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NWR konforme Eintragung in die WBK / aufgrund welcher Daten erfolgt die Kategorisierung


Gast

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Meine bisherigen Erwerbsberechtigungen für alle in meinem Besitz befindlichen halbautomatischen Langwaffen wurden - trotz vorhandenen Jagdschein - mittels schießsportlichen Bedürfnisnachweis begründet. Insbesondere auch um die bisherige unsägliche Auflagen in der WBK "2-schüssig" zu vermeiden. Wir müssen hier keine neue Diskussion beginnen, ob die Waffenbehörden das dürfen/durften oder nicht. Die Rechtslage ist nun durch Änderung des Bundesjagdgesetzes eine andere und eindeutig. Es können auf gültigen Jagdschein alle halbautomatischen Langwaffen mit und ohne Magazinbegrenzung erworben werden. Der Jäger darf bei der Jagdausübung lediglich das Magazin nicht mit mehr als 2 Patronen laden. Demnach dürfen nun zweifelsfrei mittels gültigem Jagdschein halbautomatische Langwaffen der Kategorien "B" und "C" erworben werden.

 

Nun meine Fragen:

  1. Darf der Waffenhändler auf Vorlage eines gültigen Jagdscheines halbautomatische Langwaffen mit Magazinkapazitäten > 2 Schuss abgeben?
  2. Auf welcher Grundlage erfolgt die richtige Kategorisierung einer z. B. halbautomatischen Flinte zur ordnungsgemäßen Eintragung in die WBK?
  3. Genügt die Angabe in dem Antrag zur Eintragung in die WBK durch den Antragsteller?
  4. Darf die Waffenbehörde - entgegen dem Antrag zur Eintragung und den tatsächlichen technischen Gegebenheiten (als Ersatz der damals schon unzulässigen Auflagen) in die WBK statt Kategorie "B" die "C" in die WBK eintragen?
  5. Noch schlimmer, darf sie die Eintragung einer auf gültigen Jagdschein erworbenen halbautomatische Flinte der Kategorie "B" verweigern?

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb Joe07:

Der Jäger darf bei der Jagdausübung lediglich das Magazin nicht mit mehr als 2 Patronen laden.

Falsch

 

Richtig ist lt.

Bundesjagdgesetz
§ 19 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist
....
2. ...
c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, ... auf Wild zu schießen;
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@HBM

 

Nicht falsch!

 

Ich hatte geschrieben: "Magazin" nicht mit mehr als 2 Patronen"! Und dies deshalb, weil die Magazinbegrenzung im vorliegenden Fall das Kriterium zur Einstufung in Kategorie "B" oder "C" ist!

 

Selbstverständlich darf die Langwaffe jagdlich mit insgesamt 3 Patronen (1 Patronenlager und 2 Magazin) geladen werden. Ich habe hier nichts anderes behauptet!

 

@chapmen

 

Punkt 2. bezog sich meinerseits nicht auf xWaffe sondern darauf, wer die entsprechende Kategorisierung trifft:

  •  Hersteller,
  •  Händler,
  •  Erwerber durch seine Angaben in der Anmeldung, oder
  •  Waffenbehörde mittels Pi x Daumen?

 

 

 

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Stunden schrieb Joe07:

Selbstverständlich darf die Langwaffe jagdlich mit insgesamt 3 Patronen (1 Patronenlager und 2 Magazin) geladen werden.

Sorry, aber wieder falsch. Die halbautomatische Langwaffe (für Repetierer gilt überhaupt keine Begrenzung für Jäger) darf auch mit drei Patronen im Magazin (dann natürlich keine Patrone im Patronlager) jagdlich geführt werden.

vor 17 Stunden schrieb Joe07:

Der Jäger darf bei der Jagdausübung lediglich das Magazin nicht mit mehr als 2 Patronen laden.

Falsch im Magazin dürfen jaglich so viele Patronen drin sein wie Du willst und nur beim Schuss auf Wild mit Halbautomaten dürfen in der Waffe maximal drei Patronen sein.

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@Joe07

 

ich kann an dem was HBM da schreibt nix falsches entdecken

3 Schuß in ner ha Langwaffe bei Jagd

soviele wie der Schießstandbetreiber zuläßt beim üben...

alles im grünen


Frank

 

 

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Leute, es geht hier nicht darum was ich auf Wild und auf dem Schießstand laden darf!

 

Ich bestreite doch gar nicht dass die bundesjagdliche Beschränkung auf dem Schießstand nicht gilt! 

 

Bitte einmal meinen 1. Thread lesen!

 

Es geht ausschließlich darum, dass aufgrund eines gültigen Jagdscheines eine halbautomatische Flinte der Kategorie "B" erworben werden darf aber bei der Anmeldung eine SPD-Phobien geprägte Waffenbehörde die selbe Flinte als Kategorie "C" in die WBK antragen könnte. Sie würde damit die unsägliche Auflage "2-schüssig" umgehen aber damit die selbe Beschränkung erreichen!

 

Und nun komm mir hier niemand mit schlafende Hunde wecken. Die sind schon lange wach!

 

Meines Erachtens gibt es nur einen effektiven Weg so einen Unsinn zu vermeiden. Der Hersteller, Importeur, Händler etc. legt sich mit dem Lieferschein oder der Rechnung darauf fest, dass es sich - soweit die technischen Voraussetzungen gegeben sind - darauf fest, dass es sich bei der Flinte XY um eine Flinte Kategorie "B" oder "C" handelt!

 

 

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vor 19 Stunden schrieb Joe07:

Der Jäger darf bei der Jagdausübung lediglich das Magazin nicht mit mehr als 2 Patronen laden.

Diese Behauptung ist einfach falsch. Es gibt keine Begrenzung für Jäger im Bereich Magazinkapazität. Nur beim Schuss auf Wild dürfen in halbautomatischen Langwaffen maximal drei Patronen geladen sein.

 

vor 5 Stunden schrieb Joe07:

Punkt 2. bezog sich meinerseits nicht auf xWaffe sondern darauf, wer die entsprechende Kategorisierung trifft:

  •  Hersteller,
  •  Händler,
  •  Erwerber durch seine Angaben in der Anmeldung, oder
  •  Waffenbehörde mittels Pi x Daumen?

Im Moment der Erwerber durch seine Angaben in der Anmeldung. Du meldest ja das an, was Du erworben hast und wenn die Waffenbehörde was anderes einträgt, dann sollte das geklärt werden. Bei mir, aber evtl. ist das bei Dir ja anders, rufe ich den SB an bzw. fahre noch mal vorbei wenn ich einen falschen Eintrag im Amt übersehen habe (wenn ichs gleich merke wirds gleich korrigiert) und lasse das korrigieren.

 

Später, wenn die Hersteller bzw. Importeure jede Waffe bzw. bestimmte Waffenteile gleich ins NWR "einspielen" und dadurch ab Herstellung über alle Händler die Waffe im NWR verfolgbar ist werden die Hersteller die "Einstufung" wohl übernehmen, aber da habe ich auf der letzten IWA jetzt nicht dazu nachgefragt bzw. war nicht auf dem Vortrag (evtl. kann ja jemand anderes was dazu sagen).

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vor 5 Minuten schrieb Joe07:

Es geht ausschließlich darum, dass aufgrund eines gültigen Jagdscheines eine halbautomatische Flinte der Kategorie "B" erworben werden darf aber bei der Anmeldung eine SPD-Phobien geprägte Waffenbehörde die selbe Flinte als Kategorie "C" in die WBK antragen könnte.

Wenn das passiert, dann halt dagegen vorgehen da Du ja eine Kategorie "B" Flinte erworben hast und der Eintrag nicht stimmt.

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Halbautomatische Kategorie C - Flinte für die Jagd problematisch, da unterladen nur 2 Patronen rein gehen. Wenn die erlaubten 3 Patronen in der Waffe für Jäger (beim Schuss auf Wild) unstritig sind, dann ist eine Kat.-C-Waffe halt massiv unpraktisch bzw. aufgrund UVV nur bedingt praktikabel. Siehe UVV bzw. "Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrlagen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein."

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@chapmen

 

Ja, hat sie. Aber nicht bei mir. Dem Betroffenen ist es egal!

 

Der Erwerb eine halbautomatischen Flinte steht noch nicht an. Aber man kann meines Erachtens schon vor Erwerb bzw. vor Antrag zur Eintragung einen für ein etwaiges Verwaltungsverfahren günstigen Sachverhalt herstellen.

 

@HBM

 

Ja hier ist es anders. Vorgefasste Meinungen lassen sich dort nicht durch ein Gespräch ändern. Wenn dann klagen oder mit leben.

 

 

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Wie ist die Flinte denn beim Überlasser eingetragen?

 

Bzw: Der Waffenhändler überlässt eine Kat. B Waffe, da kann die Behörde nicht einfach eine C draus machen. Würde man jedenfalls so denken.

Bearbeitet von Gruger
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  1. Darf der Waffenhändler auf Vorlage eines gültigen Jagdscheines halbautomatische Langwaffen mit Magazinkapazitäten > 2 Schuss abgeben?

     Habe nachgefragt darf er !

 

2. Auf welcher Grundlage erfolgt die richtige Kategorisierung einer z. B. halbautomatischen Flinte zur ordnungsgemäßen Eintragung in die WBK?

 

Kat. B in der grünen WBK.

 

3. Genügt die Angabe in dem Antrag zur Eintragung in die WBK durch den Antragsteller?

 

Ich würde eine Kopie aus dem Netz mir besorgen oder bei einen Verkäufer der die Waffe im Internet genau beschrieben hat dann hast du einige Daten.

 

4. Darf die Waffenbehörde - entgegen dem Antrag zur Eintragung und den tatsächlichen technischen Gegebenheiten (als Ersatz der damals schon unzulässigen Auflagen) in die WBK statt Kategorie "B" die "C" in die WBK eintragen?

 

Nein da es eine Halbautomatik ist da spielt es keine Rolle was die Flinte für einen Lauf hat.

 

5. Noch schlimmer, darf sie die Eintragung einer auf gültigen Jagdschein erworbenen halbautomatische Flinte der Kategorie "B" verweigern? 

 

Nein und dabei spielt es auch keine Rolle wieviel im Magazinrohr zb. an 12/76 rein passen.

 

In meiner grünen WBK steht unter Art : Kat.B halbautom. Flinte unter Munitionsbezeichnung/Kaliber 12/76 unter Berechtigt : das Datum

unter Hersteller : Winchester unter Seriennummer : logischer weise die Seriennummer usw. und unter von : dem jeweiligen Verkäufer.

Es steht in keiner von meiner WBKs wieviel Magazinkapazität die einzelne Waffe hat, es fragt mich nur der SB ob 1, 2. oder mehr schüssig

sonst nichts.

Bearbeitet von daimler01
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vor 5 Minuten schrieb daimler01:
  1.  

4. Darf die Waffenbehörde - entgegen dem Antrag zur Eintragung und den tatsächlichen technischen Gegebenheiten (als Ersatz der damals schon unzulässigen Auflagen) in die WBK statt Kategorie "B" die "C" in die WBK eintragen?

 

Nein da es eine Halbautomatik ist da spielt es keine Rolle was die Flinte für einen Lauf hat.

Na es gibt schon Halbautomatik Kat-C. So ist es ja nicht.

 

Aber sie muss sich schon dran halten.

 

An den Threadstarter, ich würde das ganz entspannt sehen und sollte die wbk dann falsch ankommen mich an die Fachaufsichtsbehörde wenden.

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Ich muss dazu sagen das ich Sportschütze bin und in den nächsten 7 Wochen meinen Jungjägerschein mache wenn ich es bestehen sollte !

Jetzt zu deinen Fragen :

Meine halbautom. Flinte habe ich über einen Händler erworben.

Zu Punkt eins : Ich will mich mal so ausdrücken, wenn man jemand kennt bei der Be...….  ich hoffe du verstehst was ich meine.

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