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Waffennummer-Vorbesitzer


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Geschrieben

Hallo zusammen

 

ich habe eine Frage, und zwar habe ich einen 1940 er Karabiner 98 und ich möchte gerne die Stationen des Gewehres herausfinden.

Also mich interessiert quasi die Geschichte der Waffe.

Ist es möglich über das Amt herauszufinden wie viele Vorbesitzer die Waffe hat ?

Würde das gehen oder ist das Datenschutz?

 

Danke euch

Geschrieben

Wie viele Vorbesitzer im NWR eingetragen sind, könnte dir ein wohlgesonnener Sachbearbeiter mitteilen. Solange er keine Adressen, Namen, etc. rausgibt, sollte sich das sogar mit dem Datenschutz vereinbaren lassen, oder? 

 

 

Geschrieben

ok danke ich versuch es mal :-)

Wie war das eigentlich damals nach dem 2. Weltkrieg ?

Viele der Waffen wurden ja erbeutet , aber einige blieben ja auch unversehrt ..die wurden dann registriert und in D verkauft oder ?

Geschrieben (bearbeitet)

Daten vor 1973 wirst du (dem Datenschutz mal aussen vor) nicht finden.

Selbst wenn irgendwo irgendwas registriert wurde dürften die entspr. Unterlagen sehr schwer auffindbar sein, bzw. bereits vernichtet worden sein.

Falls du die Idee hast herauszufinden wo dein 98er "gedient" hat- das gibt nichts, es sei denn du findest das Soldbuch mit dem passenden Eintrag.

 

Hat er "Neubeschuss" ? Händler/ Importeurstempel?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Der Karabiner hat noch keinen Neubeschuss , wird aber demnächst in Köln gemacht.

 

ne ne da ist kein X, der K98 ist eines der letzten Originalen und bis zur letzten Schraube Nummerngleich :-)

Geschrieben

Womit der Sammlerwert mal gut sinkt......für " eines der letzten Orginale"......

Geschrieben (bearbeitet)

ich bin auch kein Sammler , ich will schiessen ...Was bringt es mir wenn er im Schrank steht ...totaler Unsinn

Ausserdem bleibt der eh in meinem Besitz bis ich iwann mal sterbe ...

Bearbeitet von nol
Geschrieben (bearbeitet)

"Totaler Unsinn" ist es eines der "letzten Orginale" mit Neubeschuss zu versehen.

Sind genügend Schützenwaffen auf dem Markt.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb chapmen:

"Totaler Unsinn" ist es eines der "letzten Orginale" mit Neubeschuss zu versehen.

Sind genügend Schützenwaffen auf dem Markt.

 

Ja ich geb dir recht, wenn ich Sammler wäre, dann wäre es Blödsinn.

Das Interessiert mich aber alles nicht denn ich will damit auf dem Stand schiessen! Und das kann ich numal nur wenn das Beschussamt seinen winzig kleines Beschusszeichen eingelasert haben-

Ist ja auch eine Sicherheit für mich das der Karabiner noch i.O. ist ;-)

Geschrieben

Ist mir irgendwie zu schwierig..... Viel Spass mit " einem der letzten Orginale".

Geschrieben (bearbeitet)

Ja mir auch!!

Wozu ist eine Waffe dann da, als wenn nicht zum schiessen ...

Um sie in Schrank zu stellen und sie jeden Abend rausholen und anschauen hahaha ...

Aber es soll solche Leute geben ..ich gehör zum Glück nicht dazu-

Er bleibt ja trotzdem original ...Es werden ja keine Teile getauscht ...

aber wie gesagt ...das kann man auch freundlicher ausdrücken. Vorsicht!!!

Bearbeitet von EBR
unflätige Ausdrucksweise
  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb chapmen:

"Totaler Unsinn" ist es eines der "letzten Orginale" mit Neubeschuss zu versehen.

Eine "Sammlerwaffe" ohne Beschuß hat einen Wert von Null, da sie nicht veräußert werden darf.

 

Ist bescheuert, aber Gesetz. Schon lange.

  • Gefällt mir 2
Geschrieben (bearbeitet)

Eine Sammlerwaffe mit Nichtbeschuss-Bescheinigung darf überlassen werden. Ist Gesetz, schon lange.

Deren Wert kann durchaus erheblich über einer gleichartigen mit "Neubeschuss" liegen.

 

Bei einem K98k im unberührten, orginalen und guten Zustand sollte man überlegen ob ein "Neubeschuss" Sinn macht.

 

Könnte ja sein das man einen 1000er kassiert und was zum schiessen für 500 nimmt.....hahaha.

 

(Beim letzten Absatz war grün aus....)

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb chapmen:

Eine Sammlerwaffe mit Nichtbeschuss-Bescheinigung darf überlassen werden. Ist Gesetz, schon lange.

 

Stimmt. Diese Bescheinigung gibt es.

 

Für defekte Waffen.

 

Siehe hierzu Beschußgesetz §12 (1) (Hervorhebung durch mich):

[...] Dies gilt nicht für das Überlassen dieser Gegenstände, wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die amtliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann.

 

Sprich: Wenn ein Beschuß nicht möglich ist, gibt es diese Bescheinigung. Daß der Besitzer den Stempel nicht mag, ist kein Grund.

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb chapmen:

Eine Sammlerwaffe mit Nichtbeschuss-Bescheinigung darf überlassen werden.

nur musst du da  berücksichtigen wann und warum man diese Bescheinigung bekommen kann!

nur weil ein Sammler sach:"ich nix will beschuss damit der wert erhalten bleibt" geht nicht...

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Fyodor:

Daß der Besitzer den Stempel nicht mag, ist kein Grund.

Gibt Dinge die hängen davon ab wie man eine Frage stellt und dabei auftritt.

Ansonsten kann man natürlich auch auf WO so tun als würde man den Wink nicht verstehen wollen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb chapmen:

Daten vor 1973 wirst du (dem Datenschutz mal aussen vor) nicht finden.

Selbst wenn irgendwo irgendwas registriert wurde dürften die entspr. Unterlagen sehr schwer auffindbar sein, bzw. bereits vernichtet worden sein.

Falls du die Idee hast herauszufinden wo dein 98er "gedient" hat- das gibt nichts, es sei denn du findest das Soldbuch mit dem passenden Eintrag.

 

Hat er "Neubeschuss" ? Händler/ Importeurstempel?

Ist eher unwahrscheinlich da sich die Seriennummern der 98 von verschiedenen Herstellern überschneiden.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Hat mit mauscheln nichts zu tun.

Die Vo zum Beschussgesetz sollte man mit zitieren.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Der_Fuchs:

Ist eher unwahrscheinlich da sich die Seriennummern der 98 von verschiedenen Herstellern überschneiden.

 

 

Eh klar.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb chapmen:

Die Vo zum Beschussgesetz sollte man mit zitieren.

Auch dort heißt es unter BeschussV §10 (2):

[...] dass eine Prüfung nicht oder nur unter der Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung der Waffe durchgeführt werden kann.

 

Wieder nichts darüber, daß sie nicht durchgeführt werden soll, weil der Besitzer das gerne so hätte.

Gast
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