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IGNORED

Waffenimport


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Geschrieben

Hallo Gemeinde!

 

Würde gerne (falls möglich) eine Waffe aus Schottland importieren.

Wie läuft so ein Procedere ab.

 

Bzw. an wen muß man sich wenden.

 

Danke Euch schon im Voraus  !!!!!!!!!!!!!!!

Geschrieben

Du brauchst einen Voreintrag als Nachweis der Erwerbsberechtigung. Und Typ, Hersteller und Serienummer der zu erwerbenden Waffe.

Mit den Daten lässt du dir eine EU-Verbringungsgenehmigung ausstellen, die dann zum Verkäufer muss. Mit deiner EWB und der Verbringungserlaubnis muss er die Ausfuhr bei seiner Behörde genehmigen lassen. 

Dann kann der Versand starten.

 

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Valdez:

Hallo Gemeinde!

 

Würde gerne (falls möglich) eine Waffe aus Schottland importieren.

Wie läuft so ein Procedere ab.

 

Bzw. an wen muß man sich wenden.

 

Danke Euch schon im Voraus  !!!!!!!!!!!!!!!

Einfacher:

 

Geh zu deinem Büxer deines Vertrauens und der Verkäufer geht zu seinem Büxer seines Vertrauens und alles gut. Ist für Waffenhändler einfacher eine EU Waffe innerhalb der EU zu importieren / exportieren.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Slotsipxes:

Einfacher:

 

Geh zu deinem Büxer deines Vertrauens und der Verkäufer geht zu seinem Büxer seines Vertrauens und alles gut. Ist für Waffenhändler einfacher eine EU Waffe innerhalb der EU zu importieren / exportieren.

Der Verkäufer ist Händler. Habe ich vergessen zu erwähnen. Sorry

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Valdez:

Der Verkäufer ist Händler. Habe ich vergessen zu erwähnen. Sorry

Tja, als Händler der Waffen in andere EU-Staaten verkauft sollte er eigentlich um die Modaliäten wissen... und dies im Kundeninteresse auch weitestgehend abwickeln.

 

Ansonsten findest Du die notwendigen Formulate hier:
http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Einzelerlaubnisse/einzelerlaubnisse-node.html

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Holger1412:

...

Ansonsten findest Du die notwendigen Formulate hier:
...

Der Link ist ja ganz toll, aber das Bundesverwaltungsamt ist mit 99,99% Wahrscheinlichkeit nicht für Valdez zuständig...

Insofern wären die Formulare nur als Muster zu gebrauchen, um seiner Waffenbehörde zu erklären was er braucht. Die sollten das aber eigentlich auch kennen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb erstezw:

Der Link ist ja ganz toll, aber das Bundesverwaltungsamt ist mit 99,99% Wahrscheinlichkeit nicht für Valdez zuständig...

Insofern wären die Formulare nur als Muster zu gebrauchen, um seiner Waffenbehörde zu erklären was er braucht. Die sollten das aber eigentlich auch kennen.

Komisch... ich sehe hier öfters Faxe von ausländischen Händlern, und die nutzen alle den An­trag auf Er­tei­lung ei­ner Er­laub­nis zum Ver­brin­gen von Schuss­waf­fen vom BVA... weil sich normal keine untere Waffenbehörde die Mühe macht einen eigenen Antrag dafür zu entwerfen.

 

Aber im Grunde genommen hast Du schon Recht... das BVA ist für Valdez nicht zuständig, sehr wohl jedoch für einen aus dem Ausland handelnden Händler... und seine Behörde könnte solch ein Formular haben... ebenso wie ein europäischer Händler, der Waffen nach D exportiert und um die Formalitäten wissen sollte...

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb Holger1412:

 

B2B ist stress und risikofreier als Eigenimport.

Spätestens wenn es außerhalb des Schengen Raumes verschickt wird, sollte man sich mit den Zollformalitäten, Eori Nummern usw. vertraut machen. Für das Verbringen innerhalb des Schengenraumes ist die Waffenbehörde / Meldung an das BKA zuständig.

 

Ja das hätte der Händler eigentlich wissen müssen, zumal das Verschicken für Händler gewissen Erleichterungen unterliegt.

Bearbeitet von Slotsipxes
Geschrieben
Zitat

das BVA ist für Valdez nicht zuständig,

Wenn er in Deutschland wohnt nicht.

 

Zitat

sehr wohl jedoch für einen aus dem Ausland handelnden Händler...

Warum denn das?

 

Zitat

und seine Behörde könnte solch ein Formular haben...

Aber sicher, in der jeweiligen Landessprache, ist ja eine EU-Geschichte. Das wird sich bis auf die Sprache nicht so sehr unterscheiden.

 

Zitat

ebenso wie ein europäischer Händler, der Waffen nach D exportiert und um die Formalitäten wissen sollte...

Auch der hat nichts mit dem Bundesverwaltungsamt am Hut, sondern nur mit seiner Behörde.

 

Was machst du genau in der Verwaltung?

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Auch der hat nichts mit dem Bundesverwaltungsamt am Hut, sondern nur mit seiner Behörde.

Wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird ist sehr wohl das BVA zuständig... wozu würde das BVA sonst ein Formular anbieten für den Import/Verkauf von Waffen und Munition in das Bundesgebiet durch einen im Ausland ansässigen Händler/Verkäufer an einen im Bundesgebiet ansässigen Käufer? Wenn Valdez den Antrag selbst stellt ist seine örtliche Behörde zuständig, das ist richtig.

vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Was machst du genau in der Verwaltung?

Ordnungsamt... :grin:

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Bootsie:

BAFA ist nur bei Import/Export Drittländer involviert.

Bewegungen im Schengen-Raum untere Waffenbehörde.

Ich hab einfach mal bei den zuständigen Kollegen auf der anderen Seite des Flures nachgefragt...
- Bei Import AUS einem EU-Mitgliedsstatt in die BRD erteilt die zuständige untere Waffenbehörde des Erwerbers eine Zustimmung zum Import (das Formular sieht dem Grunde nach genauso aus wie das des BVA, manche europäischen Händler benutzes auch einfach dieses).

 

...man lernt halt nie aus.

Geschrieben

Kann mir bitte mal jemand erklären, welche Vereinfachungen es im Schengener Wirtschaftsgebiet genau für Händler/Gewerbetreibende/Büchsenmacher gegenüber Privatpersonen gibt?

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb fa.454:

Kann mir bitte mal jemand erklären, welche Vereinfachungen es im Schengener Wirtschaftsgebiet genau für Händler/Gewerbetreibende/Büchsenmacher gegenüber Privatpersonen gibt?

Keine!

Von mir aus könnte der Zustand von 1999 wieder hergestellt werden.

Wenn ich NC-Pulver kaufen will (kann ich hier in Belgien mit WBK, leider kein Händler in erreichbarer Nähe) muß ich alle zwei Jahre eine Einfuhrgenehmigung in Namur beantragen. Hat sich zu früher nichts geändert!

Wenn ich aus B ein Pferd nach D verkaufe müssen endlos Formulare ausgefüllt werden. Hat sich zu früher nichts geändert!

Ebenfalls finde ich den Europäischen Waffenpass überflüssig, normalerweise sollte die WBK dazu ausreichen.

Bei allem was mich interessiert gibt es keine Verbesserung zu Vor-Schengen.

Einziger Unterschied: Man kann jetzt überall in Euro bezahlen, früher musste man den Franken zu DM umrechnen (1DM=~20Fr)

Von mir aus könnte sofort zur EWG zurückgekehrt werden. Auch die Grenzkontrollen waren früher nicht so lästig (als Grenzbewohner fahre ich ständig von B nach D, nach NL oder LUX

Scheiß EU

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb erstezw:

Das Bundesverwaltungsamt ist jetzt aber ...

noch mal was anderes als das BAFA...

Ja, das ist mir durchaus klar...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Slotsipxes:

[...] zumal das Verschicken für Händler gewissen Erleichterungen unterliegt.

Welche bezüglich der Verbringung von Waffen?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Holger1412:

Wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird ist sehr wohl das BVA zuständig...

Das sieht das Waffengesetz selbst nun freilich anders.
§ 49 Abs. 1 Nr. 1 einerseits (ex positivo), § 48 Abs. 2 andererseits (ex negativo).

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb carcano:

Das sieht das Waffengesetz selbst nun freilich anders.
§ 49 Abs. 1 Nr. 1 einerseits (ex positivo), § 48 Abs. 2 andererseits (ex negativo).

Warum dann jedoch das BVA einen "An­trag auf Er­tei­lung ei­ner Er­laub­nis zum Ver­brin­gen von Schuss­waf­fen und / oder Mu­ni­ti­on in die BRD (§29 I WaffG i.V.m. § 29 I AWaffV)" der an das BVA zu richten ist erscheint wenig logisch... es sei denn das BVA wäre nur Dienstleister für das BAFA und reicht die Anträge an dieses weiter... aber wer erwartet bei Bundesbehörden schon Logik...

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Slotsipxes:

ich muss nicht nachweisen das ich die waffe haben darf?

Was nutzt Dir dann der Import über den Händler, wenn Du die Waffe nicht haben darfst?

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Slotsipxes:

ich muss nicht nachweisen das ich die waffe haben darf?

Doch, sonst bekommst Du keine Erlaubnis/Zustimmung zum Import...

Geschrieben

@fa.454

ok stell Dir vor du siehst etwas irgenwo außerhalb von Deutschland......ist ja schon bei eGun recht schwierig sich auf Beschreibungen und Bilder zu verlassen......und Du importierst selbst.............es kommt an.............fucked. Hättest Du über einen Händler importiert, kein Stress, Annahme verweigern, zahlst die Gebühren für den Papierkram und das gute Stück geht zurück oder der Händler behält es. Ist ja in seinem WHB eingetragen. Kein Stress mit Behörde, kein Stress mit Zoll usw.

Selbstverständlich sollte der importierende Händler seinen Kunden schon dahingehend beraten ob sich das ganze lohnt.

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