Zum Inhalt springen
IGNORED

Schalldämpfer für LW in Kaliber .45ACP/357 Magnum


LaraHansen

Empfohlene Beiträge

vor 5 Minuten schrieb chapmen:

Beantworte doch mal an dich gestellte Fragen.

 

Für dich war ja zumindest eine grundlegende Erkenntniss neu.........da stellt sich mir die Frage wer hier überheblich ist.

Ich lerne für die Jägerprüfung, in den Theoriefragen wird das Thema "Schalldämpfer" nur oberflächlich behandelt und in der Literatur von Krebs und Seibt ebenfalls. 

Du bist Waffen Gutachter? und bist dir zu fein sinnvolles hier in die Diskussion zu schreiben, wartest wohl möglich bis ich einen Fehler mache um mir dann diesen aufzuzeigen?

Das ist überhebliches Verhalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du streiten möchtest such dir jemand anderen.

 

Zitat von dir: " Gerne würde ich für die Jagd auf Haarraubwild einen Unterhebelrepetierer .357 Magnum oder eine SLB in .45ACP anschaffen, diese aber ausschli eßlich mit Schalldämpfer zur Jagd einsetzen. "

 

Sinnvoll ist es zunächst erfolgreich die Prüfung abzulegen, vielleicht denkst du danach mit etwas jagdlicher Praxis anders über an sich sinnfreie Fragen.

 

Spar dir Stöckchen, ich hole sie nicht für dich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Lara!

 

Was das Thema Schalldämpfer anbelangt, macht sich die Exekutive die Welt, wie sie ihr gefällt...

 

*Achtung, dies ist meine Meinung, die in der Regel nicht von den Genehmigungsbehörden und den Verwaltungsgerichten geteilt wird*

Eigentlich ist alles ganz einfach:

Schalldämpfer stehen nach Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 der An¬
lage 1 WaffG grundsätzlich den Schusswaffen gleich, für die sie be¬
stimmt sind. Daher greift für sie auch § 13 WaffG

 

Will heißen, ein Jäger darf ohne vorherigen WBK Eintrag alle Schalldämpfer kaufen, die für Langwaffen bestimmt sind, die nicht nach dem Jagdgesetz verboten sind.

Da spielt also das Kaliber keine Rolle.

Einzig unzulässig nach diesem Szenario wären dann Schalldämpfer, die an tatsächlich Kurzwaffen montiert werden oder durch Konstruktion (zB Impulsgeber) für diese bestimmt sind.

 

Was machen jetzt NRW und Schleswig Holstein daraus?

- Schalldämpfer müssen vor Erwerb beantragt werden (WBK Antrag)

- Es wirk die Auflage in der WBK eingetragen, daß der erworbene Schalldämpfer nur mit schalenwildtauglichen Waffen verwendet werden darf (mag in der Vollzugspraxis zu unterschiedlichen Ergebnissen führen)

- Schalldämpfer für Kleinkaliber-Langwaffen und Langwaffen, deren Kaliber nicht schalenwildtauglich ist (zB 22. Hornet und die meisten Kurzwaffen-Kaliber mit Ausnahme von 44Mag, 454 Casull, 50 AE u.s.w), werden nicht genehmigt.

- Beim Führen soll dann wieder die Gleichstellung mit den Jagdlangwaffen gelten, damit keine Waffenscheine ausgestellt werden müssen.

 

Ist meiner bescheidenen Meinung nach alles ziemlicher Quark aber Klagen kann man knicken, da die Verwaltungsgerichte das abbügeln. Einzig die Lobbyarbeit der Landesjagdverbände mag da etwas in der Zukunft richten.

 

frogger

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb frosch:

Was machen jetzt NRW und Schleswig Holstein daraus?

Sorry, aber Deine Auflistung der gängigen Genehmigungspraxis ist nicht auf NRW und SH beschränkt, sondern wird länderübergreifend von allen Bundesländern so angewendet, bei denen kein explizites Schalldämpferverbot im jeweiligen LJG festgeschrieben ist und die aktuell den Schalldämpfererwerb für Jagdausübungsberechtigte frei gegeben haben.

Es gibt auch immer noch einzelne Genehmigungsbehörden, die für den Schalldämpfererwerb ein fachärztliches Gutachten über eine bereits bestehende Vorschädigung des Gehörs einfordern oder den Kreis der Berechtigten auf beruflich jagende Personen begrenzen.

So wie auch andere Behörden für den Erwerb eines zweiten oder weiteren Dämpfers eine detaillierte Begründung verlangen, weil die nicht verstehen, dass "one for all"  schon allein technisch nicht funktioniert.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.