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Versand Wechselsystem


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Geschrieben

https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice.html?q=waffen#dhlsuche

 

Zitat

Die AGB der DHL schließen Güter aus, deren Transport gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen.

Waffen können national transportiert werden – wenn der Absender durch geeignete Maßnahmen einen waffengesetzkonformen Transport sicherstellt. Der internationale Versand von derartigen Gütern ist jedoch laut AGB ausgeschlossen.

In der Verantwortung / Gewährleistung des Absenders liegen

  • - Auswahl eines geeigneten Produktes
  • - Einhaltung waffenrechtlicher Vorschriften

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Auf das Postamt u.ä. kann ich hinfahren, wann ich es will. Auf den Overnite Fahrer warte ich den ganzen Tag.

Du wartest den ganzen Freitag, am Samstag und Sonntag wird eh´nicht geliefert und am Montag bringt es dir einer von GLS oder DPD !

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Hephaistos:

Nur die adressierte Person mit Ausweis darf abholen, so ist sichergestellt, dass nur Berechtigter erwerben kann.

Aber wie ist es damit, Hervorhebung durch mich:

Zitat

 

Sollten Sie Ihre Sendung einmal nicht innerhalb der Lagerfrist persönlich abholen können, haben Sie die Möglichkeit jemandem Dritten eine Vollmacht zu erteilen.

Bitte füllen Sie dafür die einmalige Vollmacht vollständig aus und geben Sie es ausgedruckt und unterschrieben der Person mit, die Ihr Paket für Sie abholen soll.

Die Person benötigt zur Abholung die Bevollmächtigung mit Ihrer Unterschrift sowie den eigenen amtlichen Lichtbildausweis.

 

Quelle: https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-empfangen/an-einem-abholort-empfangen/filiale-empfang.html

Genügt es, mit dem Empfänger vertraglich zu vereinbaren, daß er das eben nicht macht mit der Vollmacht? Nur so als Idee. 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 9.11.2019 um 21:31 schrieb Josef Maier:

Aber wie ist es damit, Hervorhebung durch mich:

Quelle: https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-empfangen/an-einem-abholort-empfangen/filiale-empfang.html

Genügt es, mit dem Empfänger vertraglich zu vereinbaren, daß er das eben nicht macht mit der Vollmacht? Nur so als Idee. 

Mach es einfach nicht. Waffenrechtskonform zu handeln obliegt dir.

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