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IGNORED

Schalldämpfer für LW in Kaliber .45ACP/357 Magnum


LaraHansen

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ist es zutreffend, dass ein Schalldämpfer für eine jagdlich geführte Langwaffe in herkömmlichen Pistolen/Revolver Patronen von der Waffenbehörde abgelehnt wird und falls ja wo kann ich das nachlesen?

Bundesland ist NRW. 

Stutzig geworden bin ich in diesem Thread, ab Seite 3 wollte ihn aber nicht mit meiner Fragestellung vom Ausgangspost her weiter verwässern.

 

 

Gerne würde ich für die Jagd auf Haarraubwild einen Unterhebelrepetierer .357 Magnum oder eine SLB in .45ACP anschaffen, diese aber ausschließlich mit Schalldämpfer zur Jagd einsetzen. 

Mir erscheint das sehr sinnvoll zu sein, ausschließlich nur noch mit SD auf die Jagd zu gehen.

 

Viele Grüße! :-) 

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@LaraHansen welches nicht-Schalenwild möchtest du denn mit .45/.357 Mag. erlegen und wie verwerten?

 

Ich darf mit meinem Erlaubnisschein alles was der Jagdschein hergibt erlegen. Es gibt nur eine Bedingung, dass erlegte Wild wird verwertet!

 

Mir "persönlich" ist deshalb nur an Reh, Wildschwein, Ente und Gans gelegen!

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vor 30 Minuten schrieb LaraHansen:

1. : Mir war nicht bekannt dass dies das Merkmal war.

 

2.: Ist ja auch selten dämlich sowas festzulegen.......

1: Dafür gibt es öffentlich zugängliche Quellen und Google etc.

 

2: Mit ein wenig nachdenken kommt man auch drauf warum dies nicht zwingend dämlich ist.....

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Einfach mal nachdenken?

 

Übrigens finde ich die bis jetzt unbeantwortete Frage von Joe07 recht interessant.

 

"Haarraubwild" mit .45 ACP / .357 Mag. ?

Zu verwerten gibts da nicht mehr viel.

 

 

Bearbeitet von chapmen
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Soweit mir bekannt ist, wird die behördliche Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers bisher länderübergreifend immer zwingend mit der Auflage verbunden:

jagdliche Langwaffe in einem Schalenwild-tauglichen Kaliber

Der (Vor-) Eintrag in der WBK ist mit diesem Zusatz unter "amtliche Eintragungen" gekoppelt.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
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vor einer Stunde schrieb chapmen:

"Haarraubwild" mit .45 ACP / .357 Mag. ?

Zu verwerten gibts da nicht mehr viel.

Ich hab die meisten Füchse mit der 8x57 geschossen...

 

Mäkeln würde ich als Mann vom Amt eher über die Tatsache, dass ein Schuss auf deutlich mehr als 50m mit beiden Kalibern auf solch kleine Ziele einen Feuerleitrechner erfordert.

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vor 54 Minuten schrieb cartridgemaster:

Soweit mir bekannt ist, wird die behördliche Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers bisher länderübergreifend immer zwingend mit der Auflage verbunden:

jagdliche Langwaffe in einem Schalenwild-tauglichen Kaliber

Der (Vor-) Eintrag in der WBK ist mit diesem Zusatz unter "amtliche Eintragungen" gekoppelt.

In Bayern lautet der Eintrag (sinngemäß - bin zu faul in den Keller zu gehen) "Schalldämpfer düfen nur auf jagdlich zugelassen Langwaffen verwendet werden.".

Bearbeitet von HBM
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vor 2 Minuten schrieb HBM:

In Bayern lautet der Eintrag (sinngemäß - bin zu faul in den Keller zu gehen) "Schalldämpfer düfen nur auf jaglich zugelassen Langwaffen verwendet werden.".

In Bayern geht dann ja der jagdliche Fangschuss mit SD und MP5 Klon....

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vor einer Stunde schrieb chapmen:

Du hast den thread über Gatterabschuss und SD gelesen? Genau auf diese Form der "Diskussion" verzichte ich gerne.

 

Dann hättest du auf deine Beiträge in diesem Thread auch verzichten können, die haben nichts neues zum Thema beigetragen und waren auch nicht hilfreich als Grundlage für weitere Erkenntnisse.

 

Was bringt dir das so überheblich zu sein?

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Beantworte doch mal an dich gestellte Fragen.

 

Für dich war ja zumindest eine grundlegende Erkenntniss neu.........da stellt sich mir die Frage wer hier überheblich ist.

Bearbeitet von chapmen
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