

und ich denke die meisten Richter(innen) werden der Einstufung der Polizei folgen.

 

Ist ja der gleiche Witz  wie mit der Munition: Verboten ist Munition mit Hartkerngeschossen, gemäss EJPD fallen Weicheisenkerne aber auch in diese Kategorie und

das mit der Munition dann keine Entscheidungshilfe mehr. Zig Schützen dürften nun Munition für die AK47 haben die nun illegal ist, da die ganze Surplusmunition aus dem Osten

darunter fallen dürfte. Ein Schelm der böses dabei denkt...

 

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vor 8 Stunden schrieb gungir:

ALLES KANN als "gefährlicher Gegenstand" eingestuft werden

Natürlich, wenn du es an ein Fussballmatch mitnimmst oder damit Straftaten begehst (oder es auch nur während der Begehung von Straftaten dabeihast). Das hat aber nichts mit der waffenrechtlichen Einstufung und der Erlaubnis zum Besitz zu tun.

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