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Christian74

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  1. Ich hab nachgefragt. Die Antwort lautete: Sehr geehrter Herr xxx,nach nochmaliger Prüfung der Geschosse ist festgestellt worden, dass diese waffenrechtlich unbedenklich sind und keiner Beschränkung unterliegen. Sie werden dem Besitzer wieder ausgeliefert. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen ...Pressesprecher___________________________________________Hauptzollamt OsnabrückÖA 01 Meller Straße 27249082 OsnabrückTel.: 0541 5066-302Fax: 0541 5066-111E-Mail: poststelle.hza-osnabrueck@zoll.bund.deDe-Mail: poststelle.hza-osnabrueck@zoll.de-mail.de Die Meldung ist auch nicht mehr online. Eine Korrektur hab ich in der Presse noch nicht gefunden. Einzig ein kleiner Artikel auf Yahoo geht auf den Rummel ein, verwechselt dabei aber Geschosse und Hülsen...
  2. Das kann vom Gesetz her vielleicht stimmen, da versteife ich mich nicht auf eine Auslegung. Allerdings wurde mir erst dann vom Verband eine neue Bedürfnisbescheinigung für eine sportlich genutzte Kurzwaffe ausgestellt als ich zu den jagdlichen Kurzwaffen eine Erläuterung schickte, warum diese nicht sportlich genutzt werden können. Umgekehrt sind mir 2 Fälle bekannt, in denen jeweils ein Jäger eine dritte Kurzwaffe für die Fallenjagd haben wollte und die Waffenbehörde zuerst nachgewiesen haben wollte dass die sportliche .22er dazu nicht geeignet ist.
  3. Was soll denn groß passieren? Du reist in ein fremdes Land und hast Waffen dabei. Anhand des fehlenden Sichtvermerkes kann der Kontrolleur direkt erkennen das du eine Invasion planst. In Frankreich würden sich die Streitmächte natürlich sofort ergeben, aber Luxemburg ist ein stolzes Herzogtum. Also ohne ein Duell im Morgengrauen gegen ein Verteter der königlichen Familie läuft da nix... Im Ernst, ich weiß es nicht. Weil man sich als Legalwaffenbesitzer nicht in Schwierigkeiten bringen will, holt man sich vorher den Stempel. Aber wenn du gerne Erfahrungen sammeln möchtest und diese dann bitte mit uns teilen würdest :-) Ich persönlich glaube nicht das da viel passiert, aber ich würde es auch nicht vorsätzlich ausprobieren wollen.
  4. https://guichet.public.lu/de/citoyens/loisirs-benevolat/permis-licences/detention-armes/transfert-armes-vers-luxembourg.html Ja, ist immer noch so.
  5. Waffen sind böse Das ist die einfachste Antwort, man muss sich sonst um nichts kümmern und kann dank Erfassung der Legalwaffenbesitzer mit jedem neuen Gesetz ein Beruhigungsplacebo den aufgepeitschten Leuten präsentieren. Sonst hat ja niemand Waffen. Win-Win... Wäre es wirklich so einfach und könnte man mit Gesetzen was ändern an krimineller Verwendung von Waffen, auch Nichtschusswaffen, wären wir in Utopia. Aber in der realen Welt sieht man ja jeden Tag aufs Neue, was passiert.
  6. Ich muss auch, bevor ich mit Flinte nach Luxembourg fahre, diese dort mit dem EFWP anmelden. Das macht aber direkt ein Ministerium in der Hauptstadt wo man das Teil auch hinschicken kann. Ist dann nur ein Stempel in der letzten Spalte auf der Vorderseite. Vielleicht meinen die in Ö mit Anmelden ja auch sowas in der Art. Also nicht das konkrete Überschreiten der Grenze mit "Hallo, hier bin ich", sondern vorher nur das Dokument stempeln lassen. Steht ja immerhin auch oben, dass diese Erlaubnis 1 Jahr gültig ist.
  7. Preislich rechnet sich eher die Fahrt nach Luxembourg. Dort hab ich auch die entsprechenden Erlaubnisse aus Berlin um Pulver über die Grenze zu befördern. Wenn man noch Tabakwaren und Tanken mit einrechnet wird es ein richtiger Schnapper Ansonsten ist es mir einfach nicht wert, von A nach B zu C zu laufen um irgendwelche blöden Erlaubnisse/Dokumente/Käsequatsch in F zu kaufen. Da bleibe ich lieber bei meinem deutschen Büchsenmacher. Von dem hab ich auch meinen mehrschüssigen Vorderladerrevolver gekauft, bin zum Amt und bekam den in 2 Minuten auf drei gelbe WBK eingetragen. Um das Gleiche aus F bewerkstelligen zu können, wäre wohl einiges mehr an Lauferei nötig gewesen.
  8. Zumindest Frankreich erlaubt den Jägern meines Wissens nach keine Kurzwaffen... Aber dafür sollen die Franzosen auch recht locker sein beim Pulververkauf. Also nix mit Sprengpappe. Ich wohne zwar direkt an der Grenze, aber ich will es nicht ausprobieren. In F darf ich wohl nur als dort Wohnhafter entsprechende Sachen kaufen. Und spätestens wenn es über die Grenze geht habe ich den Huddel mit den deutschen Gesetzen. Um da nicht ins Fettnäpfchen zu treten und meine Zuverlässigkeit zu verlieren, lasse ich es von vornherein. Etwas anders sieht es bei Schrotmunition aus. Die darf ich mit entsprechendem Munitionsverbringungsschein in F erwerben und nach D einführen. Die dortige Munition aus dem Decathlon (ja, das Sportgeschäft!) ist gut und günstig für den Hobbyschützen, da machen wir immer eine Großbestellung im französischen Schützenverein.
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