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IGNORED

Dringende Frage zum Bedürfnis


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Geschrieben

Hallo Gemeinde,

 

folgender Sachverhalt:

 

Ich bin seit fast 3 Jahren in einem Schützenverein der eine 25m Bahn hat (Verband DSU). Geschossen werden können dort alle Kurzwaffen bis Kaliber .45 ACP.

Von dem Verein wurde mir erst ein Bedürfnis für eine halbautom. Pistole 9mm ausgestellt. Diese habe ich vor ca. 1,5 Jahren erworben. Dann habe ich mir vom Verein ein Bedürfnis für halbautom. Büchse .223 Rem. ausstellen lassen. Waffe habe ich beantrag und vor ca. einem Jahr gekauft.

Letztes Jahr im September habe ich dann ein Bedürfnis für eine halbautom. Flinte Kal. 12/76 beantragt. Bedürfnis wurde mir von der DSU auch ausgestellt. Nun war ich gestern auf der Waffenbehörde und dort wurde erstmal gefragt warum ich jetzt erst komme, daraufhin habe ich geantwortet, dass ich mich erst jetzt für eine Flinte entschiedenen habe (noch nicht gekauft bzw. vorbestellt). Daraufhin meinte die Behörde, es könnte sein, dass ich eine neues, aktuelles Bedürfnis brauch, sie würden mich aber heute anrufen.

Heute hat die Behörde dann auch angerufen und gesagt, wenn ich mein Schießbuch vorlege, woraus hervorgeht, dass ich die letzten 12 Monate 18 mal in diesem Kaliber geschossen habe, könnten Sie das Bedürfnis doch anerkennen. 

Daraufhin habe ich erläutert, dass ich in diesem Kaliber mit dieser Waffe noch nicht geschossen habe, da der Stand meines Heimatvereins diese Waffe nicht zulässt. Die erste Frage der Behörde war dann, wie der Verein bzw. DSU auf die idee kommt, mir dann für diese Waffe ein Bedürfnis auszustellen.

Ich habe dann der SB erklärt, dass ich ja auch mit dem halbautom. Büchse bei Gastvereinen schieße und dort auch immer alles ins Schießbuch eintragen lassen. Sie meinte das würde nicht ausreichen.

Jetzt soll ich heut Mittag vorbeikommen und habe jetzt erstmal die größeren Bedenken, dass die auf die Idee kommen, mir die halbautom. Büchse "abzuholen", da ja der Verein in dem ich bin gar nicht die Möglichkeit bietet, den dort zu schießen.

 

Jetzt meine Fragen:

 

1.) Durfte mein Verein mir gar nicht die Bedürfnisse ausstellen? Wenn nein, wird jetzt meine Waffe "einkassiert"?

2.) Meines Wissens steht nirgends geschrieben, dass ich erst eine Waffe mit dem Kaliber 12 Monate schießen muss um sie zu beantragen?! (Bei einem Verein ohne Leihwaffen, käme ja ein Schütze nie zu einer Waffe?)

3.) Muss ich immer 18 mal in den letzten 12 Monaten in dem jeweiligen Kaliber geschossen haben? (Einige müssten da ja im Jahr zig Mal trainieren?!)

 

M. E. handelt es sich hier um reine Schikane der Waffenbehörde.

 

Sie brauchte auch das Argument, dass ein Waffenkauf ja auch mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden wäre und man das Geld ja auch ander ausgeben kann(WILL ICH ABER NICHT!)))

 

Deutsche Bürokratie....zum k*****....

Geschrieben (bearbeitet)
 
In der Verwaltungsvorschrift heißt es:
 
§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftma-
chung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilver-
bandes darüber, dass
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Mo-
naten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaf-
fen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);
– die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportord-
nung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und
erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr
nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des An-
tragstellers auch geschossen werden kann.
 
 
Daraus geht hervor, dass du lediglich mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert haben musst, nicht mit dem beantragten Kaliber.
Des Weiteren muss ein geeigneter Schießstand zur Verfügung stehen. Dies muss nicht der eigene sein, sondern zum Beispiel ein kommerzieller, auf dem man regelmäßig trainieren kann (Nachweis z.B. durch Vertrag oder Schießbuch)
 
 
 
 
Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Such dir jemanden vom dein verband  dsu  und die sollen mal mit deiner behörde anrufen und  die mal einnorden. 

Der Verband ist zuständig für  Bedürfnis  nicht die Behörde 

Mfg 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb chris1605:

 

Sie brauchte auch das Argument, dass ein Waffenkauf ja auch mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden wäre und man das Geld ja auch ander ausgeben kann(WILL ICH ABER NICHT!)))

 

 

 

...ist die Sachbearbeiterin zufällig auch Deine Mutter?

 

Wenn nicht, dann geht sie ja wohl gar nichts an, wie du dein Geld ausgibst...der Spruch allein hätte mir das Blut zum kochen gebracht...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Raiden:

So liest es sich und ist nicht die klügste Vorgehensweise. Man hat ja nach Voreintrag ein Jahr Zeit sich zu entscheiden.

Vor allem als Sportschütze eine praktische SLF , da habe ich auch nicht so viele Auswahlmöglichkeiten....

Geschrieben

Ja, in dem Fall wäre der Zug vom Sachbearbeiter mit der Vorlage des Schießbuches noch nett gewesen.

 

Im übrigen geht die Behörde das Schießbuch nichts an. Dir darf kein Bedürfnis aberkannt werden und schießen ist - wie dargelegt - nur mit erlaubnispflichtigen Waffen erforderlich. Manche Verbände drehen die Daumenschrauben hier noch etwas an, wozu die DSU zumindest in diesem Punkt wohl nicht dazu zählt.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb P22:

Versteh ich richtig, dass du dir das Bedürfnis hast ausstellen lassen, aber damit kein Voreintrag in der WBK vorgenommen wurde? 

Den wollte ich ja jetzt machen lassen, Bedürfnis ist 6 Monate alt.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb chris1605:

Den wollte ich ja jetzt machen lassen, Bedürfnis ist 6 Monate alt.

Von September 2016 bis Mai 2017 sind bei mir 8 Monate. Das die Behörde dann nachfragt wieso du erst jetzt kommst war zu erwarten, denke ich. Wenn ich ein Bedürfnis habe geht das sofort zur Behörde. Der Voreintrag gilt dann ja ein Jahr. Kann ich nicht nachvollziehen warum du da solange gewartet hast. Zumal der Voreintrag , wie wir stetig hier lesen, auch Monate dauern kann bis er da ist.( Bei mir war es bei den letzten Waffen meist umgekehrt: Die habe ich gekauft und bin mir dann das Bedürfnis besorgen . Das geht beim BDS innert Wochenfrist.)

Der Verein bestätigt dir kein Bedürfnis, der bestätigt nur deine Trainingsteilnahmen und das du die Möglichkeit hast die Waffen auch zu schießen. Das muss nicht zwingend auf dem eigenen Stand sein. 

Wenns dumm läuft erkennt die Behörde das Bedürfnis nach 8 Monaten nicht mehr an und du brauchst ein neues.Damit solltest du dann nicht mehr so lange warten..........................

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb chris1605:

Den wollte ich ja jetzt machen lassen, Bedürfnis ist 6 Monate alt.

Und warum so lange gewartet? 

 

Nunja, Kind ist in den Brunnen gefallen. Notwendige Ausführungen hat ja PetMan schon getätigt. 

 

Mehr als 4 Wochen würde ich - ohne die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu kennen - nicht abwarten, um eine solche Diskussion zu ersparen. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb trecker:

Such dir jemanden vom dein verband  dsu  und die sollen mal mit deiner behörde anrufen und  die mal einnorden. 

Der Verband ist zuständig für  Bedürfnis  nicht die Behörde 

Mfg 

 

...die DSU wird dann vermutlich zunächst an den Verein verweisen.

 

Der dem Verband vorzulegende Bedürfnisantrag enthält den vom Verein zu bestätigenden Passus:

 

"Ferner bescheinigen wir, dass wir die geeigneten Schießsportanlagen für die beantragte Disziplin in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis nachweisen können." 

 

Da der Verein dies ja augenscheinlich mit Unterschrift und Stempel beurkundet hat, könnten kritische Nachfragen erfolgen...

 

In den Ausfüllhinweisen des Antrages wird darauf auch nochmal explizit hingewiesen:

"Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls der zuständigen Waffenrechtsbehörde des Antragstellers ein Miet-/Pachtvertrag über die Nutzungsmöglichkeiten einer geeigneten erlaubten Schießstandanlage nachzuweisen ist."

 

 

Geschrieben

Also war gerade auf der Behörde:

 

Endlose Diskussion, dann haben sie aber selbst gemerkt dass sie falsch sind, hab Ihnen Paragraph 14 erklärt danach waren sie erst mal ruhig. Sie meinten sie wollen mich nur vor unnötigen Ausgaben schützen, konnte ja sein das Ich mir ein Kaliber hole was mir nicht gefällt. sie haben mich jetz aber gebeten ein aktuelles Bedürfnis einzuholen, dann wird das auch kein Problem.Da ich keine Lust auf weitere Diskussionen und rechtstreitigkeiten hab mach ich das jetzt.

 

auch wenn ich der Meinung bin, dass die Behörde falsch liegt.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb chris1605:

auch wenn ich der Meinung bin, dass die Behörde falsch liegt

Du hast ein Bedürfnis vorgelegt das 8 Monate alt war. Ergo denkt die Behörde sich, wenn der die Flinte 8 Monate nicht brauchte, dann hat er auch kein Bedürfnis. Nicht mehr und nicht weniger. Und manchen Ärger sind wir einfach selber schuld. Da auf die Behörde zu schimpfen ist wenig Zielführend. Auch wenn du das grade anders siehst......

Geschrieben

Ich kann die Behörde ja verstehen, trotzdem ist es in meinen Augen reine Schikane, jetz geh ich wieder ein neues Bedürfnis beantragen - kein Problem, habe ja auch Zeit. 

Aber wird die Welt dadurch jetzt besser/sicherer? Mir erschließt sich eben nicht der Sinn, unnötig Bürokratie und Aufwand bei der zum guten Schluss nix bei rumkommt.

 

als gesetzestreuer Bürger wird dir das Leben schwer gemacht. Und wenn Ali mal wieder ne Frau die Treppe runtertrugt, dann ist er ein schwer traumatisierter Flüchtling.

Geschrieben

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... Die meisten haben das große Problem der Behörde viel zu erzählen... Viele haben im Schiessbuch ihre Kaliber eingetragen, welche sie beim Standbesuch geschossen haben, daraus kann dir die Behörde auch einen Strick drehen... Mein SB bekommt mein Schiessbuch nicht zu sehen, sondern nur einen Nachweis vom Verein, wo bescheinigt wird das ich am regelmäßigen Schießtraining teilgenommen habe... 

Geschrieben

Da hast du recht, aber für was soll ich bestraft werden? Außerdem gibt es m. W. Keinen Gesetzestext in dem steht, wie lange ein Bedürfnis gültig ist? Lasse mich aber gerne korrigieren. 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb chris1605:

Ich kann die Behörde ja verstehen, trotzdem ist es in meinen Augen reine Schikane, jetz geh ich wieder ein neues Bedürfnis beantragen - kein Problem, habe ja auch Zeit. 

Aber wird die Welt dadurch jetzt besser/sicherer? Mir erschließt sich eben nicht der Sinn, unnötig Bürokratie und Aufwand bei der zum guten Schluss nix bei rumkommt.

Ich bin da grundsätzlich bei dir.

 

Nur wie lange gilt deiner Ansicht nach ein Bedürfnis? 1, 3, 5 Monate/Jahre?

Es gibt keine ausdrückliche Regelung hierzu und das ist auf der anderen Seite auch wieder positiv für alle Beteiligten, so dass man zu einer vernünftigen Regelung kommen kann.

 

Deine 8 Monate sind in diesem Fall - ohne weitere Anhaltspunkte wie Schießbuch usw. - schon deutlich drüber hinaus.

 

Im Übrigen hat Essener zutreffend ausgeführt,  dass dir Behörde hier schon überobligatorisch mit Informationen versorgt wurde. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb P22:

Ich bin da grundsätzlich bei dir.

 

Nur wie lange gilt deiner Ansicht nach ein Bedürfnis? 1, 3, 5 Monate/Jahre?

Es gibt keine ausdrückliche Regelung hierzu und das ist auf der anderen Seite auch wieder positiv für alle Beteiligten, so dass man zu einer vernünftigen Regelung kommen kann.

 

Deine 8 Monate sind in diesem Fall - ohne weitere Anhaltspunkte wie Schießbuch usw. - schon deutlich drüber hinaus.

 

Im Übrigen hat Essener zutreffend ausgeführt,  dass dir Behörde hier schon überobligatorisch mit Informationen versorgt wurde. 

 

Habe ja das Schießbuch heute Mittag vorgelegt, aus dem ersichtlich ist, dass ich noch regelmäßig schiesse, die wollten dann aber dass ich in dem Kaliber schieße welches ich beantrage. Auf meine Gegenfrage wie soll ich mit etwas schießen, dass ich nicht Besitze (weil ich es noch nicht darf) wurde nicht eingegangen...

Geschrieben
Gerade eben schrieb chris1605:

 

Habe ja das Schießbuch heute Mittag vorgelegt, aus dem ersichtlich ist, dass ich noch regelmäßig schiesse, die wollten dann aber dass ich in dem Kaliber schieße welches ich beantrage.

Genau deshalb hat das Schießbuch beim Amt nichts verloren. 

 

Gerade bei der Regelüberprüfung des Bedürfnisses kanns da unschöne Überraschungen geben.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb P22:

Genau deshalb hat das Schießbuch beim Amt nichts verloren. 

 

Gerade bei der Regelüberprüfung des Bedürfnisses kanns da unschöne Überraschungen geben.

 

Ja, man lernt jeden Tag dazu...Wobei die Behörde selbst glaub gemerkt hat, dass sie bzgl. der Aussage heute morgen am Telefon im Unrecht war und sich dann irgendwie versucht hat rauszuretten. Da ich ja aber wie gesagt kein Stress haben will (immerhin brauch ich die mehr, als die mich) hol ich mir jetzt halt ein aktuelle Bedürfnis.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Julius Corrino:

Und der ganze Dreck wegen dieses einen pharisäischen Hamburger Karrierebeamten und seiner Kumpels damals Anfang der 70er.

 

Naja, immerhin bennenen wir jetzt Kasernen um, dann ist die Bundeswehr auch endlich entnazifiziert. Deutschland hat halt ein Problem mit rechts....wird Zeit das mal gegen Großfamilie Müller, Schmidt und Schulz hart durchgegriffen wird.

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