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Geschrieben

Hallo Forenmitglieder, einen MES kann man auch für Munition beantragen, für Waffen die man nicht in seinen eigenen WBKs stehen hat.

Mein MES hat folgenden Eintrag:

Munitionserwerbsschein Nr.   I/2014

Name

gebeoren am

in

ist berechtigt, Munition folgender Art zu erwerben: und zu besitzen:

Kal, .40S&W, .44 RemMag, .45 Auto, .45Colt, .454Casull, .50AE, .223Rem

Gültig bis:

Erlaubnis zum Besitz unbefristet.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Ich verstehe dein Problem nicht ganz. Wenn ich Munition kaufe, muss ich auch meinen Perso vorzeigen, wenn mich der Händler nicht kennt. Auch auf dem Weg zum Schießstand muss man Ausweis und WBK mitnehmen. Reisepass geht auch.

Dann versuche mal die Auflage ohne Interpretation zu lesen, namlich wortwörtlich. Möglicherweise übertrieben der Ansatz, aber wenn selbst Sachbearbeiter folgendes schreibt:

vor 13 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Die Auflage mit dem Perso ist in der Tat Käse im Quadrat, weil § 38 WaffG bereits Ausweispflichten enthält und weiterführendes nicht angezeigt ist.

War mein Gedankengang nicht ganz so falsch.

 

vor 4 Stunden schrieb Jack Aubrey:

Wenn du im Hafen bist, musst du eben getrennt aufbewahren, also entladen in einem Stahlbehältnis. Auf See würde das ja keinen Sinn machen, dass du erst bei Sturm dein Munition zusammen suchst.

Du schreibst ja selber: Wenn Du im Hafen bist und auf See macht es keinen Sinn. Nochmal zur Erinnerung: Munition und Waffe sind getrennt voneinander und in einem geseztzlich vorgeschriebenen Waffenaufbewahrungsbehältnis zu verwahren. Steht hier was von einem Boot?

vor 4 Stunden schrieb Jack Aubrey:

ansonsten frag doch deinen Sachbearbeiter mal, bevor du auf den Tisch haust.

Ich habe nicht gesagt, das ich die Tür einschlage, ich habe gesagt ich werde Widersprechen! Und auch ein Hinweisen auf die Unlänglichkeiten einer Auflage ist formell ein Widerspruch.

Bearbeitet von skipper
Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb sonnyboy:

Hallo Forenmitglieder, einen MES kann man auch für Munition beantragen, für Waffen die man nicht in seinen eigenen WBKs stehen hat.

Ja klar, beantragen kann man grundsätzlich erst einmal alles. Das Bekommen ist dann meist das Problem.

 

vor 16 Stunden schrieb sonnyboy:

Gültig bis:

Erlaubnis zum Besitz unbefristet.

Ja, das steht in § 10 Abs. 3 WaffG schon drin, braucht man also in den MES nicht nochmal eintragen. Was ist mit der Erlaubnis zum Erwerb? Ist die auch eingetragen? Ist vor allem die Gültigkeit auf sechs Jahre befristet?

Geschrieben
Am 20.7.2017 um 23:11 schrieb PetMan:

Ohne Perso darf dir auch kein Händler eine Waffe oder Munition auf WBK verkaufen. Beim Transport der Waffen zb zum Schiesstand ist der Perso auch zur WBK mit zu führen. Und lagern von Waffen und Munition ist schon längst abschliessend geregelt. Deine Auflagen sind  nix besonderes sondern normal

 

Und gerade deswegen gehören sie da nicht hin.

 

Am 20.7.2017 um 23:57 schrieb P22:

Die Auflagen bzw Nebenbestimmungen wiederholen nur in unglücklichen Wort teilweise eine gesetzliche Regelung. 

Da sich die Pflichten ohne weiteres aus dem Gesetz ergeben, bedarf es der Nebenbestimmungen nicht. 

 

Eben. Demnächst tackert der SB noch das ganze Gesetz an die Erlaubnis. Das sind gut gemeinte Erinnerungshinweise, sich ans Gesetz zu halten, aber daraus macht man keine Auflagen.

 

Interessant wird das eh, wenn sich das Gesetz ändert. Gilt dann der alte Text in den Auflagen oder der neue Text im Gesetz?

 

Die Lösung für uns ist da allerdings prognostizierbar: Es gilt das strengere. War ja klar <_<

 

Geschrieben
Am 22.7.2017 um 11:29 schrieb Flohbändiger:

Ja klar, beantragen kann man grundsätzlich erst einmal alles. Das Bekommen ist dann meist das Problem.

 

Ja, das steht in § 10 Abs. 3 WaffG schon drin, braucht man also in den MES nicht nochmal eintragen. Was ist mit der Erlaubnis zum Erwerb? Ist die auch eingetragen? Ist vor allem die Gültigkeit auf sechs Jahre befristet?

Hallo, wörtlich steht hier: ist berechtigt, Munition folgender Art zu erwerben und zu besitzen. Gültig bis 20.02.2020

Erlaubnis zum Besitz: unbefristet.

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