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IGNORED

Waffenimport


Valdez

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vor 4 Minuten schrieb Holger1412:

Doch, sonst bekommst Du keine Erlaubnis/Zustimmung zum Import...

Wenn ich Händler bin brauche ich es nicht nachzuweisen.......ich muss nur meine WHL in Kopie an den anderen Händler schicken, bzw. er schickt mir seine. Dann einen Antrag stellen bei der Behörde und ab geht die Post.

Ich habe damit als End User nichts zu tun. Was anderes wäre es wenn der Händler in meinem Auftrag diesen Import / Export übernimmt, was recht doof währe.................

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vor 9 Minuten schrieb Slotsipxes:

Wenn ich Händler bin brauche ich es nicht nachzuweisen.......ich muss nur meine WHL in Kopie an den anderen Händler schicken, bzw. er schickt mir seine. Dann einen Antrag stellen bei der Behörde und ab geht die Post.

Ich habe damit als End User nichts zu tun. Was anderes wäre es wenn der Händler in meinem Auftrag diesen Import / Export übernimmt, was recht doof währe.................

Gilt die WHL nicht als Nachweis darüber, dass Du eine Erlaubnis zum Erwerb der dort genannten Waffen besitzt?

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vor 10 Minuten schrieb Slotsipxes:

Wenn ich Händler bin brauche ich es nicht nachzuweisen.......ich muss nur meine WHL in Kopie an den anderen Händler schicken, bzw. er schickt mir seine. [...]

Das ist falsch!

Egal, ob Du Händler oder Privatperson bist, Du weist bei der zuständigen unteren Waffenbehörde (Landratsamt oder Polizei) beim Antrag auf Verbringung Deine Erwerbsberechtigung nach.

Wenn Du Händler bist ist es die Waffenhandelslizenz.

Als Privatperson der Jagdschein, die gelbe oder rote WBK, bzw. die Verbandsbescheinigung bei Ewerb über grüne WBK.

Die Waffenhandelslizenz interessiert den Händler im Ausland kein Stück und seine Dich auch nicht.

Einzig die Importerlaubnis der zuständigen Waffenbehörde braucht der Exporteur um entsprechend seine Exporterlaubnis beantragen zu können.

 

Ich kenne übrigens keinen Händler, der das Risiko für solche Transaktionen übernimmt.

Die Händler, die bei der Abwicklung helfen, schließen ausdrücklich eine Haftung für die importierte Sache aus und lassen Dich den Importgegenstand selbst direkt an den Verkäufer bezahlen (evtl. zzgl. anfallender Gebühren für die Exporterlaubnis).

 

Wenn es dumm läuft, liegt die Waffe beim importierenden Händler und Du kannst selbst sehen, wie Du die privatrechtliche Rückabwicklung mit dem Verkäufer im Ausland bewerkstelligt bekommst. Bitte auch mal das Kleingedruckte bei diesen Dienstleistern lesen.

Eventuell anfallende Gebühren für den Voreintrag in die grüne WBK sind dann Dein geringstes Problem.

 

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@Holger1412

Das ist ja genau der Grund weshalb es innerhalb des Schengen Raumes wesentlich einfacher ist von Händler zu Händler Waffen zu verschicken. Wenn ich bei Bisgaard Nielsen in Dk eine super Waffe sehe als End User, dann ist es mit viel Stress verbunden - vom Antrag bei der Behörde bis zum Versand und Erhalt der Waffe und und und. B2B ist easy. Wenn natürlich die Händler so kurzsichtig sind und so einen Service nicht anbieten, sind die End User so geizig einen solchen Service nicht bezahlen zu wollen. Wer Masochist ist, der kann es auch selbst machen.

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Ich habe von BAFA in Verbindung mit Drittländern - Beispiel USA o.ä. - gesprochen (da kommt dann auch noch der Zoll ins Spiel mit entsprechendem Papierkram).

Schottland ist (noch) Schengen-Raum, d.h. die untere Waffenbehörde ist zuständig.

Long Johns Wolf

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vor 4 Stunden schrieb Slotsipxes:

[...] Hättest Du über einen Händler importiert, kein Stress, Annahme verweigern, zahlst die Gebühren für den Papierkram und das gute Stück geht zurück oder der Händler behält es [...]

vor 4 Stunden schrieb Slotsipxes:

[...] B2B ist easy [...]

Ich weiß nicht, ob wir aneinander vorbei reden:

 

Als Händler stellst Du die gleichen Anträge wie als Privatperson.

Du vermittelst den Eindruck, der Händler könne eine Waffe einfach bei Nichtgefallen kraft seiner Handelslizenz an den Verkäuferkollegen zurücksenden.

 

Dem ist nicht so!

 

Um die Waffe zurückzusenden, braucht er jetzt umgekehrt eine Importerlaubnis, die der Verkäufer beantragen muss.

Erst dann kann er seine Exporterlaubnis bei der zuständigen deutschen Waffenbehörde beantragen und die Waffe zurücksenden.

Wenn der Verkäufer sich da querstellt, hast DU ein Problem und Dein deutscher Händler Deine von Dir bezahlte Waffe herumliegen.

Wenn er sie behalten wollte, musst Du Dein Eigentum aufgeben, ansonsten stellt Dir Dein deutscher Händler irgendwann Verwahrgebühren in Rechnung.

Falls der deutsche Händler einigermaßen bei Verstand ist, stellt er Dir seine Kosten und den Beitrag, den er für die Abwicklung der Bürokratie haben möchte, schon in Rechnung, bevor er auch nur einen Handschlag rührt.

Auch ein Verkäufer aus dem Ausland wird sich nicht rühren, bevor er nicht sein Geld bekommen hat.

 

PS:

Es gibt eine Handvoll Großhändler/Importeure/Hersteller, die eine Dauergenehmigung zum Ex- und Import von Waffen und/oder Munition besitzen.

Die haben es etwas einfacher.

Aber auch die senden nichts in einen anderen europäischen Staat, ohne dass Ihnen die Importgenehmigung vorliegt.

Da müßte der Verkäufer schon auch eine Dauergenehmigung besitzen und übermitteln.

Da würde ich allerdings eher Lotto spielen, als darauf zu hoffen.

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1.) Ich rede aus der Sicht des privaten Endusers

2.) Gehe ich zum Büxer "meines Vertrauens" und beauftrage ihn diese spezielle Waffe zu besorgen. Ich gebe ihm die Adresse und alle notwendigen Informationen die er benötigt um meinen Auftrag auszuführen. Im Gegenzug teilt er mir mit was er dafür haben möchte.

 

Wie er dann die Waffe besorgt ist mir vollkommen egal. Dafür bezahle ich ihn ja. Wichtig ist für mich nur, dass ich erst mit der Behörde zu tun bekomme wenn die Waffe vorliegt. Der Büxer meines Vertrauens macht dass, sowas nennt man Kundenservice. Subjektiv gefühlte Abzocker machen sowas nicht. Eine gewisse Vertrauensbasis muss schon vorhanden sein. Der gesamte Vorgang vom beantragen der Verbringungsgenehmigung bis zum bezahlen und Transport übernimmt der Büxer. Alles was ich mache, ist aussuchen, beauftragen und bezahlen. Wenn die Waffe eingetroffen ist dann mitnehmen oder mit dem Büxer meines Vertrauens gemeinsam überlegen wie das Problemkind geschaukelt wird.

Alles andere ist Quark mit Soße.

Ich verstehe gar nicht wieso du die natürliche Arbeit eines Waffenhändlers als etwas ganz beonderes hinaufhebst. Das ist sein Job. Sonst könnte es ja jeder machen. Und keine Behörde wird nachfragen ob es legitim ist eine Waffe von A nach B zu verbringen wenn es gewerblich durch einen Händler erfolgt. Mach das mal als normalsterblicher........viel Spass......vor allem nach Frankreich, Malta oder Spanien + dem Risiko des Verlustes oder einer Beschädigung während des Transportes.....da wäre ich ja schön blöd das ganze selbst anzuleiern. Dafür gibt es Waffenhändler.

Punkt

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vor 55 Minuten schrieb Slotsipxes:

. Und keine Behörde wird nachfragen ob es legitim ist eine Waffe von A nach B zu verbringen wenn es gewerblich durch einen Händler erfolgt. Mach das mal als normalsterblicher........viel Spass......vor allem nach Frankreich, Malta oder Spanien + dem Risiko des Verlustes ....

Bei niemanden sonst frage ich mich in letzter Zeit so oft, ob er das auch selber glaubt, was er da so schreibt.... 

 

Ich kann Dir auf jeden Fall versichern, dass auch ein Händler von den Behörden kontrolliert wird....

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@Mittelalter

es hat niemand behauptet das Händler nicht überprüft werden..................aber es ist einfacher für Waffenhändler Waffen zu verbringen weil man ganz offensichtlich davon ausgehen muss das diese mit Waffen handeln ..............das es für die Händler genauso mit Aufwand verbunden ist dementiere ich nicht..........aber für den Enduser ist es angenehmer den ganzen Stress auf den Händler abzuwälzen..........das ist doch jetzt klar formuliert..........oder? Und nur weil du mit dieser Denke nicht klar kommst, heißt es noch lange nicht das ich nicht damit klar komme.............nur  einmal so am Rande..............

 

Bearbeitet von Slotsipxes
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vor 6 Minuten schrieb Bootsie:

Das BAFA bescheinigt u.a. im Einzelfall, dass die gegebene Waffe exportiert oder importiert werden darf.

Die BAFA bescheinigt Dir alles.................ob es im Nachhinein exportiert / Importiert werden darf oder nicht entscheiden andere - denn DU sagst denen was exportiert / importiert werden soll und anhand DEINER ANGABEN erstellen Die eine IEB.

Die prüfen also nur anhand deiner Angaben.

Wenn Du also nicht ganz genau weißt was Du da bestellt hast.....................na dann..............

 

 

Bearbeitet von Slotsipxes
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vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Quelle?

Zitat

Zu den außenwirtschaftlich relevanten Aufgaben des BAFA gehört zudem die Durchführung der im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union getroffenen Einfuhrregelungen.

Quelle:http://www.bafa.de/DE/Bundesamt/Organisation/Aufgaben/aufgaben_node.html;jsessionid=883EBD3A1F975DB2A498C011D1DDC02E.2_cid362

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