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IGNORED

Waffensachkundelehrgang inkl. Prüfung


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Geschrieben

Bitte versteht mich nicht falsch, solche preise habe ich schon öfters gesehen und wen es angenommen wird ist es denke ich auch in Ordnung. Bei uns im Verein kostet die Sachkunde 75€ und das Mittagessen (Vorspeise, Hauptgang, Nachtisch und Salat) kostet noch mal 5€.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Quetschkopf:

Bei uns im Verein kostet die Sachkunde 75€

Ist sicher ein Unterschied, ob das eine vereinsinterne Sachkunde ist, bei der der Referent das mehr oder weniger ehrenamtlich macht - oder der Lehrgangsleiter davon leben muss, Steuern und sonstige Abgaben zahlen muss, vorher sich vom SB hochnotpeinlich untersuchen lassen muss, um eine Staatliche Anerkennung zu erlangen ...

 

Wenn das Würstchen und der Kaffee von einem Vereinsmitglied in der kleinen Küche zubereitet wird, kriege ich das in der Regel zusammen für 2 Euro. In einer Gaststätte zahlt man mindestens das Zwei- bis Dreifache. 

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben

Ich hab meine Sachkunde-Schulung ebenfalls "extern" gemacht. Zwei Tage hats gedauert und die Standaufsicht war auch schon mit inklusive. Das Menü hatte nur 2 Gänge und Bestand aus nem selbstgemachten Nudel-Gang und ner kleinen Nachspeise ... total lecker. 150 EUR hats gekostet, in 2017.

Geschrieben

Klar ist das teuer. Über den RSB zahlst du zw. 35 und 70.- da ist aber ein Teil der Ausbildung, nämlich das schießen, über die Vereine gelaufen. Wenn da jetzt Waffen und Munition bei ist und gewerblich. Ich würde es persönlich auch nicht machen, aber wie die Vorredner schon sagten.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Über den RSB zahlst du zw. 35 und 70.-

Die Preise sind mittlerweile überholt. Die letzten beiden RSB Kurse bei uns im Verein kosteten 150,-€. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Quetschkopf:

und diesen Lehrgang in einem Verein macht anstatt bei einem komerziellen Anbieter.

Das geht nur, wenn DEIN Verein - in dem du zum Zeitpunkt des Lehrganges selbst Mitglied bist - einen solchen veranstaltet.

Für Nicht-Mitglieder (oder eben für Mitglieder eines anderen Vereines) bleibt nur eine "staatlich anerkannte Prüfungskommission" = i.d.R. kommerzieller Anbieter.

 

Bei "uns" nehmen sie inzwischen auch um die 200 Doppelmark.

Geschrieben

@Sal-Peter

das ist so nicht richtig. Sachkunde ( für Sportschützen) ist Sachkunde, wichtig ist das für die Behörde und nicht für den Verein oder Verband. Das einzige Problem dabei dürfte sein das man einen Verein finden muss der diee auch anbietet. Selbst wen man in einem Verein ist der keine eigene Sachkunde anbietet, sollte der Vorstand ( der hoffentlich im Verband /Verbänden gut vernetzt ist) einem einen Tipp geben können wo man hin gehen kann.

Aber auf diese 150,-€ kommt es bei einem Anfänger meistens eh nicht an, 1000 für nen Schrank, erst mal Aufnahmegebühr im Verein, ein Jahr lang Gastbeitrag oder Waffenleihgebüren, Mun-Kosten, 70€ für einen Voreintrag und dan schon mal zwei Waffen für je 2000€ vorbestellt. Da kommt es auf die teure Sachkunde auch nicht mehr drauf an.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Quetschkopf:

wenn man etwas die Augen offen hält und diesen Lehrgang in einem Verein macht anstatt bei einem komerziellen Anbieter.

Der Vorteil solcher kommerziellen Anbieter ist, dass deren Lehrgänge für die behördliche Anerkennung zumindest gewisse Mindeststandards erfüllen müssen. Die müssen Vereine nicht nachweisen.

Die Folgen und das sich daraus ergebende Nichtwissen bekommt man ja gelegentlich mal im Forum mit.

Das macht nicht jeden gewerblichen Kurs perfekt, aber die Wahrscheinlichkeit, mehr und Besseres zu lernen ist höher...

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)

Unser Verein bietet es auch an bzw. unser 1 Vorsitzender darf die Sachkundeprüfung durchführen und die Kosten liegen nur für die Sachkundeprüfung bei

75 € für Mitglieder und 150 € für Vereinsfremde inkl. Sachkunde Lernmaterialien.

Hier ein Ausschnitt unserer Seite :

 

Um als Sportschütze eine eigene Waffe besitzen zu dürfen, ist eine mindestens einjährige aktive Mitgliedschaft in einem der anerkannten Verbände erforderlich. Bei Beantragung einer Waffenbesitzkarte muss die Sachkunde nachgewiesen werden.

Der Verein ……... e.V. erhielt als einer der ersten Schießsportvereine in Schleswig-Holstein die Staatliche Anerkennung, die theoretische und praktische Ausbildung durchzuführen und die Sachkundeprüfung entsprechend der Vorgaben des Waffengesetzes abzunehmen.

Die praktische Ausbildung an den vereinseigenen Waffen wird während unserer Trainingszeiten auf dem Schießstand in ….. durchgeführt.

Der theoretische Unterricht und die Sachkundeprüfung werden nach Bedarf vereinbart.

Auch Vereinsfremde Personen können bei uns die Sachkundeprüfung ablegen. Auskünfte hierzu erhalten Sie Samstags auf dem Kurzwaffenstand der LJV-Schießanlage...…… 

Bearbeitet von daimler01
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb daimler01:


Der Verein ……... e.V. erhielt als einer der ersten Schießsportvereine in Schleswig-Holstein die Staatliche Anerkennung

Interessant.

Zitat

WaffVwV:

7.6 Sachkundelehrgänge von schießsportlichen Verbänden und Vereinen, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, erfolgen unter Anwendung des vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Fragenkatalogs des jeweiligen Verbandes. Sie bedürfen im Falle des § 3 Absatz 5 AWaffV keiner staatlichen Anerkennung.

 

vor 13 Minuten schrieb daimler01:

Auch Vereinsfremde Personen können bei uns die Sachkundeprüfung ablegen.

Zitat

§3 AWaffV:

 

(5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen.

 

D.h. hier hat ein Verein eine staatliche Anerkennung als Lehrgangsträger i.S.v. § 3 Absatz 3 AWaffV und erfüllt alle sich daraus, aus Absatz 4 und aus der WaffVwV ergebenden Vorgaben oder vermischt die Behörde da etwas und macht ihr Ding? Denn so ist das nicht vorgesehen. Diese Anerkennungen beziehen sich i.A. auf Personen oder Firmen, die dies gewerblich tun, da die zu erfüllenden individuellen Anforderungen meist mit (mehr oder weniger) Kosten verbunden sind.

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb lopo:

Die Preise sind mittlerweile überholt. Die letzten beiden RSB Kurse bei uns im Verein kosteten 150,-€. 

Vor 2 Monaten haben mehrere von uns gemacht. Gerade aktuell auf der HP geguckt. In Essen 80.- inkl Aufsicht. Stimmt also nicht!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Quetschkopf:

Aber auf diese 150,-€ kommt es bei einem Anfänger meistens eh nicht an, 1000 für nen Schrank

Na ja, selbst nen großen gibt's für 600.- und wenn einer nur KW schießt, geht deutlich billiger.

vor einer Stunde schrieb Quetschkopf:

 

, erst mal Aufnahmegebühr im Verein,

Ne was????? Gut, ich weiß es gibt Vereine die machen das.

vor einer Stunde schrieb Quetschkopf:

 

ein Jahr lang Gastbeitrag oder

Definitiv falscher Verein!!!

vor einer Stunde schrieb Quetschkopf:

 

Waffenleihgebüren,

???? Also Aufnahmegeb. 1 Jahr Gastgeb. und das dann auch noch????

vor einer Stunde schrieb Quetschkopf:

 

 

Klar kommt es darauf an. Du kannst dein geld natürlich auch in den Gully schmeißen.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb German:

D.h. hier hat ein Verein eine staatliche Anerkennung als Lehrgangsträger i.S.v. § 3 Absatz 3 AWaffV und erfüllt alle sich daraus, aus Absatz 4 und aus der WaffVwV ergebenden Vorgaben oder vermischt die Behörde da etwas und macht ihr Ding? Denn so ist das nicht vorgesehen.

Genau und nur dann kann "ein Verein" auch die Sachkunde "nach außen" für Nichtmitglieder anbieten, sh. den von dir zitierten Verordnungsparagraphen. Das ist jedem Verein unbenommen, machen eben nur die wenigsten. Das ist schon richtig so. 

 

vor 1 Stunde schrieb Quetschkopf:

das ist so nicht richtig. Sachkunde ( für Sportschützen) ist Sachkunde, wichtig ist das für die Behörde und nicht für den Verein oder Verband. Das einzige Problem dabei dürfte sein das man einen Verein finden muss der diee auch anbietet.

Ich glaube, wie haben uns missverstanden. Sh. meine Antwort auf Germans Post.

 

Eine "Sachkunde", bescheinigt von einem Verein, der diese nur für seine Mitglieder ausstellen kann, weil er keine extra erworbene staatliche Anerkennung seiner Prüfungskommission hat, ist nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurde.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb German:

D.h. hier hat ein Verein eine staatliche Anerkennung als Lehrgangsträger i.S.v. § 3 Absatz 3 AWaffV und erfüllt alle sich daraus, aus Absatz 4 und aus der WaffVwV ergebenden Vorgaben oder vermischt die Behörde da etwas und macht ihr Ding? Denn so ist das nicht vorgesehen. Diese Anerkennungen beziehen sich i.A. auf Personen oder Firmen, die dies gewerblich tun, da die zu erfüllenden individuellen Anforderungen meist mit (mehr oder weniger) Kosten verbunden sind.

Bitte : einfach staatliche Anerkennung anklicken !

 

staatliche Anerkennung,

Bearbeitet von daimler01

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