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IGNORED

Dringende Frage zum Bedürfnis


chris1605

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vor 1 Stunde schrieb chris1605:

Ich kann die Behörde ja verstehen, trotzdem ist es in meinen Augen reine Schikane, jetz geh ich wieder ein neues Bedürfnis beantragen - kein Problem, habe ja auch Zeit.

Ich verstehe Deinen Ärger, aber wenns Dir um Zeit geht, dann hättest Du gleich für alle Bedürfnisse einen Voreintrag beantragt, denn das hätte Dir schon mal mindestens einen Weg / Brief zum Amt erspart. In dem Fall "8 Monate altes Bedürfnis" mit unklarer Sachlage zum Thema "vorhandener Schießstand" ist doch "bringen Sie eine aktuelle Bedürfnisbescheinigung" noch ganz o.K., finde ich zumindest, aber das kann natürlich jeder anders sehen.

PS: Hab ich schon erwähnt, dass das Bedürfnisprinzip keinen Sinn macht oder zumindest, analog zu Österreich um "Waffe zum Selbstschutz" erweitert gehört? ;-)

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Bin da auch voll beim Amt. Bedürfnis nach 8 Monaten? Das Bedürfnis bescheinigt u.a. Deine Trainingsteilnahme der letzte 12 Monate. 2-3 Monate später ist das noch relativ aktuell, nach 8 Monaten jedoch fast wieder ein Jahr vergangen. Man bekommt ja bereits 12 Monate für einen Kauf nach Eintrag.

Nach Deiner Logik könnte ich mir quasi Waffe für Waffe beantrage, die Bedürfnisse alle sauber abheften und später je nach Bedarf einlösen. Verfallen ja nicht. Da auch noch kein Eintrag in der WBK vorhanden, könnten sich theoretisch auch über einen gewissen Zeitraum bei mehreren Verbänden auch ein dutzend KW im selben Kaliber angesammelt haben. 

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vor 2 Stunden schrieb HBM:

Ich verstehe Deinen Ärger, aber wenns Dir um Zeit geht, dann hättest Du gleich für alle Bedürfnisse einen Voreintrag beantragt, denn das hätte Dir schon mal mindestens einen Weg / Brief zum Amt erspart. In dem Fall "8 Monate altes Bedürfnis" mit unklarer Sachlage zum Thema "vorhandener Schießstand" ist doch "bringen Sie eine aktuelle Bedürfnisbescheinigung" noch ganz o.K., finde ich zumindest, aber das kann natürlich jeder anders sehen.

PS: Hab ich schon erwähnt, dass das Bedürfnisprinzip keinen Sinn macht oder zumindest, analog zu Österreich um "Waffe zum Selbstschutz" erweitert gehört? ;-)

Mir gehts ja nicht um die Zeit, sondern ums Prinzip, man hört immer wir leben in einem rechtsstaat, und da wüsste ich halt mal gerne wo das steht, dass das Bedürfnis abläuft bzw. Das ich es innerhalb einer gewissen Frist beim Amt abgeben muss. Warum es 6,5 Monate im Schrank lag (Bedürfnis von dsu 29.10.16) ausgestellt ist m. E. Meine Entscheidung und ich muss niemandem erklären ob es berufliche, familiäre, gesundheitliche o.ä. Gründe sind.

 

Klar könnte ich in der Zeit, in der das Bedürfnis im Schrank liegt andere Waffen beantragen oder auch auf die gelbe WBK Waffen kaufen, dass könnte ich aber immer (rein theoretisch). Die Konsequenzen muss ich dann ja auch tragen. Bzw. Spätestens das Amt wird mir dann schon erzählen wie es läuft, aber das hab ich ja nicht, der letzte Waffenkauf war im august 2016.

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vor 3 Minuten schrieb HangMan69:

 

nun, es könnten ja gründe eingetreten sein, die ein fortbestehen des bedürfnisses entgegensprechen!

 

Die könnten Auch nach drei Wochen eingetreten sein, die Gründe müsste das Amt ja erstmal finden, und könnte dann immer noch ablehnen. Wäre ich jetzt in der Zeit nichtmetrisch schießen gegangen, würde ich es ja noch verstehen.

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Beim BDSLV1 steht sogar auf den Formularen (seitens des Verbandes), dass man die Bedürfnisbescheinigung binnen vier Wochen bei der Behörde einreichen muss.

Wenn man einen Verzögerungsgrund wie z.B. lange Lieferzeiten hat, könnte man seinen Sachbearbeiter fragen, ob er die Bedürfnisbescheinigung zunächst nur entgegennimmt und erst bearbeitet, wenn oder falls man später darauf zurückkommt.

Meine Behörde stellt keine neuen Voreinträge aus, wenn man sich noch in der Erwerbsstreckungszeit befindet, nahm aber mal meine Bedürfnisbescheinigung inkl. Antrag zu den Akten und ich konnte dann nach Ablauf der Wartezeit (vier Monate später) wieder hin und den Voreintrag ausfertigen lassen. Ich erhielt auch die Auskunft, dass Bedürfnisbescheinigungen unbegrenzt gültig wären.

Wobei die Sachlage vielleicht anders gewesen wäre, wenn ich sie - wie der Threadstarter - der Behörde nach ganzen acht Monaten erstmalig eingereicht hätte.

 

Bearbeitet von Schwarzseher
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Hm, da das WaffG zur Gültigkeitsdauer einer ausgestellten Bedürfnisbescheinigung nichts bestimmt, ist diese erst mal auf unbestimmte Zeit gültig. 8 Monate später damit einen Antrag zu stellen, halte ich persönlich jetzt nicht für dramatisch. Bei der (ab 01.04.2003 absolvierten) Sachkundeprüfung fragt mich ja auch niemand, ab wann ich die privat nutze.

 

Hat die Waffenbehörde bei Antragstellung Zweifel, ob die vorgelegte Bescheinigung noch Bestand hat, kann sie sich meines Erachtens an den Vorgaben der Nr. 4.4. WaffVwV orientieren, die sich sowohl auf anlassbezogene als auch auf die Wiederholungsprüfung nach drei Jahren bezieht. Dort steht auch, dass sich der Prüfzeitraum auf die letzten 12 Monate bezieht.

 

Ergo kann man daraus schließen, dass eine vorgelegte Bedürfnisbescheinigung für die Dauer eines Jahres anerkannt werden kann. Wenn das nicht reicht, sollte eine Bestätigung des Schützenvereines bzw. die Vorlage eines Schießbuchs zur aktuellen Aktivität die letzten Zweifel ausräumen.

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Ich habe auch häufig das Gefühl, daß die Waffenbehörden (und auch andere Behörden) manchmal checken wollen, wie ernsthaft denn der Antrag vorgetragen wird. Wenn man als SB mit einem Augenaufschlag und ein bisschen Grummeln den Bürger wieder nach Hause schicken kann, hat man weniger Arbeit und kann sich seelisch damit trösten, daß es wohl nicht so dringend und ernsthaft war. Wobei man das nicht verallgemeinern soll. In meiner Behörde kenne ich von SB's die selbst LWB sind bis hin zu Privatwaffengegnern fast das komplette Spektrum an Einstellungen und die reden sogar freundlich miteinander.

 

Aber bei mir haben sie auch nachgefragt, ob ich Flugsaurier mit der Flinte in 12/89 jage, wie denn die .44 Magnum in die Pistole (Desert Eagle) passt, und wie der Revolver die Pistolenmunition .45 ACP verdaut. Ich sehe das sportlich, man muss halt sein Anliegen vernünftig vertreten.

 

Meistens ist das so, daß der SB ja einmal seine Bedenken vorträgt und dann wie auf dem Marktplatz ein Angebot macht, wie man die Bedenken ausräumen kann. Hier ist jetzt (Ver-)Handeln angesagt, macht doch einfach einen Gegenvorschlag und bringt ein Argument. (...er will nicht feilschen....)

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vor 17 Stunden schrieb chris1605:

Mir gehts ja nicht um die Zeit, sondern ums Prinzip, man hört immer wir leben in einem rechtsstaat, und da wüsste ich halt mal gerne wo das steht, dass das Bedürfnis abläuft bzw. Das ich es innerhalb einer gewissen Frist beim Amt abgeben muss.

Welche Zeitspanne würdest Du denn als Sachbearbeiter "akzeptieren" ohne noch mal nach zu fragen?

 

Meiner Meinung nach, aber da kannst Du natürlich anderer Meinung sein, auch das akzeptiere ich, haben wir schon viel zu viele Regelungen, Fristen, Verordnungen, etc. im Waffenrecht (nicht nur da, aber darum geht es ja jetzt), kann ich auf eine Regelung bzgl. "Gültigkeit von Bedürfnisbescheinigungen" durch den Staat verzichten.

 

Wenn Du, mit der Bedürfnisbescheinigung in der Tasche / im Schrank, erst mal acht Monate wartest, dann ist das halt Deine Entscheidung. Selbst würde ich das nicht so machen, schon alleine deshalb, da ich die Bescheinigung ansonsten bestimmt auch mal mehr als 12 Monate oder länger rumliegen lassen würde und das die Bescheinigung nicht unbeschränkt gilt, darüber sind wir uns doch einig, oder?

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vor 3 Stunden schrieb HBM:

 

Meiner Meinung nach, aber da kannst Du natürlich anderer Meinung sein, auch das akzeptiere ich, haben wir schon viel zu viele Regelungen, Fristen, Verordnungen, etc. im Waffenrecht (nicht nur da, aber darum geht es ja jetzt), kann ich auf eine Regelung bzgl. "Gültigkeit von Bedürfnisbescheinigungen" durch den Staat verzichten.

 

Der Meinung bin ich auch.

 

Ich hätte jetzt mal ein Jahr als noch "normal" betrachtet. Das Bedürfnis wird ja auch für die letzten 12 Monate ausgestellt. Lege ich das Bedürfnis, nach längerer zeit vor, kann sich die Behörde ja mein Schießbuch anschauen, und sieht da, dass ich noch regelmäßig schieße.

 

Aber wie schon gesagt, es ist nunmal so wie es ist, und ich will jetzt auch nicht unnötig bei der Behörde rummeckern, ich lass mir von der DSU ein neues Bedürfnis ausstellen, und bringe das dann direkt aufs Amt.

 

Für mich ist es nur ein unnötiger Bürokratieaufwand bzw. der erneute Beweis, es denn Sportschützen so schwer wie möglich zu machen.

 

Man könnte grad meinen, die hätten Angst, dass ich die Flinte jetzt schnell für einen Banküberfall brauch...wobei ja schon zwei Waffen vorhanden sind und damit ja offensichtlich ist, dass ich die Zuverlässigkeit und Eignung habe, wieso dann bei einer erneuten Waffe so ein Aufriss gemacht wird kann ich nicht nachvollziehen. Bei einem Erstantrag würde ich es ja noch verstehen.

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vor 11 Minuten schrieb chris1605:

Aber wie schon gesagt, es ist nunmal so wie es ist, und ich will jetzt auch nicht unnötig bei der Behörde rummeckern, ich lass mir von der DSU ein neues Bedürfnis ausstellen, und bringe das dann direkt aufs Amt.

 

 Wobei Bedürfnisanträge bei der DSU derzeit mehrere Wochen und bis zu  3 Monate  dauern können.

Könnte mir auch vorstellen, dass die DSU nachfragt, was mit dem alten Bedürfnisbescheid für das gleiche Kaliber  geschehen ist.

 

Dann musst du gegenüber dem Verband  nachweisen, dass du es bei der Behörde versemmelt hast und diese von dir einen neuen Bedürfnisbescheid verlangt.

 

 

 

 

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vor 55 Minuten schrieb shooter2015:

 Wobei Bedürfnisanträge bei der DSU derzeit mehrere Wochen und bis zu  3 Monate  dauern können.

Könnte mir auch vorstellen, dass die DSU nachfragt, was mit dem alten Bedürfnisbescheid für das gleiche Kaliber  geschehen ist.

 

Dann musst du gegenüber dem Verband  nachweisen, dass du es bei der Behörde versemmelt hast und diese von dir einen neuen Bedürfnisbescheid verlangt.

 

 

 

 

Hab schon mit denen telefoniert. Soll einen Zettel drauf machen "verfallen" und einfach nochmal neu beantragen, hab das Orginal wieder von der Behörde erhalten

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