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IGNORED

Erste gelbe WBK beantragen mit Ordonanzg. auf grüner WBK


Kai

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Mahlzeit,

 

Ich zermatere mir grade den Schädel wie ich am besten vorgehe:

 

Ich möchte morgen meinen Bedürfnisantrag im Schützenverein abgeben. Beantragen möchte ich einmal 8x57 IS für 1.58 (Ordonanz) und einen .30 (Selbstlader M1 Carbine) für Liste B.

 

2004 habe ich etwas ähnliches gemacht, was dazu führte, dass ich sowohl meine 9 mm Pistole als auch meine Karabiner 6,5X55 (Ordonanz, Einzellader umgebaut) auf die grüne WBK eingetragen bekam.

 

Ich möchte eine gelbe WBK zu beantragen. Wie würdet ihr denn vorgehen?

 

Ist es realistisch, dass der Verband (PSSB) eine zweite Ordonanzwaffe befürwortet? Manche genehmigen ja nur eine Waffe pro Disziplin, das Problem ist aber, dass ich meinen Karabiner gar nicht in 1.58 schießen kann, da es ja noch ein umgebauter Einzellader ist und nach meinem Verständnis in 1.58 nur Mehrlader geschossen werden dürfen. Alternativ könnte ich auch über die Liste B einen Unterhebelrepetierer für die gelbe WBK beantragen, das würde das Problem mit den 2 Waffen für eine Disziplin umgehen.

 

Falls der Verband beide Einträge bestätigt, würde ich zunächst nur den 8x57 IS beantragen, um so die gelbe WBK zu bekommen. Sobald dies erledigt ist würde ich mit einem zweiten Antrag den Halbautomaten auf meine alte grüne WBK beantragen. Würdet ihr das auch so machen?

 

Bin irgendwie grade etwas lost in space.

 

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vor 3 Minuten schrieb Kai:

2004 habe ich etwas ähnliches gemacht, was dazu führte, dass ich sowohl meine 9 mm Pistole als auch meine Karabiner 6,5X55 (Ordonanz, Einzellader umgebaut) auf die grüne WBK eingetragen bekam.

 

Wat ?

 

Du hast also noch keine gelbe WBK ?

Dann brauchst du erstmal nur eine Bedürfnisbescheinigung für die gelbe WBK für die erste Waffe.

Sobald du sie hast, kannst du damit ja (gottseidank) kaufen, was du willst.

Musst du in dem Antrag für die Gelbe eine Waffe oder nur eine Disziplin angeben ?

 

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Ich hatte 2004 schon mal die gelbe beantragt. Aber dann wurde keine gelbe ausgestellt sondern der Karabiner in die grüne WBK eingetragen.

 

Das möchte ich jetzt vermeiden.

 

Also besser nur eine Waffe beantragen? Könnte ja statt 1.58 auch einen Unterhebler beantragen. Der geht ja auch auf gelb.

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vor 3 Minuten schrieb Kai:

Ich hatte 2004 schon mal die gelbe beantragt. Aber dann wurde keine gelbe ausgestellt sondern der Karabiner in die grüne WBK eingetragen.

 :nea:

Es gibt doch vom Verband einen Vordruck "Antrag gelbe WBK" sowie ein "Antrag grüne WBK" bzw. Voreintrag hierfür.

 

Jetzt füllst du den Antrag auf gelbe WBK aus sowie den Antrag für den Voreintrag für die gewünschte Waffe auf die grüne WBK. Dann gibt's zwei Zettel vom Verband,  mir denen du zur Behörde gehst. 

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P22, beim PSSB gibt es nur einen Antrag "Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. § 14 WaffG und §8 WaffG)". Bei gelb und grün wäre es einfach und ich könnte die Probleme trennen.

 

Vielleicht gehe ich auf die sichere Seite und beantrage beim Verband statt einer Wafffe auf gelb und einer auf grün nur eine auf gelb und warte mit dem Halbautomaten noch etwas.

 

Dann würde ich einen Unterhebel beantragen, das würde sich dann nicht mit dem Schweden auf der grünen (gleiche Disziplin 6x55 und 8x57 IS) beissen.

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vor 1 Minute schrieb Sebastians:

 

Wenn du schon mit dem (erneuten) Versagen deines Verbands rechnen musst, wird es Zeit für einen neuen...

 

Ah Nein, ich bin mit dem PSSB echt zufrieden. Der Murks ist in der Behörde passiert. Dort hat man mier den Repetierer auf Grün eingetragen und sich geweigert eine gelbe auszustellen. Ist jetzt aber schon 13 Jahre her ...

 

Ich möchte jetzt nur direkt ans Ziel und nicht wieder irgendwelche Umwege einlegen.

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Gerade eben schrieb Kai:

Ah Nein, ich bin mit dem PSSB echt zufrieden. Der Murks ist in der Behörde passiert. Dort hat man mier den Repetierer auf Grün eingetragen und sich geweigert eine gelbe auszustellen. Ist jetzt aber schon 13 Jahre her ...

 

Dann eben ne neue Behörde, aber ganz flott. :blink:

Wer sagt, dass die sowas nicht wieder machen und mit welcher Begründung damals ? Gibt´s jetzt neues Personal ?

Denen schmeckt wohl nicht, dass man mit der Gelben nicht vorher schon für den Voreintrag zu Kreuze kriechen muss ?

 

vor 6 Minuten schrieb Kai:

P22, beim PSSB gibt es nur einen Antrag "Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. § 14 WaffG und §8 WaffG)". Bei gelb und grün wäre es einfach und ich könnte die Probleme trennen.

 

Bei uns ist das getrennt, ungünstig, dass es bei dir nicht so ist.

Dann würde ich erst den Repetierer beantragen, damit du endlich mal eine gelbe WBK hast und später die grüne.

Kannst du beide Anträge schonmal bestätigen lassen und einfach mit dem Antrag für den Carbine zur Behörde gehen, sobald du die Gelbe in Händen hast ?

 

 

 

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vor 8 Minuten schrieb Kai:

 Ist jetzt aber schon 13 Jahre her ...

 

Ok, das war "kurz" nach der Reform. Repetierer waren zuvor wirklich ein Fall für die grüne WBK.

Aber keine Angst. Habe selbst einen Fall, wo noch heute der SB sich wehrt, einen K98 auf gelb einzutragen..... 

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Das wäre auf jeden Fall das wasserdichte vorgehen.

 

Ich bin mittlerweile umgezogen, aber die neue Behörde ist auch nicht viel sympathischer.

 

Dann mach ich wohl am besten 2 Anträge beim Verband:

 

Unterhebler nach Liste B

Und

Halbautomaten nach Liste B

 

Mal sehen was der Verein dazu sagt.

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vor 1 Minute schrieb P22:

Habe selbst einen Fall, wo noch heute der SB sich wehrt, einen K98 auf gelb einzutragen...

Ist das für den immer noch eine "Kriegswaffe " ? SB die sich ihre Gesetze selber machen gibts leider immer noch. Hab noch ein Schreiben  von meinem hier liegen da steht" wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium "............am ende gabs aber einen " Meinungsaustausch " , seine wurde gegen die des Ministeriums getauscht :drinks:

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vor 2 Minuten schrieb Kai:

P22,

 

Das ist aber ein Einzellader und der ging 2004 normalerweise auf die gelbe. Soweit ich mich recht erinnere 

Ja dann sowieso.

 

Hab mir das Formular mal angeschaut. Hab ich schon bessere gesehen *g*

 

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Das Formular ist wirlich äußerst dürftig. Ich würde an Deiner Stelle irgendwas beantragen, was auf Gelb passt und bei der Begründung zusätzlich den Hinweis hineinschreiben, gemäß §14, Abs. 4 WaffG gelbe WBK. Ich weiß nicht, wie bei Dir die Formulare der Waffenbehörde aussehen, bei mir sind das unterschiedliche Formulare für Gelb, Grün und für Voreinträge. Die Bedürfnisbescheinigung mit dem richtigen Formular an die Behörde und dann sollte es eigentlich auch funktionieren. Vielleicht auch persönlich abgeben, räumt "Mißverständnisse" aus.

Je nachdem wie schnell die beim Bearbeiten der Anträge sind würde ich im zeitlichen Abstand dann den Selbstlader beantragen, dann sollte eigentlich auch nichts schief gehen.

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Kannst nicht einfach zu deiner Behörde gehen und den bereits vorhandenen Einzellader umtragen lassen auf eine gelbe, welche Dir das Amt praktischerweise gleich mitausstellt?

 

Nen Versuch wäre das doch wert, wenn das keine Betonköpfe sind. Nebenbei wäre "Bestandskorrektur im Sinne des NWR" möglicherweise ein Argument..

 

wenn das erfolgt ist, gehst los und holst dir einen 98er ohne großes Klimbim. Und dann noch nen Schwedenmauser. Und nen Schweizer. Und....

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Also,

 

einfach so zur Behörde geht nicht. Die will davon nix wissen. Ohne Bedürfnis keine gelbe WBK. Auch mein Hinweis, dass das Bedürfnis 2004 nachgewiesen wurde und de4r Karabiner auf die falsche WBK eingetragen wurde half nicht. Für die Ausstellung einer neuen gelben WBK braucht es ein aktuelles Bedürfnis.

 

Eine zweite Waffe in der gleichen Disziplin 1.58 (ich habe ja bereits einen Schweden) könnte beim Verband Probleme machen. Das brauche ich jetzt auch nicht.

 

Ich habe heute folgendes gemacht; ich habe den Bedürfnisantrag neu geschrieben und jetzt einen Unterhebler nach Liste B beantragt. Mit dem beantrage ich dann die gelbe WBK (dafür gibts bei unserer Behörde ein separates Formular).

 

Dann gibts zuerst einen Unterhebler.

 

Danach mache ich einen zweiten Bedürfnisantrag beim Verband für den M1 Carbine.

 

Wenn der dann im Schrank steht, gibts den K98.

 

Mühsam, aber das scheint dann der wasserdichte Weg zu sein.

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vor 52 Minuten schrieb Kai:

Eine zweite Waffe in der gleichen Disziplin 1.58 (ich habe ja bereits einen Schweden) könnte beim Verband Probleme machen. Das brauche ich jetzt auch nicht.

Ich habe heute folgendes gemacht; ich habe den Bedürfnisantrag neu geschrieben und jetzt einen Unterhebler nach Liste B beantragt. Mit dem beantrage ich dann die gelbe WBK (dafür gibts bei unserer Behörde ein separates Formular).

 

Was du auf die Gelbe nimmst, erfährt dein Verband gar nicht und geht ihn auch nichts an... hast du dir jemals die regeln für die einzelnen WBK-Typen angeschaut oder wie Alzi zu recht fragen würde, bist du wirklich sachkundig ?

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Naja, jetzt lasst den Kai doch mal. Es gibt ja anscheinend Behörden, die legen Bestimmungen noch strenger aus, als sie müssten und dürften und anscheinend ist das bei ihm so. Auch bei den Verbänden gibt es welche, die viel mehr bestimmen und einschränken wollen, als sie dürften. Und es ist auch nicht jedermanns Sache (und auch nicht immer klug), auf den Tisch zu hauen..

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Zum Thema Sachkunde sage ich jetzt mal nix. Das hat nämlich gar nichts mit der Sache hier zu tun.

 

Und der Verband bekommt schon mit, für was ich die Gelbe beantrage. Ich muss es ja in das Formular eintragen.

 

Und die Behörde macht es aus kommunalpolitischen Gründen auch nicht einfacher als unbedingt notwendig. 

 

Rein nach Sachkunde hätte ich seit 2004 eine gelbe WBK und keinen Einzellader auf der Grünen.

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Dann hol dir notfalls nen Diopter für den Schweden und schieße damit 1.58G(eschlossene Visierung) und lass Dir Bedürfnis ausstellen für nen 98er für 1.58O(ffene Viserung). www.dsb.de/media/PDF/Statuten/TK-Mitteilungen/2-2014-Ordonnanzgewehr.pdf

 

Da wird ja seit 2015 unterschieden. Den 98er auf die neu ausgestellte gelbe und dann alle folgenden auch, ohne vor Deiner DSB-Vertretung jedesmal auf Knien zu kriechen für neue Holzgewehre.

 

Gruß

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vor 3 Stunden schrieb Kai:

Und der Verband bekommt schon mit, für was ich die Gelbe beantrage. Ich muss es ja in das Formular eintragen.

Rein nach Sachkunde hätte ich seit 2004 eine gelbe WBK und keinen Einzellader auf der Grünen.

 

Wie soll er das und in welches Formular soll man da was eintragen, wenn man 14.4 beantragt ? WBKGE ist eine GENERELLE EWB für alles, was darauf erworben werden kann, einzelner Voreintrag nicht nötig/möglich... was du am Ende darauf kaufst, erfahren nur du, der Verkäufer und die Behörde... aber nicht der Verband... insofern ist es schon eine Frage der WSK, wenn man so was nach ü10 Jahren immer noch nachfragen muss... und ja, wenn du 2004 eine ELB gekauft hast, hättest du den auf WBKGE nehmen können, so du diese beantragt hättest... haste das nicht, dann WBKGN...

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