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IGNORED

Waffenverbotszonen in Deutschland


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Geschrieben

Man müßte man in den jeweiligen Städten an den dortigen OB die Anfrage richten, welchen Sicherheitsgewinn man realistischerweise sich daraus verspreche, insbesondere, ob er irgendeine rationale und durch Tatsachen gewonnene Grundlage für die Erwartung besteht, daß ausgerechnet die kriminellen Bevölkerungsteile sich auch an das Waffenverbot hatlten, und wie man meint, dessen Beachtung durchsetzen zu können.

Ich bin erstmal vor ca. 2 Wochen bei einem Besuch in Hamburg darauf aufmerksam geworden. Das Theater, das wir besuchten, lag im Gebiet der Reeperbahn, und ich dachte zunächst, daß das Schild ein Witz, nicht ernst gemeint sei. Die Davidswache war nicht weiter davon, ich fragte also frech nach, und man meinte zwar, daß das Schild schon ernst gemeint sei, auf meine aufsässige Frage, was man sich davon verspreche, ob das eine Wirkung bei den Raufbolden und Kriminellen zeige (außer, daß sie nach dem Auffälligweren auch noch wegen Verstoßes gegen das Waffenverbot belangt werden können), mochte man sich nicht äußern.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb MarkF:

... wie man meint, dessen Beachtung durchsetzen zu können.

 

Wie jetzt ? Na wenn etwas verboten ist, dann ist es ja verboten und dann macht das auch keiner mehr. Denn was es kann nicht sein, was nicht sein darf... so ist das in DE.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb MarkF:

Ich bin erstmal vor ca. 2 Wochen bei einem Besuch in Hamburg darauf aufmerksam geworden.

Ich glaube die gibt es schon seit ca. 2012. In den gefährlichen Gebieten darf eben jeder ohne Grund angehalten und überprüft werden und durch die zusätzlichen Waffenverbotszonen darf eben alles eingesammelt werden ohne sich auf Diskussionen einlassen zu müssen, so z.B. Äpfel und Birnen schälen o.ä.!

Dass sich gewisse Klientel daran nicht halten war den Urhebern wohl bewußt.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb knight:

Wenn man morgens aus dem Haus geht, weiß man doch nicht, ob man nachmittags einen Apfel sozialadequat schälen wird.

Mich überkommt recht zuverlässig der kleine Hunger auf ein paar Scheiben geräuchertes Schwein (haram), kann man sich ja antrainieren.

vor 1 Stunde schrieb knight:

Ist auch nicht weiter tragisch. Wann habt ihr zuletzt mal ein Speisemesser gehabt, dass auch scharf war? 

Gestern in der Dorfkneipe, zum bezahlbaren riesigen Rumpsteak. In Steakhäuser nehme ich was eigenes mit, bei 100€/kg (und damit meine ich nicht spinnertes mundgeblasenes sonst - noch - was japanisches Rindfleisch) gibt es das halt nicht mehr. Wir werden umerzogen auf Döner oder Vegetarier.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich glaube die gibt es schon seit ca. 2012.

2007; aber Du bist doch vom Fach?

Geschrieben

Hier mal was zu den (nur teilweise vorhandenen) Kontrollmöglichkeiten der Polizei in der Hamburger Waffenverbotszone:

 

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article1535120/Polizei-darf-Personen-nicht-durchsuchen.html

 

Zitat

Messer können gefahrlos am Körper getragen werden.

[...]

Denn die Polizisten dürfen zwar kontrollieren, aber nicht ohne konkreten Anlass eine Person durchsuchen.

[...]

„Jemanden aufzufordern, die Taschen zu leeren, ist erlaubt“, sagt ein Beamter.

 

Ich hoffe mal, das ist nur ein Übersetzungsfehler durch den Reporter und der Beamte hat tatsächlich "bitten" gesagt.

 

Zitat

„Ein Grund für eine Durchsuchung könnte es sein, wenn es an einer Stelle piept, an der man normalerweise keinen Schlüssel, die Geldbörse oder eine Gürtelschnalle hat“, so ein Polizist.

 

Ach Leute. Kümmert euch einfach in der richtigen Art und Weise um die richtigen Leute und hört auf die falschen mit Winkelzügen zu kriminalisieren.

 

Hervorhebung durch mich:

Zitat

„Aber die wenigsten Personen, die ein Messer dabei haben, tragen es als Stiefelmesser oder wie Rambo am Oberschenkel festgeschnallt, sondern sie haben es als Klappmesser einfach in der Tasche.“

 

Sag ich doch. <_<

 

Geschrieben

Ist auch egal, von wann das ist.

 

Fakt ist, dass man offenbar mangels Personal o.ä. die Sicherheitslage an bestimmten Brennpunkten bzw. gegenüber einer ganz bestimmten Klientel nicht wirklich in den Griff bekommt (daher die Einführung). Aber eine Verbotsverordnung, die sich gegen sämtliche Passanten richtet, die soll es dann wundersamer Weise richten....  Das glaubt doch kein Mensch. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb knight:

 

Zitat

Welche Waffen sind im Einzelnen verboten?

    jede Art von Schreckschusswaffen
    Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
    Messer aller Art, auch Taschenmesser
    Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen
    Tierabwehrsprays, Elektroschockgeräte
    Armbrüste,
    Knüppel aller Art (Baseballschläger u. ä.)
    Handschuhe mit harten Füllungen (wie Stahl, Bleistaub, Blei- und Eisengranulat u. ä)

 

Pfefferspray ist also explizit verboten. Aber Moment mal! Dann müsste ja .... und tatsächlich:

 

Zitat

Beispiel für ein zugelassenes Reizstoffsprühgerät.

Freie Reizstoffsprühgeräte Die freien Reizstoffsprühgeräte sind z.B. an dem BKA Zeichen zu erkennen.

 

 

 

 

Zitat

 

 

 

Bearbeitet von bigbore
Geschrieben

Oha. wenn da wirklich steht " Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen" 

(die sind sowieso illegal) würde es bedeuten dass RSG mit Prüfzeichen erlaubt sind. Also Pfefferspray zuhause lassen und CS einstecken!

Geschrieben

Was mich aufregt ist die Irreführung des Bürgers. Man nennt es Waffenverbotszone und verbietet hauptsächlich Dinge die keine Waffen sind.

 

Wie 2008 als der 42a im WaffG "versteckt" wurde obwohl davon hauptsächlich Messer betroffen sind die keine Waffen i.S.d.Waffg sind.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Ich glaube die gibt es schon seit ca. 2012....

Dass sich gewisse Klientel daran nicht halten war den Urhebern wohl bewußt.

 

Oops. Sorry, Schreibfehler. 2 Jahre sollte es heißen.

Nach Hamburg komme ich praktisch nie, daher kannte ich diese Zonen bzw. das entsprechende Schild nicht. M.W. gibt es so etwas in Hessen (noch) nicht.

 

Nun ja, wenn die Veranlasser der Schilder selbst nicht erwarteten, daß sich die bösen Jungs daran halten (wie es z.B. bei dem kleinen WS aber der Fall war): Warum das dann? Mal ehrlich und ohne den üblichen Sarkasmus. Denn wieviel Normalbürger sind denn in einer entsprechenden Weise bewaffnet? Doch praktisch niemand.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb bigbore:

Was mich aufregt ist die Irreführung des Bürgers. Man nennt es Waffenverbotszone und verbietet hauptsächlich Dinge die keine Waffen sind.

Wie 2008 als der 42a im WaffG "versteckt" wurde obwohl davon hauptsächlich Messer betroffen sind die keine Waffen i.S.d.Waffg sind.

 

 

 

Nicht nur das. Maßgeblich aus meiner Sicht für die Aufregung ist,daß diejenigen, für die dies eigentlich gedacht ist bzw. sein sollte (wenn man mal von dem legitimen Zweck, daß auf der Reeperbahn etc. nicht wild herumgeschlagen, -gestochen und -geschossen wird), sich ohnehin nicht daran halten. Ähnlich wie bei der allgemeinen Regelmentierung von Waffen. Wer sich daran hält und Erlaubnisse einholt etc. der ist in aller Regel ohnehin nicht der, bei dem Waffen ein Problem wären.

Geschrieben

@MarkF: Das sehe ich anders. Dass es Menschen gibt die sich vsl. nicht an Regeln halten werden ist kein Grund auf Regeln ganz zu verzichten. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind teilweise auch dann sinnvoll wenn man erwartet dass Fahrer einer bestimmten Marke oder Altersgruppe sie nicht einhalten werden.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bigbore:

@MarkF: Das sehe ich anders. Dass es Menschen gibt die sich vsl. nicht an Regeln halten werden ist kein Grund auf Regeln ganz zu verzichten. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind teilweise auch dann sinnvoll wenn man erwartet dass Fahrer einer bestimmten Marke oder Altersgruppe sie nicht einhalten werden.

Aber Geschwindigkeitsbeschränkungen haben einen Sinn, z.B. Fußgänger die Wechseln, eine Kurve, Lärmbelästigung für Anwohner, etc. und daher macht eine solche "Regel" Sinn, da, wenn sich nur 90 oder 80 Prozent daran halten, immer noch der gewünschte Effekt, zumindest teilweise, erhalten bleibt.

Bei einer Waffenverbotszone wird ein Verhalten (z.B. Mitnahme eines Pfeffersprays oder eines Messers, etc.) reglementiert bzw. verboten, das niemandem schadet. Zusätzlich wird es dem normalen Bürger erschwert etwas legal in der Tasche zu haben was ihm eine effektive Verteidigung und / oder zumindest ein besseres "Gefühl" in einer evtl. fremden Gegend gibt. Das ganze eben ohne nennenserten Nutzen für die Allgemeinheit bzw. die Anwohner, andere Passanten, etc..

Geschrieben (bearbeitet)

@ bigbore: Nun ja, man muß aufpassen, nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen betreffen alle in dem Sinn, daß deren Verletzung durch jedermann grundsätzlich zu Gefahren führt - wenn mit 100 km/h an einem Kindergarten oder eine Schule vorbeigebraust wird ist wurscht, ob ein professioneller Rennfahrer fährt oder ein Normalmensch. D.h. diese Regeln zielen auf jedermann. Waffenverbote dagegen zielen doch wohl auf die einschlägige Klientel, die in diesen Gegenden besonders "gefährlich" ist - oder? Ein Verstoß gegen diese Regel durch Dich und mich ist unschädlich, wir würden nicht von uns aus, aus eigener Aggressivität Waffen benutzen, eben weil wir friedliche Leute sind. Hinzu kommt gerade bei diesen Regeln, daß sie keinen Sinn haben, wenn deren Beachtung eine rechtstreue Einstellung erfordert, die Zielgruppe aber gerade nicht rechtstreu ist, was gerade wohl die Ursache dieser Regel ist. Denn dieses Waffenverbotszonen werden ja nicht eingerichtet, weil Leute wie Du und ich mitz diesen "Waffen" Unsinn machen. Das ist wie beim KWS und dessen offizielle Begründung, die Benutzung von SSW bei Straftaten zu verhindern: Die Beachtung der Regel erfordert eine rechtstreue Einstellung, Ursache und eigentlicher Adressat der Regel ist aber gerade der rechtsuntreue Straftäter. Das ist wie Catch 22, nur umgekehrt.

Der Befund ist: Die Zielgruppe, wegen der die Regeln gemacht sind, hält sich nicht daran. Diejenigen, die die Waffen nur zu legitimen Zwecken - Selbstverteidigung - einsetzen würde, also nicht die Zielgruppe, hält sich an die Regeln und ist damit erst recht, sozusagen doppelt wehrlos. Also ist die Regelung nicht nur sinnlos sondern kontraproduktiv. 

Allerdings gilt auch: Wenn irgendeine Regelung zu nahezu 100% und dabei auch von den "Guten" mißachtet wird, dann sollte dies Anlaß über Sinnhaftigkeit und Legitimation der Regel nachzudenken.

Bearbeitet von MarkF
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb bigbore:

Was mich aufregt ist die Irreführung des Bürgers. Man nennt es Waffenverbotszone und verbietet hauptsächlich Dinge die keine Waffen sind.

 

 

 

Ja; und "verkauft" das dem allgemeinen Publikum als vermeintlichen Sicherheitszugewinn bzw. Vorgehen gegen kriminelle Klientel...

 

Ein Irrwitz. 

Geschrieben
Am ‎26‎.‎02‎.‎2017 um 13:44 schrieb uwewittenburg:

... Einen Stockschirm würde ich auch nicht mehr mitnehmen, davon hatte ich mal einen ganz guten!:D

 

Warum nicht? Ist doch dann das einzig legale, was dem rechtstreuen Bürger noch bleibt. Und, es gibt auch heute noch richtig gute Schirme, brauchst also nicht traurig sein, kannst neu kaufen:

 

https://www.selbstverteidigungsschirm.de/

 

Grüße

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Lavendel:

 

Warum nicht? Ist doch dann das einzig legale, was dem rechtstreuen Bürger noch bleibt. Und, es gibt auch heute noch richtig gute Schirme, brauchst also nicht traurig sein, kannst neu kaufen:

 

https://www.selbstverteidigungsschirm.de/

 

Grüße

Kenne ich, wird eben auf öff. Versammlung zum Problem, da dort alle Verteidigungsmittel verboten sind, genau wie Quarzsandhandschuhe.

Als LWB möchte eigentlich einen Eintrag in das polizeilich Register bekommen, der da lautet "Verstoß gg. WaffG oder Versammlungsgesetz", denn das bekommt die Waffenbehörde mit, zu mindestens die Waffenbehörden die beim LKA angesiedelt sind.

Geschrieben
Am ‎27‎.‎02‎.‎2017 um 14:51 schrieb uwewittenburg:

... wird eben auf öff. Versammlung zum Problem, da dort alle Verteidigungsmittel verboten sind, genau wie Quarzsandhandschuhe....

 

Ist ja aber auch ein ganz anderer Sachverhalt. Diese Verbote resultieren ja nicht aus dem Waffenrecht heraus, sondern aus der Schutzwaffenbestimmung aus dem Versammlungsrecht heraus. Volkstümlich ausgedrückt also eine Art schärferes Hausrecht. Das geht ja auch i.O., weil Versammlungen sind ja m.E.n. auch nicht das wirkliche Risiko. Da muss ich ja auch nicht hin, wenn mir das "Hausrecht" nicht passt.

 

In den Waffenverbostzonen geht es aber um Einschränkungen im allgemein zugänglichen Verkehrsraum, welche wieder nur den rechtschaffenen Bürger treffen, der eben da durch muss und nicht wählen kann (wie z.B. bei der Versammlung), ob er da durchgeht oder nicht. Also wie o.g. z.B. die Verkäuferin, welche nach Spätschicht Feierabend hat und nur nach Hause will.

 

Auch ein ganz normaler Schirm ist u.U. besser als gar nichts, muss ja gar nicht das Top-Produkt sein.

 

Geschrieben
Am 27.2.2017 um 14:51 schrieb uwewittenburg:

... da dort alle Verteidigungsmittel verboten sind...

 

Auch Hände und Füße ? Mal im Ernst, dafür kann im FallderFälle doch alles dienen... wo will man da anfangen und wo soll das enden ?

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