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Geschrieben

Hallo !

 

Ich habe eine kurze Frage, kann aber dazu nichts passendes finden. Zudem gibt es immer wieder den Satz: "...dann musste halt Klagen!"

(Habe ich aber weder die Lust, noch Zeit, noch will ich mich bei Behörden nicht unbeliebt machen.)

 

Es geht um Munition, die ich für jemanden "wiederladen soll", der KEINEN Wiederladeschein hat. Zufällig benutze ich das Kaliber auch selber. Ohne gewinnbringende Verbindlichkeiten natürlich...

 

Ich meine mich zu erinnern, das damals im Lehrgang gesagt wurde, das es versicherungstechnich, bisweilen auch rechtlich NICHT sicher ist, selbstgefertigte Munition weiterzugeben an "Nichtwiederlader".

Daran habe ich mich immer gehalten. In Meinem Schein steht auch:"...nur für den eigenen Bedarf!"

 

Was meint ihr?

 

Wisst ihr etwas bestimmtes darüber?

 

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb funkykupplung:

Im Schein steht auch:"...nur für den eigenen Bedarf!"

 

Was meint ihr?

 

 

Damit ist doch alles gesagt (geschrieben)

Warum hast du die Textzeile nicht streichen lassen?

Geschrieben

Naja, da hättest du recht. (Streichen geht nicht so ohnen weiteres, da es sonst "gewerblich" wäre)

Aber es steht dort nur über das "Treibladungsmittel". Die fertige Munition wird nach dem Waffengesetz behandelt.

Also wieder was anderes.

 

Ist eigentlich auch unlogisch ! Wer wil mir NICHT den eigenen Bedarf anzweifeln???

Geschrieben

Rechtlich gesehen bist du ein Hersteller!

Sollte mit deiner Munition ein Unfall passieren wirst du in die Haftung genommen.

Solange eine Laufaufbauchung oder Waffensprengung passiert geht das ja noch.

Interessant wird alles erst bei einem Personenschaden (Handverletzung, Augen, Gesicht usw.)

Sollte der Munitionsempfänger nur einmal erwähnen das er mit Widergeladener Munition 

geschossen hat gehts los. Unfallversicherung, Krankenversicherung, usw. werden ihre Regressansprüche stellen.

 

Und vielleicht auch der Schütze selber????

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb funkykupplung:

Naja, da hättest du recht. (Streichen geht nicht so ohnen weiteres, da es sonst "gewerblich" wäre)

 

Nein ist es nicht. 

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Geschrieben

Ja, das denke ich auch. Wenn was passiert, lässt sich zwar nicht genau beweisen, das die Munition von mir kommt...aber wenn doch: Dann bin ich der Depp!

Wenn es ein Wiederlader wäre, würde er das Wissen und die Verantwortung übernehmen.

 

@lopo

Ich kann die Behörde fragen. Da das aber die übliche Eintragung ist und ich Gründe nennen muss, warum sie etwas streichen sollen...gibt's bestimmt 'ne flappsige Antwort.

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb andreas007:

Sollte mit deiner Munition ein Unfall passieren wirst du in die Haftung genommen.

Ein Geschädigter kann den Wiederlader zur Zahlung auffordern - ein Anspruch besteht aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweisbar einen Fehler gemacht hat.

Wenn der Geschädigte hierzu einen Gutachter für mehrere 1000 Euro einschalten möchte, könnte man einen Fehler vielleicht nachweisen, sofern den tatsächlich ein solcher vorliegen sollte.

 

vor 8 Minuten schrieb funkykupplung:

Ich kann die Behörde fragen. Da das aber die übliche Eintragung ist und ich Gründe nennen muss, warum sie etwas streichen sollen...gibt's bestimmt 'ne flappsige Antwort.

Echt?

Ich dachte, die Behörde muss evtl. Einschränkungen begründen ;)

Geschrieben

wie lange hast du deinen schein schon?

einen einspruch gegen die getätigten "eintragungen/vorgaben" durch die behörde hättest du inerhalb der einspruchsfrist schriftlich eingeben müssen!

nu auf eine "änderung" zu bestehen, kannst knicken!

Geschrieben

Ja, das stimmt.

Eigentlich kann das schnell passieren: Eine falsche Ladung und die Waffe geht flöten! Wenn das mir passiert, dann gehe ich normal zum Hersteller. Der ist ja bei Fabrikmunition nachweisbar (Hülse, Kaufbeleg, etc.)

Die sollten das eigentlich garantieren, das nix passiert... Das kann ich aber als Privatmann eigentlich nicht.

 

Ich habe das hier eben gefunden:

http://kgs-ev.de/index.php/9-news/22-sprengstoffgesetz

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb P22:

Ein Geschädigter kann den Wiederlader zur Zahlung auffordern - ein Anspruch besteht aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweisbar einen Fehler gemacht hat.

Wenn der Geschädigte hierzu einen Gutachter für mehrere 1000 Euro einschalten möchte, könnte man einen Fehler vielleicht nachweisen, sofern den tatsächlich ein solcher vorliegen sollte.

 

Glaube mir, wenn ein Personenschaden vorliegt und der Unfall im Krankenhaus aufgenommen wird geht die Post ab.

Zum einen will sich der Schütze selber entlasten (er hat nichts falsch gemacht....die Munition hat die Waffe gesprengt.... usw.).

Danach muss das Krankenhaus Meldung machen. Unfall mit Waffe!

Danach kommt der Krankenversicherer mit Fragen, die Unfallversicherung usw. hier gehts sehr schnell um Summen.

 

Einen Gutachter bezahlen die Versicherungen sehr gerne wenn sie die Kosten los werden!

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, ich glaube auch. Ist von 2007. Aber eine Änderung kostet bei uns auch Kohle. Und nur die rausnehmen für jemanden, für den ich "kostenlos" lade?

 

Seltsamerweise denke ich gerade dran, das ich eigentlich auch Munition herstellen kann, für die ich keine Waffe besitze!!!!

Das wäre ja auch noch so ein Punkt.

Normal dürfte ich bzw. keine .50BMG Munition erwerben. Könnte sie aber herstellen ohne das ich die Waffe besitze ?!?!?!

 

 

Bearbeitet von funkykupplung
rechtschreibung
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb HangMan69:

nu auf eine "änderung" zu bestehen, kannst knicken!

Es besteht ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Rücknahme dieser Nebenbestimmung. Sollte man aber als Laie nicht allein angehen. Wem allerdings schon mögliche Kosten für ein Verwaltungsverfahren zu hoch sind, wird die Einschaltung eines Anwalts scheuen.

 

vor 2 Minuten schrieb andreas007:

Einen Gutachter bezahlen die Versicherungen sehr gerne wenn sie die Kosten los werden!

 

Ja, aber auch der muss einen Fehler finden.

Wer gewissenhaft lädt, minimiert sein Risiko. Wer natürlich nur für sich lädt, minimiert das Risiko noch stärker (wenn der Standnachbar trotzdem etwas abbekommt, wenn man selbst mit eigener Munition lädt, stellt sich ebenso die Haftungsfrage)

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb funkykupplung:

 

Seltsamerweise denke ich gerade dran, das ich eigentlich auch Munition herstellen kann, für die ich keine Waffe besitze!!!!

Das wäre ja auch noch so ein Punkt.

Normal dürfte ich bzw. keine .50BMG Munition erwerben. Könnte sie aber herstellen ohne das ich die Waffe besitze ?!?!?!

 

§ 27 Abs. 1a SprengG 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb funkykupplung:

Ja, ich glaube auch. Ist von 2007. Aber eine Änderung kostet bei uns auch Kohle. Und nur die rausnehmen für jemanden, für den ich "kostenlos" lade?

 

Seltsamerweise denke ich gerade dran, das ich eigentlich auch Munition herstellen kann, für die ich keine Waffe besitze!!!!

Das wäre ja auch noch so ein Punkt.

Normal dürfte ich bzw. keine .50BMG Munition erwerben. Könnte sie aber herstellen ohne das ich die Waffe besitze ?!?!?!

 

 

Jup, du darfst auch .50BMG Herstellen. 

Aber eigentlich ist es dazu gedacht das du mit der Munition Waffen / Kaliber schießt die du dir mal borgst.

Bei einer Kontrolle und .50BMG werden aber definitiv Fragen kommen. 

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb P22:

Ja, aber auch der muss einen Fehler finden.

Wer gewissenhaft lädt, minimiert sein Risiko. Wer natürlich nur für sich lädt, minimiert das Risiko noch stärker (wenn der Standnachbar trotzdem etwas abbekommt, wenn man selbst mit eigener Munition lädt, stellt sich ebenso die Haftungsfrage)

Das Problem ist immer Waffenversagen (Waffenhersteller) oder Munitionsversagen (Munitionshersteller).   

Wer wird hier wohl gewinnen wenn die Waffe mit Werksmunition immer einwandfrei lief?

Und bei allen Waffenunfällen auf denen ich selber dabei war (3 Stück) war die Munition schuld!

2 mal Überladung (Waffensprengung)

1 mal Unterladung .38 Spezial (Revolver) das Geschoss bleibt stecken und der Schütze setzt nach. (Laufaufbauchung)

 

Zum Glück alles ohne Personenschaden

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb funkykupplung:

Genau ! Das meine ich nämlich auch. Dann ist es egal, ob ich lüge oder nicht...

Sobald sich eine Patrone in meinem Besitz befindet für die ich keine "Erlaubniss" besitz restp./ Waffe, kann es Ärger geben.

Nicht unbedingt!

Wenn du .45 ACP im Schrank hast und erklärst das du damit regelmäßig die Waffe eines Kameraden schießt 

gibts keine Probleme.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb funkykupplung:

Sobald sich eine Patrone in meinem Besitz befindet für die ich keine "Erlaubniss" besitz restp./ Waffe, kann es Ärger geben.

Ähm warum genau?

 

Und im Falle eines Falles sollte man - egal ob mit waffen- oder sprengstoffrechtlichen Bezug - immer schweigen und fachlichen Rat einholen. 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb funkykupplung:

Dann bin ich der Depp!

Wenn es ein Wiederlader wäre, würde er das Wissen und die Verantwortung übernehmen.

NEIN!

 

Du bist der Depp, Du bleibst Depp......

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb funkykupplung:

Sobald sich eine Patrone in meinem Besitz befindet für die ich keine "Erlaubniss" besitz restp./ Waffe, kann es Ärger geben.

lies doch einfach mal das WaffG ... in diesem Kontext ... IIRC erläutert das die WaffVwV sogar nochmal....

 

 

Hilft Halbwissen und Falschwissen zu korrigieren. Du hast eine Erlaubnis!

Geschrieben
Gerade eben schrieb funkykupplung:

Hmm...

Also gar nicht so einfach !!!!

 

Eigentlich schon. Gesetzesquellen wurden ja bereits benannt, einfach mal nachlesen.

 

Gerade eben schrieb funkykupplung:

Aber es ist anscheinend noch nie vorgekomen, das jemand verletzt und eine Verantwortung beim Wiederlader gesucht wurde...

 

Sag niemals nie, aber die Wahrscheinlichkeit ist bei einem gewissenhaften Wiederlader gering.

Geschrieben

Stimmt.

 

Als Freundschaftsdienst mal ein paar Murmeln für den Schützenkollegen wiederzuladen, ist kein Problem. Gewerbliche Züge wird man annehmen, wenn Werbung dafür betrieben wird, das als kostenpflichtige Dienstleistung oder regelmäßig im größeren Stil durchgeführt wird.

Geschrieben

Uns wurde gesagt, dass wir uns besser eine Verzichtserklärung für die Wiedergeladenemunition unterschreiben lassen sollen, damit wir uns Rechtlich absichern.

 

Wenn der Empfänger das nicht unterschreibt, gibts auch keine Patronen, lieber so als dann doch mal Schadensersatz zu zahlen....

 

Privat heißt ohne Gewinnabsichtsvorhaben - Selbstkostenpreis.

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