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Geschrieben

Guten Tag,

ist es erlaubt an einem Pfefferspray eine Lampe (Tactical Light) anzubauen?

Es geht dabei um eine Piexon JPX Jet Protector.

Ich habe von einem Feststellungsbescheid gelesen in dem steht, dass Laser an denn

Reizstoffsprühgeräten (Tierabwehrgeräten) der Fa.Piexon nicht unter die Kategorie fallen.

AZ SO11-5164.01-2013-4528698.

Könnte diese Erklärung nicht auch auf Unterbaulampen übertragen werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Donmartim

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb BlackBull:

Auf jeden Fall ist es nicht verboten, an einem Kugelschreiber einen Flaschenöffner anzubringen. Soviel ist mal sicher!

 

An meinem Zollstock ist sogar ein Flaschenöffner dran! Serienmässig!!! 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb WOF:

Da das keine Schußwaffe ist macht das kein Problem.

Noch präziser:

Es handelt sich beim Tierabwehrspray um gar keine Waffe im Sinne des Gesetzes.

 

 

Anders sieht der Fall aus wenn es sich um ein Tactical Light handelt, welches explizit für die Montage auf einer Schusswaffe vorgesehen ist.

(Aufnahme Picatinny o.Ä.)

Dabei handelt es sich per se schon um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz.

Geschrieben

Hmm, der protector hat aber so eine schiene und es wir in dem Feststellungsbescheid eindeutig darauf hingewiesen, dass ein laser an der jpx als unbedenklich eingestuft wird. Aber was nun? Der Besitz strafbar die Montage nicht? bka-laser-jpx.pdf

Gesendet von meinem Lenovo P2a42 mit Tapatalk

Geschrieben

Das meine ich ja, laut Waffengesetz sind laser und Lampen mit einer möglichen waffenmontage für die Beleuchtung des Ziels. Und daher verboten.
Aber wie kann es sein, dass ein jpx mit angebaute Laser (in D verboten) unbedenklich ist. Das erschließen sich mir nicht.

Gesendet von meinem Lenovo P2a42 mit Tapatalk

Geschrieben

lies bitte im Gesetz nach welchen Zusammenhang das Gesetz benennt.

DIe Antwort steht schon im Threat.

Geschrieben

Die "verbotene Beleuchtung" muss für Schusswaffen bestimmt sein. 

Da das Teil keine Schusswaffe ist, ist der befestigte Laser auch nicht für eine Schusswaffe bestimmt.

 

Ein Hersteller könnte auch einen Laser mit dem Ziel bauen, den selbst an dem piexon anbringen zu können. Der wäre auch nicht verboten, weil er für eine "Nichtschusswaffe" bestimmt ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Das BKA ist da selber irgendwie verwirrt:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/071212FbZ174Tierabwehrgeraet.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Da sagen die, die Behördenversion ist unter anderem auch wegen dem Laser verboten nach Anlage 2 Nr. 1.2.4.1 WaffG, der gilt aber nur für für Schusswaffen bestimmte Beleuchtungen. 

 

Für den Guardian Angel III gibt es ein Schreiben vom BKA, dass sagt Laser ist OK da es keine Schusswaffe ist:

https://notvorsorge.com/media/pdf/BKA-Bescheid-Guardian-Angel3-und-Laser.pdf

 

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben

Die Bestimmung des Lasers legt der Hersteller bzw. Importeur fest.

Steht dabei daß er für eine Schußwaffe bestimmt ist (Werbung oder

Anleitung) so handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand.

Wenn das nicht dabei steht ist er erlaubt.

 

Die Behördenversion ist zum Einsatz gegen Menschen bestimmt und

daher als Waffe eingestuft. Das ist nicht vergleichbar mit einem Gerät

zur Tierabwehr das keine Waffe ist. 

 

 

 

Geschrieben

Ist halt blöd deklariert. Das ohne Laser zur Tierabwehr und somit nicht dem WaffG unterliegende.

Das mit Laser zur SV und somit dem WaffG unterliegend.

Geschrieben

Klar ist das eine verbotene Waffe auch aus anderen Gründen, da steht aber explizit auch, dass es auch wegen des Lasers verboten ist.

 

Da steht "wegen [...] des anmontierten Laserzielgerätes" "nach Anlage 2 Nr. 1.2.4.1 WaffG", was eben eine verbotene Beleuchtung für Schusswaffen ist.

Geschrieben

Nur weil das Gerät für den Einsatz gegen Menschen bestimmt ist.

Ohne diese Bestimmung ist der Laser egal. Es ist also nicht wegen

dem Laser sondern wegen der Bestimmung eine verbotene Waffe.

Mit der Bestimmung ist der Laser dann auch verboten.

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist doch Unsinn, nur weil das für die Anwendung gegen Menschen bestimmt ist, wird das ja nicht zur Schusswaffe.

Denn für Schusswaffen ist die Bestimmung eh egal.

 

1.2.4.1 ist ja kein Verbot für Laser für verbotene Reizstoffsprühgeräte.

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Doggenrotti:

Und wenn ich mir das Laserspray mit Klebeband an meine Thompson klebe...? :lol:

...dann ändert sich die Zweckbestimmung...

Geschrieben

Die Behörden Version ist ein Selbstverteidigungsgerät und fällt somit unters Waffengesetz. Also laser illegal.
Die Zivilversion ist als Tierabwehrgerät deklariert, somit fällt es nicht unters Waffengesetz.... Ergo...

Gesendet von meinem Lenovo P2a42 mit Tapatalk

Geschrieben

Könnt ihr lesen?

 

Verboten sind nur:

Zitat

für Schusswaffen bestimmte 
1.2.4.1 
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren); 

 

Wenn man an ein Schwert einen Laser bauen will kann man das machen, obwohl das Schwert dem Waffengesetz unterliegt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb schmitz75:

Das ist doch Unsinn, nur weil das für die Anwendung gegen Menschen bestimmt ist, wird das ja nicht zur Schusswaffe.

Wie war gleich nochmal die Definition von Schusswaffe? :drinks:

 

Und an das Schwert darf deswegen ein Laser, weil es keine Schusswaffe ist.

Bearbeitet von hellbert
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb hellbert:

Wie war gleich nochmal die Definition von Schusswaffe? :drinks:

 

Zitat

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

 

Wenn die Behördenversion eine Schusswaffe ist, dann ist es die Tierabwehrversion auch, denn die Schusswaffeneigenschaft setzt eben nicht die Zweckbestimmung gegen Menschen voraus. Schusswaffen sind immer Waffen, unabhängig ob sie gegen Menschen oder Tiere gerichtet sind.

Bearbeitet von schmitz75

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