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IGNORED

Aufbewahrung bei Umzug, Tagesmiete


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,
Ich habe eine kurze Frage zur Aufbewahrung bei Wohnungen zur Tagesmiete.
Ist es möglich Waffen dort in z.B. B - Schränken einige Wochen aufzubewahren, wenn man diese Wohnung auch bewohnt?
Ist es alternativ möglich Waffen bei Verwandten (ebenfalls in entsprechenden Schränken und vor deren bzw. unbefugtem Zugriff geschützt) kurzfristig aufzubewahren?

Vielen Dank und Gruß

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
  • 2 Monate später...
Geschrieben

Ich mach' jetzt mal den Aushilfs-Alzi:

 

Sachkunde ist aber schon grundsätzlich vorhanden, oder sind das Erbwaffen? :unsure2:

 

 

Und jetzt zum hilfreichen Teil:

 

Bei der zuständigen Waffenbehörde. Welche Waffenbehörde zuständig ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (Stichwort Wohnsitz, Erforderlichkeit einer An-/Ummeldung des Selbigen), den man hier nur bruckstückhaft erahnen kann.

Geschrieben

Hast Du keine Verwandten, oder Freunde, bei denen Du Deine Tresore mit Waffen unterstellen kannst?

Ich würde an Deiner Stelle die entsprechend zuständige Waffenbehörde über Deine Zwischenlagerung informieren und mir Deine Lagervariante absegnen lassen.

 

IMI

Geschrieben (bearbeitet)

 

Ich denke ich werde es mal mit dem jetzt zuständigen Sachbearbeiter besprechen.


Ich habe natürlich mehrere Freunde und Verwandte bei denen ich die Waffen lagern kann.   Ich will sie allerdings möglichst nah lagern um weiterhin damit zu trainieren  und werde möglicherweise meinen Aufenthaltsort (nicht meldepflichtiger Wohnort, sondern Aufenthalt als Mieter zur Tagesmiete oder Besucher/ Gast) ein paar mal ändern bis ich eine Wohnung zur längerfristigen Miete gefunden habe.

Aus beruflichen Gründen habe ich aktuell leider nur wenig Zeit für Behördengänge insofern wollte ich zunächst hier fragen, wie die rechtliche Lage aussieht.

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
Geschrieben

dann ist das aber keine Sport-/Jagdreise mehr......Du änderst nur sehr schnell deinen "zweit"Wohnsitz.....

 

 

such Dir nen Büxer/Händler/Bekannten/Verwandten/Kollegen oder einen möglichst mobilen Tresor!

 

 

 

 

......oder warte einfach bis Du einen wohnungssituationstechnischen Dauerzustand gefunden hast.....

 

 

man kann mit Geld nicht jedes Gesetz aushebeln!

Geschrieben

Ich will bestimmt kein Gesetz aushebeln  und dass die Waffen weiterhin selbstverständlich im Tresor aufbewahrt werden habe ich auch schon geschrieben.  ... Das jemand nach der Rechtslage fragt um sich 100% an diese zu halten und man ihm dann unterstellt er wollte "das Gesetz aushebeln"... Für mich ein neues Highlight der Waffenforen. 

 

 

 

 

Geschrieben

es gab hier im Forum schon so einen Schlaumeier, der sich extra ein Hotelzimmer nehmen wollte, nur um den Tresor zu sparen........für seine aushausigen Aktivitäten.

 

 

Deine Eingangsfrage war schon beantwortet. Reisen mit Bedürfnisbezug....gehts auch mal ohne. ansonsten Tresor.

 

eine dauerhafte bzw. langfristigerer Unterkunft zu suchen dürfte wenig Bezug zum Bedürfnis haben!

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb alzi:

es gab hier im Forum schon so einen Schlaumeier, der sich extra ein Hotelzimmer nehmen wollte, nur um den Tresor zu sparen........für seine aushausigen Aktivitäten.

 

 

Deine Eingangsfrage war schon beantwortet. Reisen mit Bedürfnisbezug....gehts auch mal ohne. ansonsten Tresor.

 

eine dauerhafte bzw. langfristigerer Unterkunft zu suchen dürfte wenig Bezug zum Bedürfnis haben!


Ist ein Hotelzimmer nicht nach wenigen Tagen teurer als ein Tresor?
...und nur am Rande; unabhängig von rechtlichen Überlegungen, würde ich in einem Hotelzimmer Waffen niemals unbeaufsichtigt aufbewahren, schon garnicht in deren hauseigenen Tresor (in dem würde ich überhaupt nichts aufbewahren).


Die aktuelle Frage ist, ob ich jedesmal eine (und welche) Behörde informieren muss, wenn ich den Aufenthaltsort kurzfristig z.B. zwischen Wohnungen zur Tagesmiete oder Besuch bei Freunden oder Verwandten wechsel.
(Dorthin möchte ich nämlich die Tresore und die Waffen für die Dauer des entsprechenden Aufenthaltes mitnehmen um weiterhin ohne großen Aufwand zum Training fahren zu können.)
Das ganze wird auch nicht ewig dauern. Ich gehe von maximal 4 - 8 Wochen aus, wobei die Frage für mich eigentlich ganz allgemein von Interesse ist.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb P22:

Wenn du dich nicht ummelden musst, musst seitens der Behörde niemand davon wissen.

So sieht's aus. 

Und zu vorübergehender Abwesenheit haben wir hier ja auch einen Recht aktuellen Fred (Bestandsschutz...). 

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