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Frage zum KW Kontingent


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Geschrieben

Guten Abend,

 

ich habe derzeit eine 1911 von Fischlein und einen 9 mm Antrag der mir schon bescheinigt wurde.

Die Waffe dafür habe ich bestellt und bezahlt , kommt jedoch erst im April.

Eine Waffe steht also in meiner Grünen.

Jetzt habe ich neulich mit einer 1911 von 1912 oder sowas um den Dreh geschossen und das Ding ist einfach Geschichte.

So alte Püsteriche haben schon was.

Jetzt gibt s bei uns im BDS ja die Disziplin Ordonanzpistole.

Die 1911 steht drin aber eben auch der Satz" Lizenzbauten erlaubt"

RBF hat aber in dem Sinne zumindestens laut Wikipedia keine Lizenz und natürlich entsprechen Visier etc. in keinster Weise dem Original.

Könnte ich also einen Antrag auf 3 Kurzwaffe für die 1911 als Ordonanzpistole stellen?

 Habe Kreismeisterschaft, Gaumeisterschaft und Vereinsmeisterschaft mitgeschossen...

Würde mich schon sehr Schärfen.

 

 

 

 

Geschrieben

Ich versteh deinen Kommentar nicht ganz mir geht es nur darum ob eine 45 er 1911 als OP ein Problem ist wenn man schon eine " verbastelte " hat.

 

Geschrieben

evtl. Austauschschlitten?

Gibt ja heute die 11er nach alten Vorgaben, dann muss es vielleicht keine ganze sein. Wenn deine schwarz ist, fällt es nicht unbedingt auf. Ob BDS das gelten läßt ist was andreas

Geschrieben

Kenne die Sportordnung BDS nicht, aber bei Ordonnanzpistole geht doch bestimmt nur die originale (starre) Visierung und nen originalen Abzug...alles Andre würde mich wundern.

 

Die Fischbein hat als Sportpistole doch bestimmt eine verstellbare Visierung und Abzug mit Triggerstop o.ä., oder? ;-)

 

Wäre dann ja für die angestrebte Disziplin nicht nutzbar und Du BRAUCHST also noch ne alte 1911 in .45Auto....

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb RedWhine:

Die 1911 steht drin aber eben auch der Satz" Lizenzbauten erlaubt"

 

Die M1911-A1 von RBF ist eine originalgetreue Nachfertigung im Originalkaliber und sollte deshalb ohne Probleme für die Disziplin "Ordonnanzpistole" zugelassen sein.

gm1911a1_2.jpg

 

CM

Geschrieben

Hmmmmm

"Korn hinter der Laufmündung,

nur alle serienmäßig für die entsprechende Waffe produzierten Visiere sind zugelassen,

keine Mikrometervisierungen"

 

Lauflänge des soriginals sind 127,5 mm

5 Zoll?

die RBF hat 6, also mehr...

also doch nicht zugelassen?

zumal in das Original nur 7 Patronen gehen...

 

 

 

Geschrieben

Ich kenne aber keine RBF die die Spezifikationen der OP erfüllt deshalb versteh ich deinen Kommentar nicht.

 

Geschrieben

Sei es drum drum ich habe grade mit unserem BDS ler Texten können und er meinte " nur lizenzierte".

Das wären.

Remington-UMC  (Erster Weltkrieg),North American Arms Company (Erster Weltkrieg),Singer Manufacturing Company, Elizabeth, NJ Union Switch & Signal Company,  PA (Zweiter Weltkrieg)Remington Rand Inc. (Zweiter Weltkrieg),Ithaca Gun Company Inc. (Zweiter Weltkrieg)Dan Wesson Kimber Les BaeR norinco Para Ordnance Peters Stahl HCG KPS Rock Island Arms SIG GSR Safari Arms / Olympic Arms

 

RBF ist nicht offiziell lizenziert und somit nicht zugelassen.

 

 

Geschrieben

Das ist Quatsch. Im BDS gibts keine Herstellerliste. 1911 in originaler Ausführung sowie deren Clone sind zugelassen. Die von Fischlein mit Sicherheit auch. Vielleicht nicht im BDMP. Aber es sollte wahrscheinlich schon 1911A1 draufstehen... Die o.g 6zöllige ist für andere BDS Disziplinen außer mit Optik übrigens nicht zugelassen?als 9mm) da zu schwer...

Gesendet von meinem SM-A510F mit Tapatalk

Geschrieben

Das ist die 1911 Classic mit 5 Zoll Lauf.

Ich hätte vielleicht spezifizieren sollen das ich eine RBF Precision Steel MK V   6" Longslide

besitze.

 

Was ich mit Lauflänge meine...

Da steht alle Lauflängen zugelassen in denen es das Original gab.

Das Original hat 127 mm, sprich ein 5 Zoll Lauf.

Da liegt die RBF mit Ihrem 6 Zoll Lauf ja drüber.

 

 

Geschrieben

ist Dir eigentlich schon aufgefallen, dass Du hier nur wirr rumschreibselst und keinen einzigen Beitrag der Anderen auch nur ansatzweise verstanden hast? also mir ist das aufgefallen!

Geschrieben

@RedWhine

 

Ich weiß nicht...Du frägst ob du nen Antrag für ne alte 1911 als 3 KW stellen kannst und überlegst dann ob es nicht ein Problem sein könnte dass du schon eine 45acp hast.

 

Du wirst hier dann quasi drauf gestoßen von verschiedenen Usern, dass DEINE aktuelle 45er mit dem 6" Lauf mehrere Ausschlusskriterien für die Disziplin Dienstpistole erfüllt.

Wenn du diese Disziplin gerne schießen würdest musst du ja einen Antrag stellen da du noch keine passende Waffe besitzt.

Der Antrag sollte dann problemlos ablaufen und du kannst dann eine Dienstpistolen-taugliche alte 1911 erwerben.

 

 

 

 

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