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IGNORED

Auswirkung einer OWI nach §42a auf die Zuverlässigkeit


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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Wuni:

In Bayern gibt es dafür das G3 mit ZF. Und die üben regelmäßig damit.

Wuni

Oha, wäre doch gut wenn auf jedem Wagen so ein Teil wäre, besser noch eine "Pumpe"!

Aber in Bayern ist die Welt ja noch in Ordnung, da gibt es für PVB auch die Ersatzbescheinigung und keine schleichende Entwaffnung der PVB wie in Berlin.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb uwewittenburg:

Zeuge?

Da laufen Jugendliche, einer davon hat ein Messer?

Es kommt ja auch auf die Art und Weise der Meldung an.

Konkrete Beschreibung z.B., wenn die sich aber ansonsten friedlich durch die Gegend bewegen?

 

Es kommt auch darauf an, ob der/die PVB diesen Hinweisen nachgehen möchte/n und daher gezielt nachfragen - actio/reactio. 

Als PVB darf ich nicht mit Beschreibungen rechnen, bei denen ich lediglich noch "zugreifen" muss.

 

Aber wir waren alle nicht dabei und werden es daher nicht klären können.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb uwewittenburg:

Und ein PVB ist nicht auf die Erlegung von Wild ausgebildet und die Munition ist da auch nicht so geeignet.

Von Tierquälerei will ich gar nicht erst reden, also ist ein Jäger immer der richtige Ansprechpartner, denn das Wild muss ja auch weg, aber wem erzähle ich das, also nimm dich mal etwas zurück.

Was bedeutet das mit der Muniton? Verwendet die Polizei etwa Vollmantel? Das würde doch neben geringerer Stoppwirkung auch eine erhöhte Gefärdung Dritter bei Durchschuss bedeuten.

 

Und, ohne drauf rumhacken zu wollen, aber als kleiner Hinweis: Der Jäger ist nicht verpflichtet, das Fallwild von der Straße zu schaffen. Machen die allerallermeisten Jäger aber trotzdem.

Geschrieben

Vollmantel wird nicht mehr verwendet sondern in der Regel  Action 4 von Dynamit Nobel.

Ein PVB wie hier in Berlin ist für den Fangschuß nicht wirklich ausgebildet es sei denn er ist ebenfalls Jäger, von daher wird lieber der Jäger selbst rausfahren.

Aber das wird hier OT und hat nichts mit einer Owi zu tun.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb alzi:

lieber ne halbe Stunde auf den Jäger warten....das ist Tierschutz....... seltsame Logik!

Liegt wohl daran , dass die keine Lust haben Für die Schüsse aus der Dienstpistole 5 Formulare auszufüllen und dann noch die Dienstwaffe putzen zu müssen, wo kommen wir denn da hin

......

Geschrieben

ganz ehrlich?.....das war auch mein erster Gedanke....

 

 

 

wenn ich schon mit Tierschutz und dem Tierwohl komme, dann knall ich das Viech ab, bevor es unnötig leidet. DANN ist für mich aber auch der Papierkram kein Problem.

ausserdem sind die Beamten ja für den Schuß auf Menschen ausgebildet, da braucht mir keiner kommen er wäre für so ein kleines Viech nicht qualifiziert! selbst mit der MP5 in Dauerfeuer, Matsch leidet nicht mehr, so hart das jetzt auch klingen mag.

Geschrieben

Hab ich neulich auch noch erlebt. Polizei ruft an, Reh angefahren, liegt da lebt aber noch, Kollegen vor Ort. Ob ich das "erlösen" könnte.

 

Das war aber überhaupt nicht mein Revier sondern 5km von meinem entfernt.

Auf die Frage wo ich da in dem Film vorkomme meinte der Beamte, den zuständigen Pächter hätten sie nicht erreicht.

 

Als ich dann noch so dreist war und fragte ob die Kollegen vor Ort unbewaffnet seien, wurde er pampig.

Ich hab dann dankend abgelehnt.

 

Zumal ich glaube dass ich das auch gar nicht gedurft hätte.

Geschrieben

Ich habe es hier schon öfter geschrieben, wiederhole es aber gerne nochmal:

 

der Papierkram für das Verschießen von Munition ist ( für den ungeübten Beamten )

in ca. 65 sec. abgearbeitet; der geübte Beamte speichert seine Daten und schafft es in 20 sec...

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb djjue1:

Zumal ich glaube dass ich das auch gar nicht gedurft hätte.

Doch hättest Du...

 

Theoretisch könnte man sogar eine Verpflichtung dazu ableiten. 

Bearbeitet von Olt d.R.
Geschrieben

Theoretisch auch, ja,

 

aber es gibt auch wichtigere Sachen ( bewußt nicht in Anführungsstrichen gesetzt ),

z.B. 1. Hilfe leisten, die Unfallstelle abzusichern, damit nicht nicht einer reinballert oder

Rettungsmaßnahmen koordinieren und RTW / FFw usw. anfordern;

da muß dann mal ein verletztes Wildtier hintenanstehen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Olt d.R.:

Theoretisch auch, ja,

 

aber es gibt auch wichtigere Sachen ( bewußt nicht in Anführungsstrichen gesetzt ),

z.B. 1. Hilfe leisten, die Unfallstelle abzusichern, damit nicht nicht einer reinballert oder

Rettungsmaßnahmen koordinieren und RTW / FFw usw. anfordern;

da muß dann mal ein verletztes Wildtier hintenanstehen.

Dafür seit ihr / sind die ja auch zu zweit !

In der USA oftmals / meistens alleine.

Geschrieben (bearbeitet)

in der Zeit in der die Leitstelle kontaktiert wird um einen Jäger zu suchen........*peng* und ab in den Graben.

 

soviel zu "wichtigere Sachen". danach (alle "wichtigen Sachen" abgearbeitet) Leitstelle kontaktieren zwecks Räumkommando (Straßenmeisterei) und wie der Olt schrieb....nach dem Einsatz 20 Sek. für Meldung zwecks Schußwaffeneinsatz ( öhm.....Munitionsverbrauch)

 

 

sorry, aber bissl Verständnisprobleme hab ich da schon .....ich seh da kein Problem

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb kulli:

Dafür seit ihr / sind die ja auch zu zweit !

In der USA oftmals / meistens alleine.

In Berlin sind die NE Streifen auch Einzelstreifen. (Nein den Begriff erkläre ich nicht)

Schon Endes der 90-er bin ich bei VB I öfter als Einzelteam gefahren.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Stelle mir gerade vor der Unfallbeteiligte ist bei PETA und ich kann das Tier mit 3 Fangschüssen noch immer nicht erlösen!

Dann hast ( ich weiß Pension) eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ne Anzeige am Hals, aber im Gegensatz zum Jäger der sich dann vor Gericht mit der Person Tante prügeln darf ist es dein Job;-)

Geschrieben

Nein, es ist nicht mein Job Tiere zu erlegen, (auch nicht vor der Pension) wenn es dann doch einer tut, dann weil er sich auskennt, aber ausgebildet ist dafür keiner.

Noch einmal, das Absichern der Unfallstelle und das kümmern um verletzte Personen ist erstrangig.

Weiterhin werden die Maßnahmen mit der Leitstelle abgestimmt und die ist weisungsbefugt, wenn dort gesagt wird "Jäger wird gerufen", dann ist das so.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

Nein, es ist nicht mein Job Tiere zu erlegen, (auch nicht vor der Pension) wenn es dann doch einer tut, dann weil er sich auskennt, aber ausgebildet ist dafür keiner.

Noch einmal, das Absichern der Unfallstelle und das kümmern um verletzte Personen ist erstrangig.

Weiterhin werden die Maßnahmen mit der Leitstelle abgestimmt und die ist weisungsbefugt, wenn dort gesagt wird "Jäger wird gerufen", dann ist das so.

Es gibt aber nicht immer verletze und oftmals auch keine Unfallstelle sondern lediglich warmes fallwild im Graben.... 

So und wenn die Leitstelle immer jmd. Findet der deshalb um 5  aufsteht, Glückwunsch!

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb kulli:

So und wenn die Leitstelle immer jmd. Findet der deshalb um 5  aufsteht, Glückwunsch!

Mein Nachbar fährt zu jeder Zeit raus, er ist um 4.00 Uhr ja auch mal auf dem Ansitz.

In der Regel ist das im Land Brandenburg, in meinem ehemaligen Dienstbereich mitten in Berlin kenne ich keine derartigen Fälle.

Allerdings hatte ich selbst schon einen Wildunfall mit einem Reh, das lebte auch noch und ich war unbewaffnet, (nur das Auto war hin) da kam dann auch erst der Jäger, sogar noch vor der Polizei.

Er hat dann auch nicht geschossen sondern die Kehle durchgeschnitten, dieser Ton liegt heute noch in den Ohren meiner Tochter, sie war damals erst ca. 10 Jahre.

 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb uwewittenburg:

Er hat dann auch nicht geschossen sondern die Kehle durchgeschnitten, dieser Ton liegt heute noch in den Ohren meiner Tochter, sie war damals erst ca. 10 Jahre.

 

In diesem Moment hättest du "dienstlich" werden können/müssen, denn der Kehlschnitt ist in solchen Lagen keine fachgerechte -also tierschutzgerechte- Tötungsart. Die Reaktion deiner Tochter -besser ihr Trauma- dürfte das ausreichend belegen.

 

Abs4

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Absehen4:

In diesem Moment hättest du "dienstlich" werden können/müssen, denn der Kehlschnitt ist in solchen Lagen keine fachgerechte -also tierschutzgerechte- Tötungsart. Die Reaktion deiner Tochter -besser ihr Trauma- dürfte das ausreichend belegen.

 

Abs4

In der ehemaligen DDR, ca. 1988????

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