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IGNORED

Abgrenzung Nachtsichtgerät / Kamera


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Geschrieben

Hallo,

eigentlich hatte ich vor, zum testen / einschießen eine Kamera am Zielfernrohr meines Luftgewehres zu befestigen.

Jetzt hat mich ein Freund gewarnt, dass eine Kamera als Nachtsichtgerät gelten könnte und ich mich damit strafbar machen würde. Konkrete Angaben dazu konnte er mir nicht nennen.

Hat jemand von euch schon mal etwas darüber gehört?

Kann auch eine Kamera als Nachtsichtgerät gelten oder nur, wenn eine Bildwandlerröhre vorhanden ist?

Ist die Montage einer Kamera an einem Zielfernrohr erlaubt?

Geschrieben
Zitat

Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen; 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb black_friday:

eigentlich hatte ich vor, zum testen / einschießen eine Kamera am Zielfernrohr meines Luftgewehres zu befestigen.

Was "testest" oder schiesst Du denn ein, dass Du eine Kamera am Zielfernrohr benötigst?

 

Nutzt Du die Kamera, um besser zu sehen? Oder um das Geschehen aufzunehmen ohne damit zu zielen?

Kann die Kamera aufgenommene Bilder aufhellen, z.B. mit einem IR oder "Nachtsicht"-Modus und Du kannst dieses Bild während des Zielens sehen? 

 

Das mal als ein paar Anregungen zum Selbernachdenken.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb German:

Was "testest" oder schiesst Du denn ein, dass Du eine Kamera am Zielfernrohr benötigst?

Die Idee dahinter war, dass ich auf dem aufgenommenen Video sehen kann, ob das Gewehr beim Abdrücken gewackelt hat. So ließe sich das Zielfernrohr schneller einstellen.

"Zielen" wollte ich dabei über ein Livebild auf dem Laptop.

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb black_friday:

Die Idee dahinter war, dass ich auf dem aufgenommenen Video sehen kann, ob das Gewehr beim Abdrücken gewackelt hat. So ließe sich das Zielfernrohr schneller einstellen.

"Zielen" wollte ich dabei über ein Livebild auf dem Laptop.

 

Mach es so: 

 

Fünf Schuss ohne zwischenzeitlich auf die Scheibe zu gucken.

 

Dann rechne den Mittelpunkt der Schussgruppe aus (bzw. schätze). Wenn die Schussgruppe in ihrer Gesamtheit ausreichend kompakt UND zusätzlich die Schussgruppe in ihrer Gesamtheit verschoben ist UND zusätzlich der errechnete Mittelpunkt außerhalb einer gewissen Toleranz vom Scheibenmittelpunkt entfernt ist, dann verstellst Du basierend auf dem errechneten Mittelwert.

 

Schützenfehler kann man beim einschießen ignorieren, weil Du Schützenfehler ja auch beim normalen schießen machst. Um Schützenfehler zu entdecken könntest Du Dir mal ein Scatt-System angucken.

 

Eine nette Trainingsidee: Nach jedem einzelnem Schuss das Visier verstellen, und zwar rein nach Gefühl. Im Laufe der Zeit entwickelt sich dabei ein Gefühl für die richtige Einstellung.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb black_friday:

Die Idee dahinter war, dass ich auf dem aufgenommenen Video sehen kann, ob das Gewehr beim Abdrücken gewackelt hat. So ließe sich das Zielfernrohr schneller einstellen.

"Zielen" wollte ich dabei über ein Livebild auf dem Laptop.

Das ist, mit Verlaub gesagt, Blödsinn.

 

Lerne, wie man ein Zielfernrohr richtig einschiesst. Mit Glück findet sich jemand in Deinem Bekanntenkreis, der es Dir zeigen kann (auch wenn die Wahrscheinlichkeit, auch und grade in einem Schützenverein leider recht gering ist...).

Geschrieben (bearbeitet)

Um diesen Gesetzestext mal auseinander zu nehmen (im Folgenden Farbcodiert):

 

Zitat

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: 

[...]

1.2.4 
für Schusswaffen bestimmte 

[...]

1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen; 

Das sind also so Dinge wie AN/PVS-2 Starlight oder ähnliches, ein Nachtsichtgerät oder ein Zielfernrohr mit eingebautem Nachtsichtgerät mit entsprechender Montageschnittstelle

Das sind Vorgeschaltete oder aufgesetzte Nachtsichtgeräte für Zielfernrohre (SIMRAD, AN/PVS-22,...)

Und das ist jetzt das wichtige:

Das ist eine Bedingung für die vorhergehenden Dinge. (Nachtsichtgerät, Nachtzielgerät, Nachtsichtvor- oder aufsatz für Zielfernrohre haben aber eh relativ zwingend einen Bildwandler und/oder eine Verstärkung... Irgendwie muss ja das IR-Licht in sichtbares Licht umgewandelt werden. Verstärkung sieht man sogar optisch, das ist das "Krisseln" wenn man durch ein Nachtsichtgerät schaut.)

uuuuuuund dann muss das ganze noch für Schusswaffen bestimmt sein.

 

So.

Jetzt nimmst du eine Kamera und montierst die hinter dein ZF. Die Kamera ist kein Nachtsichtgerät, kein Nachtzielgerät, kein Nachtsichtvor- oder aufsatz.

Damit kann man meiner Meinung nach diese komplette Bedingung mit dem Bildwandler und der elektronischen Verstärkung fallen lassen, weil die Voraussetzungen dass dies greift gar nicht gegeben ist...

Und dann ist eine normale Kamera nicht mal für Schusswaffen bestimmt, also greift der 1.2.4.2 mMn sowieso nicht...

 

(Dieser Post stellt eine Darstellung meiner eigenen Privaten Meinung dar und soll keine Rechtsberatung darstellen. Befragt einen Anwalt!)

Bearbeitet von Philipp
Verschreiber ausgebessert
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Philipp:

Befragt einen Anwalt!

Oder alternativ: geh in deinen Keller/Scheune oder wo auch immer du mit dem Luftgewehr schießt; bau deine Kamera vor oder hinter das Zf... Tob dich aus, hab Spaß und fertig ist der Lack....Das muss man dann auch nicht im Forum erzählen oder am Stammtisch...Das hat man einfach gemacht und fertig....

Im Prinzip genauso wie beim vögeln mit der Nachbarin :teu38:  :tramp4:

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Philipp:

Dieser Post stellt eine Darstellung meiner eigenen Privaten Meinung dar und soll keine Rechtsberatung darstellen.

Was'n Glück, denn das ist falsch.

 

vor 7 Stunden schrieb Philipp:

Und dann ist eine normale Kamera nicht mal für Schusswaffen bestimmt

In der Sekunde, wo er das montiert, ist die Bestimmung aber durch ihn hergestellt worden.

 

vor 7 Stunden schrieb Philipp:

weil die Voraussetzungen dass dies greift gar nicht gegeben ist...

Auch hier: Durch die Montage an der Waffe greift die Voraussetzung.

 

vor 7 Stunden schrieb Philipp:

Damit kann man meiner Meinung nach diese komplette Bedingung mit dem Bildwandler und der elektronischen Verstärkung fallen lassen

Jetzt kommt der wesentliche Punkt: Gibt es eine Verstärkung von IR-Licht oder Restlicht, um eine Nachtsehverbesserung zu erzielen? Dazu kommen die Fragen aus Beitrag #5 des Threads, die da nicht ohne Grund stehen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb black_friday:

Und weswegen?

Weil es (deutlich) bessere Methoden gibt, Waffen einzuschiessen. Die "Kontrolle" über eine Videokamera gehört nicht dazu. Shiva hat ja schon ein paar Hinweise gegeben.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb German:

In der Sekunde, wo er das montiert, ist die Bestimmung aber durch ihn hergestellt worden.

Argumentierbar, ja.

 

vor 2 Stunden schrieb German:

Auch hier: Durch die Montage an der Waffe greift die Voraussetzung.

Nur die eine, ide der Zweckbestimmung. Oder wird eine Kamera durch Waffenmontage plötzlich auf Wundersame Weise zum Nachtsichtgerät?

 

vor 2 Stunden schrieb German:

Jetzt kommt der wesentliche Punkt: Gibt es eine Verstärkung von IR-Licht oder Restlicht, um eine Nachtsehverbesserung zu erzielen?

Greift meines Erachtens nach nur, wenn meine vorherige Frage mit "Ja" beantwortet wurde.

Geschrieben

 

Und genau deswegen enthalten meine Anregungen zum Selbernachdenken diese Frage hier:

 

Am 5.12.2017 um 20:07 schrieb German:

Kann die Kamera aufgenommene Bilder aufhellen, z.B. mit einem IR oder "Nachtsicht"-Modus und Du kannst dieses Bild während des Zielens sehen? 

Für einige Videokameras muss die Funktion mit "Ja" beantwortet werden. Für viele Webcams eher mit "Nein".

Wenn er aktiv und "live" über den Bildschirm einer Videokamera oder über eine Webcam zielt ist das auch wieder anders zu bewerten wie eine nachträgliche Kontrolle des aufgezeichneten Zielvorganges.

 

Dein Fazit von vor ein paar Beiträgen ist also nicht pauschal richtig.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

mal so .

 

ich suche einen Adapter den ich am ZF aufstecken kann und wo ich dann das Bild über eine kleine Kamera elektronisch abgreifen und auf einem Monitor beobachten kann.

Der eigentliche Schütze soll aber weiter schießen können.

 

Kennt jemand so etwas?

Geschrieben

Ja, allerdings aus dem professionellen Bereich und aufgrund von Kleinstserien meist in Preisbereichen von Gewehr und Optik (zusammen...).

 

Wenn das ordentlich funktionieren und keine Bastelei sein soll, ist die optische Auslenkung nicht trivial zu lösen.

Das bezahlbarste das ich in den letzten Jahren ausprobieren konnte, war das (mittlerweile) Deadeye Hero genannte (hiess auch mal EagleEye oder Hero Gunscope, so auch noch auf der Webseite in der URL) System von Torrey Pines, das in Verbindung mit einer GoPro Kamera funktioniert (und wenn die WLAN hat, ist das Bild z.B. auf einem iPad oder Laptop extern betrachtbar).

 

http://tplogic.com/hero/hero-gunscope/

 

Aber das Ding hat auch 'nen Preis, bei dem man sowas unbedingt haben wollen muss... 

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