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IGNORED

Verankerung Kurzwaffenschrank an Rigipswand


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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Marvin Jenal:

Aber Fakt ist das für mich nur 0er oder 1er Schränke in Frage kommen?

Diesbezüglich könnte ich also in einem dieser Kurzwaffenschränke bis zu 5 Kurzwaffen verwahren?

Als Sportschütze ja sowieso nur 2 bzw. 4

ohne Verankerung

Du kannst so viele wie physikalisch hineinpassen in einem 1er lagern ohne Verankerung. Bis zu 10 in einem 0er Darüber musst du verankern Üblicherweise verlangt eine Versicherung eine Verankerung. http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues Waffenrecht/DSB_Poster_A4.pdf Ist immer noch gültig was 0/1 angeht.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Marvin Jenal:

Wurde mir vor 2 Wochen wieder so beim Schießleiterlehrgang erzählt.

Bedürfnis für 2 gibt es so. Weitere 2 bei Ligaschießen.

Ist das nun auch falsch? Dann frage ich mich bei welchem Zirkus ich da gelandet bin.

Trau , schau , wem........lies dich halt selber schlau in den Gesetzen . Was dir da erzählt wurde steht so in keinem Gesetz. Welcher Zirkus das ist wo du gelandet bist musst du wissen, geschrieben hast du es noch nicht

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Marvin Jenal:

Ist das nun auch falsch? Dann frage ich mich bei welchem Zirkus ich da gelandet bin.

Moment, lass mich raten: DSB rote Köpfe und grüne Jacken? Ich bin mittlerweile bei der zehnten Kurzwaffe und drei halbautomatischen Langwaffen. Lass dich nicht verarschen.

Bearbeitet von BBF
Geschrieben

200Kg hält absolut jedes nicht baufällige Gebäude aus. Stell Dir einfach mal vor ich käme zu einer Party bei Dir, dazu eine Frau im entsprechenden Format und irgend jemand legt white wedding auf...

Ein still vor sich hinstehender Tresor auf vielleicht einem halben qm Fläche ist dagegen wirklich eine lächerliche Nummer.

Wenn es Dir jedoch nur um Kurzwaffen geht besorg Dir irgendet einen kleinen 0er wo grade Deine 10 Waffen + Krempel rein passen. 10 Waffen sind teuer genug, so schnell vermehren die sich auch nicht. Beginnst Du mit den nächsten 10 Waffen stellst Du einen weiteren Kasten oben drauf. Oder gleich einen 1er, wenn Du meinst mit 10 die ersten Jahre nicht hin zu kommen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb BBF:

Bis zu 10 in einem 0er Darüber musst du verankern

Stimmt so leider auch nicht, wenn ich auf deinen Link gehe. Frankonia sagt auch was anderes. 0er unter 200 Kg 5 KW, über 200 Kg 10 Waffen, oder unter 200 Kg dann verdübeln.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Marvin Jenal:

Bedürfnis für 2 gibt es so. Weitere 2 bei Ligaschießen.

Wenn es um Kurzwaffen in Großkaliber geht, dann könnten die "max. 4" daher kommen, dass es beim DSB (wenn ich richtig gelesen habe) nur vier verschiedene Disziplinen (Pistole 9mm und .45ACP sowie Revolver .375 und .44) gibt, also nur vier mögliche Waffen. Wobei auch dort bei Wettkampfschützen normalerweise Reservewaffen genehmigt werden sollten. Da ich aber nur sporadisch bei DSB-Wettkämpfen mit mache kann ich hierzu nichts genaues sagen. ;-)

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb PetMan:

Stimmt so leider auch nicht, wenn ich auf deinen Link gehe. Frankonia sagt auch was anderes. 0er unter 200 Kg 5 KW, über 200 Kg 10 Waffen, oder unter 200 Kg dann verdübeln.

Argh, Asche auf mein Haupt.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb HBM:

Wenn es um Kurzwaffen in Großkaliber geht, dann könnten die "max. 4" daher kommen, dass es beim DSB (wenn ich richtig gelesen habe) nur vier verschiedene Disziplinen (Pistole 9mm und .45ACP sowie Revolver .375 und .44) gibt, also nur vier mögliche Waffen.

Plus noch eine 32er oder 38er für Zentralfeuer. Dann noch in KK eine Spopi, noch eine freie Pistole, noch eine KK für OSP ,Vorderlader.....auch beim DSB gehen mehr als 4 KW, wenn auch nur 4 klassische GK............( mit Zentralfeuer auch 5 )

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb PetMan:

Stimmt so leider auch nicht, wenn ich auf deinen Link gehe. Frankonia sagt auch was anderes. 0er unter 200 Kg 5 KW, über 200 Kg 10 Waffen, oder unter 200 Kg dann verdübeln.

 

Nur bei den B-Schränken.

Bei 0/I ist Verankerung kein Thema mehr.

 

 

Grüße

 

Iggy

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Iggy:

Bei 0/I ist Verankerung kein Thema mehr.

Das glaube ich dir gerne, wenn du mir zeigst wo das steht. Jedenfalls verweisen sowohl Frankonia als auch der DSB in seinem Plakat auf die 5 KW und mit Befestigung auch 10 KW. Auch bei den Nuller Schränken.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Das glaube ich dir gerne, wenn du mir zeigst wo das steht. Jedenfalls verweisen sowohl Frankonia als auch der DSB in seinem Plakat auf die 5 KW und mit Befestigung auch 10 KW. Auch bei den Nuller Schränken.

Gerne:

3. Sicherheitsklassen

- verschlossenes Behältnis: erlaubnisfreie Waffen oder Munition - Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss: erlaubnispflichtige Munition

- Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 unter 200 kg Gewicht: Langwaffen unbegrenzt und Kurzwaffen bis zu 5 und Munition Schrank wie oben ab 200 kg: Langwaffen unbegrenzt und Kurzwaffen bis zu 10 sowie Munition

- Widerstandsgrad I nach EN 1143-1: Lang- und Kurzwaffen unbegrenzt sowie Munition.

 

4. Besitzstand / Bestandsschutz

Für erforderliche Aufbewahrungsbehältnisse der Sicherheitsstufe A und B, die vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden, gilt ein Bestandsschutz. Bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (06.07.2017) bereits genutzte Aund B-Schränke können von folgenden Personen weiter genutzt werden - vom bisherigen Besitzer - von berechtigten Personen für die Dauer einer gemeinschaftlichen Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft Der Eigentümer des Behältnisses kann dem Mitbenutzer dieses im Todesfall vererben. Dies gilt auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft und die gemeinschaftliche Aufbewahrung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes begründet wurden. Zum Nachweis gegenüber der Behörde ist in diesen Fällen gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung und erbrechtlich ein Vermächtnis vorzulegen.

 

Quelle: Bundesverwaltungsamt http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Einzelerlaubnisse/merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

Das haben nur Viele nicht gecheckt, bei den neuen Aufbewahrungsvorschriften ist das "Heilen" eines zu leichten Tresorgewichtes (unter 200 kg) mittels Verankerung klammheimlich unter den Tisch gefallen.

 

 

Grüße :hi:

 

Iggy

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Ok :unknw: Da muss ich zugeben das auch mir das so nicht bekannt war. Hatte mich auf die Plakate vom DSB und auch Frankonia verlassen. Grade beim DSB wundert es mich aber das die was falsches Schreiben.

Unabhängig davon das ich in einen teureren und ja ach so sicheren 0er Schrank unter 200 Kg weniger Waffen packen darf als in die ja so unsicheren und daher für Neuerwerb verbotenen B Schränke. An Lächerlichkeit nicht zu überbieten..............

Danke für den Hinweis mit Quelle.

Änder für den TE aber nichts dran das er in einen 0er Schrank 5 KW packen darf OHNE zu verankern. Für die KW 6 bis 10 brauch er dann halt noch einen 0er, wenn der erste unter 200 Kg ist . Oder kauft sich gleich einen 1er.........................

 

Peter

Geschrieben

Also ich danke euch allen.

Mir wurde hiermit sehr geholfen. Morgen werde ich im Schützenhaus mal mein, durch euch erworbenes, Wissen darbringen.

Die Links waren allesamt sehr hilfreich. Gut das ich mich hier angemeldet habe :)

Jetzt wird auch der unter 200Kg Langwaffenschrank (0er) wieder Interessant für mich.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Marvin Jenal:

Und bin mir mit der doch nicht unerheblichen Last eines gefüllten Waffenschrankes über 200kg nicht wirklich sicher, ob ich da keine Schäden anrichte.

  • Bezüglich Schaden am Estrich: Im Baumarkt Holzbalken kaufen und den Schrank da drauf stellen. Das Problem ist eher nicht das Gewicht, sondern das Gewicht auf kleiner Fläche. Durch Balken bekommst Du eine größere Fläche.
  • Bezüglich (der nicht benötigten) Verankerung: Loch durch die Wand bohren, Maschinenschrauben durch und auf der anderen Wandseite ein Metallstück als Gegenstück. Und dann ein Bild dran hängen. Oder so :)
  • Bezüglich Ehefrau: Sag ihr das Du das Haus bezahlst, Du dafür arbeiten gehst und es daher Dein Haus ist. Daher gelten ausschließlich Deine Regeln. Falls sie auch was bezahlt: Erklär ihr das du auch in dem Haus wohnst und das Du jetzt mal Wohnbereiche aufteilst. Und dann erklärst Du ihr, dass Du Dich nicht in ihren Bereich einmischst (dabei mit dem Finger auf die Küche deuten) und du im Gegenzug erwartest, dass sie akzeptiert, wenn Du Dir eine Werkstatt einrichtest. Dabei deutest du aufs Wohnzimmer. Anschließend gibt es einen netten kleinen Streit. Da musst Du durch. Einfach abwarten darüber darüber reden, wie gut sich eine Werkbank aus Buchenholz anfühlt. Und das Du Dir zu Weihnachten ein Standbohrmaschine kaufen willst. Sowas braucht man immer mal wieder. Frauen brauchen einen gelegentlichen Streit, damit sie intensive Gefühle fühlen kann. Danach kannst Du den Tresor hinstellen wo Du willst. 
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Shiva:
  • ......................................................Danach kannst Du den Tresor hinstellen wo Du willst. 

:drinks::rofl: Da wäre ich gerne dabei, bei dem Gespräch. Danke für das Lachen

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb PetMan:

:drinks::rofl: Da wäre ich gerne dabei, bei dem Gespräch. Danke für das Lachen

 

Meine erste Ehe hat 7 Jahre gehalten. Vor dem zweiten Versuch habe ich mir geschworen bei allem das Gegenteil zu machen. Und der Ansatz funktioniert jetzt 13 Jahre und ich bin zufrieden.

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Geschrieben
Zitat

Dadurch, das diese Behältnisse unter der 200kg-Grenze liegen, besteht außerdem die Pflicht der Verankerung in der Wand, damit sie die genormte Sicherheitsstufe auch erfüllen

Das meinst du, oder ? Nehme ich nach allem was ich alleine heute Abend noch nachgelesen habe so nicht mit. Es mag Schränke geben die ihre Norm nur verankert erfüllen. Aber mit Sicherheit nicht alle. Die Quelle wurde da auch nicht benannt. Da ist für mich das von Iggy verlinkte belastbarer.

Das hier wieder eine Regelung getroffen wurde die nix anderes als Unsicherheit hervorruft sieht man alleine schon daran, das sowohl der DSB als auch Frankonia  entgegen des Merkblattes vom BVA von einer Verankerung schreiben um unter 200Kg schwere 0er mit 10 KW befüllen zu können.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Marvin Jenal:

bzgl. der angeblichen Verankerungspflicht wurde mir soeben folgender Link zugesendet:

 " Dadurch, das diese Behältnisse unter der 200kg-Grenze liegen, besteht außerdem die Pflicht der Verankerung in der Wand, damit sie die genormte Sicherheitsstufe auch erfüllen. "

http://prolegal.de/2017/05/02/drastische-verschaerfung-statische-argumente/

 

Äh, ja, gelesen hast' das Verlinkte aber offensichtlich nicht.

Das ändert null an der Sachlage; es bezieht sich auf eine Forderung nach der Berücksichtigung der Sicherheitsbehältnisse S1/S2 nach DIN/EN 14450 durch ProLegal.

Bei S1/S2 wäre eine Verankerung notwendig.

Es bleibt aber nur eine Fordeung ...

 

 

Grüße

 

Iggy

Bearbeitet von Iggy
Tippfehler
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Marvin Jenal:

...

Ist das nun auch falsch? Dann frage ich mich bei welchem Zirkus ich da gelandet bin.

Das weiß keiner außer dir. Sauber durch kalkuliert und clever gekauft, käme ich ohne Tricks und Kniffe auf 10 KW... 

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