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Geschrieben

Ich will mir keine kaufen keine sorge, 

Ich habe lemlich gehört das alle Waffen die vor 1900 konstruiert worden sind frei sind zumbeispiel forderladerrevolver mit 6 Schuss stimmt das ???

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Karl3784:

Ich will mir keine kaufen keine sorge, 

Ich habe lemlich gehört das alle Waffen die vor 1900 konstruiert worden sind frei sind zumbeispiel forderladerrevolver mit 6 Schuss stimmt das ???

 

Ja, es sind Ferien und die Trolle trollen wieder... :-)

 

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Shiva:

 

Ja, es sind Ferien und die Trolle trollen wieder... :-)

 

 

Wer über den deutschen Tellerrand hinaus schaut ist kein Troll. Ich freue mich, wenn ich trotz Sprachbarriere etwas über die Gesetze meines Nachbarlands erfahren kann und finde es total blöd, wenn ich deswegen diffamiert werde.

 

Es ist gut zu wissen, dass ich in Frankreich für einen Vorderladerrevolver mit Konstruktionsjahr keine Erlaubnis benötige aber der Besitz von leeren Patronenhüsen in militärischem Kaliber oder harmlosen Magazinen ein großes Problem darstellt.

 

Jeder Jäger der einmal zu einer Jagd in anderes Land eingeladen wird und jeder Sportschütze der an einem Training oder Wettkampf im Ausland teilnehmen will sollte wissen, was im Zielland und auch in den Durchfahrtsländern waffenrechtlich zu beachten ist!  

 

Ich würde mich freuen, noch mehr über die Unterschiede der europäischen Waffengesetze zu erfahren!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb bdsschütze:

Wer über den deutschen Tellerrand hinaus schaut ist kein Troll.

 

Ja, wenn Du das schreibst.

Der Thread-Eröffner ist ein @Karl3784, der hier mit seltsamer Rechtschreibung auftritt und sich erkundigt ob er in Frankreich Waffen kaufen darf. IMO Großer Unterschied.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb bdsschütze:

Es ist gut zu wissen, dass ich in Frankreich für einen Vorderladerrevolver mit Konstruktionsjahr keine Erlaubnis benötige aber der Besitz von leeren Patronenhüsen in militärischem Kaliber oder harmlosen Magazinen ein großes Problem darstellt.

Ob einem die Waffenbehörde eine zusätzliche Kurzwaffe für die Auslandsjagd bewilligt, wenn die vorhandenen jagdlichen Kurzwaffen solchen - nach französicher Gesetzeslage - "Militärkalibern" entsprechen?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb LTB:

Ob einem die Waffenbehörde eine zusätzliche Kurzwaffe für die Auslandsjagd bewilligt, wenn die vorhandenen jagdlichen Kurzwaffen solchen - nach französicher Gesetzeslage - "Militärkalibern" entsprechen?

Zumindest Frankreich erlaubt den Jägern meines Wissens nach keine Kurzwaffen...

 

Aber dafür sollen die Franzosen auch recht locker sein beim Pulververkauf. Also nix mit Sprengpappe.

 

Ich wohne zwar direkt an der Grenze, aber ich will es nicht ausprobieren. In F darf ich wohl nur als dort Wohnhafter entsprechende Sachen kaufen. Und spätestens wenn es über die Grenze geht habe ich den Huddel mit den deutschen Gesetzen. Um da nicht ins Fettnäpfchen zu treten und meine Zuverlässigkeit zu verlieren, lasse ich es von vornherein.

 

Etwas anders sieht es bei Schrotmunition aus. Die darf ich mit entsprechendem Munitionsverbringungsschein in F erwerben und nach D einführen. Die dortige Munition aus dem Decathlon (ja, das Sportgeschäft!) ist gut und günstig für den Hobbyschützen, da machen wir immer eine Großbestellung im französischen Schützenverein.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Christian74:

 

Aber dafür sollen die Franzosen auch recht locker sein beim Pulververkauf. Also nix mit Sprengpappe.

 

Ich wohne zwar direkt an der Grenze, aber ich will es nicht ausprobieren. In F darf ich wohl nur als dort Wohnhafter entsprechende Sachen kaufen. Und spätestens wenn es über die Grenze geht habe ich den Huddel mit den deutschen Gesetzen. Um da nicht ins Fettnäpfchen zu treten und meine Zuverlässigkeit zu verlieren, lasse ich es von vornherein.

 

Wenn es sich preislich rechnet - mit ein wenig Papierkrieg bist du dabei.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Hephaistos:

Wenn es sich preislich rechnet - mit ein wenig Papierkrieg bist du dabei.

Preislich rechnet sich eher die Fahrt nach Luxembourg. Dort hab ich auch die entsprechenden Erlaubnisse aus Berlin um Pulver über die Grenze zu befördern. Wenn man noch Tabakwaren und Tanken mit einrechnet wird es ein richtiger Schnapper :headbang:

 

Ansonsten ist es mir einfach nicht wert, von A nach B zu C zu laufen um irgendwelche blöden Erlaubnisse/Dokumente/Käsequatsch in F zu kaufen. Da bleibe ich lieber bei meinem deutschen Büchsenmacher. Von dem hab ich auch meinen mehrschüssigen Vorderladerrevolver gekauft, bin zum Amt und bekam den in 2 Minuten auf drei gelbe WBK eingetragen. Um das Gleiche aus F bewerkstelligen zu können, wäre wohl einiges mehr an Lauferei nötig gewesen.

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