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IGNORED

Einige Fragen bzgl JJS und Verbandsgerödel


Gast

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Folgender Fall.

 

Person a ist Inhaber einer WBK für Sportschützen und Mitglied im BDS.

Uudem ist er Jäger und hat einen JJS gelöst.

Der BDS hat im Laufe der Zeit Bedürfnisse für 6 Kurzwaffen ausgestellt.

Über den JJS wurden 2 Kurzwaffen erworben.

Diese wären rein theoretisch auch sportlich einsetzbar.

Wenn Person a jetzt keinen JJS mehr löst, die Behörde ist aufmerksam...dürften die Kurzwaffen behalten werden um damit sportlich zu schießen?

 

Nächster Fall

 

Schütze a ist Mitglied im DSB und bekommt Bedürfnisse für  5 Kurzwaffen.

9 mm, 45 ACP, 22, 357,44

Er wird zudem Mitglied im BDS um einen HA erwerben zu können.

Über den BDS bekommt er Bedürfnisse für 5 weitere Kurzwaffen.

Aufgrund der Politik des DSB ist Schütze a sehr enttäuscht und tritt aus.

Soweit kein Problem, alle Waffen die er im DSB schießen kann, kann er auch im BDS schießen.

Voller Freude endlich aus dem DSB draußen zu sein montiert er böse Lichtsammelvisiere auf seinen Waffen die er  im DSB geschossen hat, er darf das ja endlich...

Nach einiger Zeit vermisst er aber die heimeligen Rundenkämpfe des DSB und der Mannschaftsführer des DSB bittet ihn wieder Mitglied zu werden weil der Mannschaft ihr bester Mann fehlt.

Er wird wieder Mitglied im DSB.

Problem ... er hat jetzt keine Waffe mehr die er verwenden könnte da die hundepfui Visiere ja verboten sind...

ergo könnte er wieder Bedürfnisse beantragen?

 

Rein theoretisch alles...

 

 

 

 

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Sorry, will keinem was unterstellen, aber die Stories hören sich (nur mein Dickbauchgefühl, wohlgemerkt) für mich an wie Strategien zur möglichst ergiebigen Generierung von "Ideen, wie man möglichst viele Knarren begründen beantragen kann". 

 

Ich habe kein Problem damit, wenn cleane, straffreie, sachkundige Leute eine Knarre oder mehr haben, aber wenn ich lese, "wird zudem Mitglied im BDS um einen HA erwerben zu können", dann ist das für mich ein bisserl verquerte Welt.

Vielleicht höre ich aber auch bloss das Gras wachsen und es ist nur ungeschickt formuliert...dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

 

 

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Das Problem in meinen Augen ist, wenn ich etwas haben will dann ist in meinen Augen das Bedürfnis schon gegeben.

Dieser Staat sieht das aber anders.

Sieh es mal anders, da sammelt jemand Modelleisenbahnen.

Er kauft sich jede Woche eine neue Lock.

Offensichtlich weil er sie haben will.

Ihm gefällt die Optik, er stellt sie gerne auf, whatever.

Mit Waffen ist es genauso.

Sehen gut aus," haben wollen" Faktor groß aber leider etliche Gesetzeshürden.

Wenn jemand die Hürden möglichst effizient überwinden will sehe ich da kein Problem.

In den BDS eintreten um einen HA zu bekommen?

Ja warum den nicht?

Macht Laune ohne Ende und darum geht es zum Schluss.

Um Spaß.

Stell dir mal vor du könntest zum Händler deines Vertrauens gehen und mitnehmen was du wolltest?

Wäre cool oder?

Also warum nicht...

 

 

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vor 54 Minuten schrieb RedWhine:

könnte er wieder Bedürfnisse beantragen?

 

9 KW + am liebsten nochmal 5 ...?

 

Der / Die muß aber wirklich hyperaktiv + richtig gut sein... Boah ey...

 

Von mir aus könnte sich jeder sachkundige unbescholtene Bürger kaufen, was er mag; & müßte gar nichts weiter sein.

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vor einer Stunde schrieb RedWhine:

Er wird wieder Mitglied im DSB.

Problem ... er hat jetzt keine Waffe mehr die er verwenden könnte da die hundepfui Visiere ja verboten sind...

ergo könnte er wieder Bedürfnisse beantragen?

 

 

Da stellt sich der DSB, wie wir ihn kennen evtl. quer und sagt:

"Vorhandene umbauen und damit im DSB schießen."

Es sei denn, du hast gute praktische/technische Argumente, warum das eben nicht geht.

 

vor 19 Minuten schrieb RedWhine:

Stell dir mal vor du könntest zum Händler deines Vertrauens gehen und mitnehmen was du wolltest?

Wäre cool oder?

 

Oh, ja...

Bearbeitet von Sebastians
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@Redwhine

Zu Fall A sei gesagt, dass du da schon eine sehr gute Begründung mit deimen Antrag einreichen solltest.

Denn eine Verbandsbescheinigung ist erforderlich, damit die jagdl. erworbenen Waffen im NWR auf Sport umgetragen werden können.

 

Zu Fall B würde ich dir kein neues Bedürfnis bescheinigen. Bestehende Waffen werden umgebaut und weiter geht.

 

Ansonsten bin ich zu 100% bei BlackBull

 

DVC

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vor 2 Stunden schrieb RedWhine:

Der BDS hat im Laufe der Zeit Bedürfnisse für 6 Kurzwaffen ausgestellt.

Über den JJS wurden 2 Kurzwaffen erworben.

Bei einer "aufmerksamen" Behörde passiert das nicht, es sei denn es kann ein Einzelbedürfnis für jeden der 8 Kurzwaffen nachgewiesen werden.

Es kommt zwar vor, dass eine Behörde dem Sportschützen unabhängig vom Kurzwaffenbestand zwei weitere KW als Jäger zubilligt aber es kann auch ganz anders laufen.

 

Und im Beispiel 2 meldet der DSB Verein den Austritt der Behörde, die dann das Bedürfnis für jede "DSB-Waffe" neu prüft.

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vor 26 Minuten schrieb Bautz:

Und im Beispiel 2 meldet der DSB Verein den Austritt der Behörde, die dann das Bedürfnis für jede "DSB-Waffe" neu prüft.

 

Na ganz so es dann doch nicht. Der abgebende Verein ist verpflichtet der Behörde den Austritt zu melde. Da bereits eine Mitgliedschaft im BDS besteht, hat der Status Sportschütze weiterhin Bestand.

Hier wird gar nicht mehr geprüft.

 

DVC

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vor 7 Minuten schrieb wede:

Na ganz so es dann doch nicht. Der abgebende Verein ist verpflichtet der Behörde den Austritt zu melde. Da bereits eine Mitgliedschaft im BDS besteht, hat der Status Sportschütze weiterhin Bestand.

Hier wird gar nicht mehr geprüft.

Und woher soll die Behörde wissen, dass der "Status" Sportschütze weiterhin besteht?

Zudem läßt der Wegfall der Mitgliedschaft in einem Verband vermuten, dass kein Bedürfnis mehr für die Waffen besteht, für die dieser Verband das Bedürfnis bescheinigt hat. Hier ist anlassbezogen zu prüfen und deshalb wird auch anlassbezogen geprüft. Zudem reicht die Eigenschaft "Sportschütze" nur für den Bedürfnisnachweis soweit das Grundkontingent nicht überschritten ist. Hier geht es um 2+8 Kurzwaffen also weit mehr, als die bloße Eigenschaft "Sportschütze" als Bedürfnis begründen könnte.

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Stunde schrieb RedWhine:

...

Stell dir mal vor du könntest zum Händler deines Vertrauens gehen und mitnehmen was du wolltest?

Wäre cool oder?

 

 

 

Ich kann's. 

Begrenzung nur durch Kontostand...

 

Aber wir haben nun Mal die gesetzliche Lage, dass man ein Bedürfnis braucht, und mit irgendwelchen Tricks sowas aushebeln zu wollen ist, delikat, sagen wir Mal...

 

Aber vllt unterliege ich auch nur einem Missverständnis...

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vor 5 Stunden schrieb Pi9mm:

Es wird letztendlich nicht getrickst & ausgehebelt; es wird ja doch nur das gemacht; was gesetzlich möglich ist. Wohlwollend kooperierender Verband vorausgesetzt.

 

und hierbei der Sachverstand der SBs unterschätzt.

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vor einer Stunde schrieb wede:

Der aufnehmende Verein meldet die Aufnahme des Schützen und gut.

An wen?

Falls Du die Behörde meinst, macht er das hoffentlich nicht, denn anders als bei der Abmeldung fehlt ihm hierzu die datenschutzrechtliche Genehmigung.

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vor 25 Minuten schrieb Joe07:

 

und hierbei der Sachverstand der SBs unterschätzt.

Es ist ein agieren innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Nichts anderes geschieht tagtäglich im KartellR, SteuerR usw.

Solange das Vorgehen vom Gesetz gedeckt ist, kann der Sachverstand des SBs noch so umfangreich sein - es ändert an den tatsächlichen Möglichkeiten des Akteurs nichts.

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Moin!

 

Meine Lösungen:

Fall 1

Mit Wegfall des Jagdscheines - Gibt es für die beiden jagdlichen Kurzwaffen kein Bedürfnis mehr. Die Behörde kann also die Erlaubnisse für diese beiden Waffen widerrufen, weil nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zur Versagung der Erlaubnis führen können.

Der Schütze kann aber natürlich Bedüfnisnachweise seiner schiesssportlichen Vereinigung beibringen, dass er die Waffen für die Ausübung des Schiessportes benötigt. Dann hätte er für die Waffen ein neues Bedürfnis.

Oder einfach Jagdschein lösen, wenn es ernst wird...

 

Der nächste Fall ist einfach analog zu lösen.

Fakt ist, dass die Behörde nach Verbandsaustritt die Bedürfnisse prüfen kann. Dass diese für die DSB Waffen fortbestehen, müsste dann im einzelnen dargelegt werden.

Viel Spass und Erfolg bei den 5 DSB Waffen ;-)

 

Also bei mir auf´m Amt sind sie freundlich und nett. Aber keinesfalls doof.

 

frogger

Bearbeitet von frosch
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vor 16 Stunden schrieb BlackBull:

.... Aber wir haben nun Mal die gesetzliche Lage, dass man ein Bedürfnis braucht, und mit irgendwelchen Tricks sowas aushebeln zu wollen ist, delikat, sagen wir Mal...

 

vor 15 Stunden schrieb Pi9mm:

Es wird letztendlich nicht getrickst & ausgehebelt; es wird ja doch nur das gemacht; was gesetzlich möglich ist. Wohlwollend kooperierender Verband vorausgesetzt.

 

vor 10 Stunden schrieb Joe07:

und hierbei der Sachverstand der SBs unterschätzt.

 

vor 9 Stunden schrieb P22:

Es ist ein agieren innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Nichts anderes geschieht tagtäglich im KartellR, SteuerR usw.

Solange das Vorgehen vom Gesetz gedeckt ist, kann der Sachverstand des SBs noch so umfangreich sein - es ändert an den tatsächlichen Möglichkeiten des Akteurs nichts.

 

Nun, ob man sich damit noch innerhalb des gesetzlichen Rahmens befindet, wenn die bedürfnisumfassten Zwecke eingetragener Schusswaffen teilweise wegfallen oder sich ändern entscheiden nicht hiesige User oder bezahlte Juristen sondern die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter sobald ihr/ihm die Vorgänge bekannt werden.

 

Derartige Seiltänzerei auf  den Grenzen zwischen legal und illegal schadet immer der Gesamtheit aller Legalwaffenbesitzer, da diese Spielchen stets zu weiteren Einschränkungen führen.

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vor 19 Stunden schrieb RedWhine:

Soweit kein Problem, alle Waffen die er im DSB schießen kann, kann er auch im BDS schießen.

 

Ich würde da persönlich meinen bei Austritt aus dem DSB entfallen die 5 ausgestellten Bedürfnisse für die KW.

Mit nur BDS Mitgliedschaft düften 10 Bedürfnisse schwer zu begründen sein vorallem wenn dann plötzlich 2 Waffen da sind mit denen man die gleichen BDS Disziplinen schießen kann.

 

Einfach im DSB bleiben ist wohl da die sichere Variante...

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vor 20 Stunden schrieb RedWhine:

...

Person a ist Inhaber einer WBK für Sportschützen und Mitglied im BDS.

Uudem ist er Jäger und hat einen JJS gelöst.

Der BDS hat im Laufe der Zeit Bedürfnisse für 6 Kurzwaffen ausgestellt.

Über den JJS wurden 2 Kurzwaffen erworben.

Diese wären rein theoretisch auch sportlich einsetzbar.

Wenn Person a jetzt keinen JJS mehr löst, die Behörde ist aufmerksam...dürften die Kurzwaffen behalten werden um damit sportlich zu schießen?

 

....

Rein theoretisch alles...

 

 

 

 

 

Sehen wir einmal davon ab, dass sich die theoretische Person "a" offensichtlich nur darüber sorgt, dass ihm als potentiell ehemaligem Jäger nur die WBK für die Kurzwaffen entzogen würde und ihm seine Langwaffen vollkommen egal zu sein scheinen :unsure2::

 

Ich werde es nie verstehen warum jemand, der die Voraussetzungen erfüllt einen Jagdschein zu lösen, irgendwelche abstrusen Klimmzüge unternimmt (oder unternehmen sollte), statt die 100 € / Jahr(*) auf den Tisch zu legen und damit allen Problemen aus dem Weg geht.

 

 

(*) Der Betrag von 100 € / Jahr resultiert aus den Gebühren in unserem Landkreis für einen Drei-Jahres-Jagdschein zzgl der jährlichen Jagdhaftpflicht.

Bearbeitet von schoenauer
Typo
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@schoenauer

 

Da bin ich voll deiner Meinung!

 

Es soll Leute geben, welche regelmäßig den Jagdschein lösen, Mitglied in der Kreisjägerschaft (LJV) und zugleich Mitglied in 3 Sportschützenvereine sind.

 

Jeder Beitrag dient eben den gemeinnützigen Zwecken, die Jagd und den Schießsport zu fördern.

 

:drinks:

 

 

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Eigentlich ist Fall 2 recht einfach.

1. Der DSB Verein meldet den Austritt an die Waffenbehöre, weil er das tun muss.

2. Waffenbehörde kuckt in die Akte und stellt fest erstens werden Waffen als Sportschütze besessen und zweitens ziemlich viel über dem Grundkontingent.

3. Waffenbehörde fragt anlass bezogen nach ob das Bedürfnis für die Waffen noch besteht und zwar nicht nur ob man noch Sportschütze ist, sondern (wesiungsgemäß) wegen der Kontingentüberschreitung für alle 10 Kurzwaffen (denn Kontingentüberschreitungen sind nach Möglichkeit auf das Grundkontingent zurückzuführen).

4. Sportschütze denkt sich, wäre ich doch nicht ausgetreten.

 

Statt des erträumten Zuwachses durch trickreiches agieren darf er nun begründen, warum er 8 Waffen über dem Grundkontingent besitzt und für 3 bis 5 davon ein Verband das Bedürfnis bescheinigt hat, dem er nun nicht mehr angehört. Und natürlich agieren Schütze und Behörde völlig im Rahmen des Gesetzes.

 

Bearbeitet von Gast
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