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Dienstpistolenliste (Lauflänge unter 7,62cm) warum?


papillon121

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Hallo,

 

Verzeiht bitte wenn diese Frage vielleicht etwas zu Naiv klingt, aber leider habe ich im Internet keine richtige Antwort gefunden.

 

In der Liste vom BDMP (Dienstpistole) ist, nur um ein Beispiel zu nennen, die Astra 200 aufgeführt.

 

https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/sport/termine/2015/Hinweise_zur_Dienstpistolenliste_150302.pdf

 

Diese hat aber eine Lauflänge von 5,5 cm, laut Waffengesetz also doch nicht für Sportschützen erlaubt.

 

Warum ist diese dann dort aufgeführt, wenn sie doch nicht erlaubt ist?

 

Sorry wenn die Frage dumm sein sollte..

 

Grüße!

Bearbeitet von papillon121
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vor 26 Minuten schrieb BigMamma:

 

Warum fragst du das nicht den Autor dieser "Liste" ? Zuständig für deren Pflege ist der BR Kurzwaffe statisch im BDMP, Kontaktdaten über die BGS.

 

Ich habe diese Frage hier gepostet weil ich dachte das mir evtl. jemand eine Antwort geben kann (außerhalb von "Frag den Ersteller der Liste").

Ich war in dem glauben, dass ich evtl. etwas falsch verstanden habe und mir jemand eine Antwort geben kann, der diese Liste richtig interpretiert. Wenn ich davon ausgegangen wäre, dass niemand eine Antwort weiß und alle sich die gleiche Frage zu dieser Liste stellen, dann hätte ich mich sicherlich an den Autor gewendet.

 

Nichts für ungut, aber mit solch einer Antwort kann man ja jede Frage hier beantworten, wenns um Fragen zur Glock geht könnte man dann ja sagen "Wieso fragst du nicht einfach den Hersteller Glock?".

 

Damit wären Internetforen generell unnötig.

 

 

Bearbeitet von papillon121
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vor 53 Minuten schrieb BigMamma:

Hier hat aber keine ein Glaskugel, um sagen zu können, was der Hr. Tränkle sich dabei gedacht hat. Und hier antworten wird er dir nicht.

 

Nein, aber dafür Qualifizierte Forenmitglieder wie z.B. HangMan69, die die passende Antwort parad haben, dafür sind Foren wie waffen-online da.

 

@HangMan96 vielen dank! Ich hatte das schlichtweg überlesen und ich dachte es wäre nach dem deutschen Waffengesetz generell nicht erlaubt Waffen mit dieser Lauflänge zu schieße, aber scheinbar ist das Verbandsabhängig.

 

Danke für diesen Hinweis und Grüße!

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Ich vermute , dass in der Liste halt Waffen aufgeführt werden , für die der bdmp kein Bedürfnis ausstellt, solltest du sie aber von vor 2003 im.bestand haben oder als Jäger erworben könnt es so sein. Die Astra ist ein Exot aber z.b. der bds hatte lange Jahre kein Bedürfnis für PPK ausgestellt ( Visierlänge eigl zu kurz. Wer sie im Bestand hatte durfte trotzdem die in der dp Klasse schießen. Jetzt wird sie aber wieder befürwortet .

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Mit gem. § 6 AWaffV vom Schießsort ausgeschlossenen Waffen darf ausnahmsweise doch sportlich geschossen werden, wenn das Bundesverwaltungsamt auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes eine Ausnahme macht.

Im BDMP Sporthandbuch findet sich so eine Ausnahme im Abschnitt C 1.5 des Sporthandbuches. Die Ausnahme betrifft aber nur Revolver in der Disziplin Off-Duty Revolver bis 2.75" Lauflänge. Für Pistolen gibt es keine Ausnahme von der Mindestlauflänge nach § 6 AWaffV.

Sportliches Schießen liegt nach waffengesetzlicher Definition nur vor, wenn nach einem anerkannten Sporthandbuch geschossen wird. Wer also z.B. als Jäger eine Pistole mit einem Lauf unter 3" Länge besitzt, kann damit zwar am Stand üben und ggf. auch die gleichen Übungen absolvieren, die irgendein Sporthandbuch enthält, es ist aber kein sportliches Schießen im Sinne des WaffG und auch nicht im Sinne des Sporthandbuches des BDMP, denn der schließt solche Waffen, ausgenommen die genannten Revolver, ebenfalls vom sportlichen Schießen aus.

 

Meiner Ansicht nach enthält die o.a. Liste einfach nur eine Aufzählung von Waffen die - abgesehen von der Lauflänge oder einem sonstigen Ausschlusskriterium nach § 6 AWaffV - für die genannten Disziplinen (DP1 und DP2) zulässig wären. Evtl. gibt es diese Waffen ja mit längerem Lauf, der BDMP hofft auf eine Änderung der AWaffV oder - und das ist am wahrscheinlichsten - man prüft an der Stelle einfach nicht die Zulässigkeit nach § 6 AWaffV.

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C.1.5 ist völlig eindeutig.

Ich hatte den VP Sport und den BR Dienstpistole bereits vor über einem Jahr informiert, das alle Pistolen die im Kaliber 6,35mm Browning auf der offizielken DP-Liste nach §6 AWaffV vom Schießsport ausgeschlossen sind.

Ich hatte auch technische Daten zu Lauflängen aller in der Liste aufgeführten Modelle in dem Kaliber der Mail beigefügt.

 

So lange wohl keine neue überarbeitete Liste vorliegt möchte man die alte wohl nicht von der HP nehmen. Warum man nicht schlicht mit einem schwarzen Edding die entsprechenden Einträge übermalt und die Liste dann so wieder online stellt, bis eine aktualisierte Fassung vorhanden ist bleibt offen.

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vor einer Stunde schrieb HangMan69:

die aktuellste liste ist vom märz 2016, da sind sie noch drauf...

 

Die im Ausgangsbeitrag verlinkte Liste ist die momentan aktuelle DP-Liste mit Versionsstand von 3. März 2015.

 

Möglicherweise ein Tippfehler von dir?

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vor 40 Minuten schrieb Falleen:

 

Ich finde in der Sportordnung nicht mal einen Verweis auf Existenz und Funktion der Dienstwaffenliste. Bin ich zu doof zum suchen oder findet sich der woanders?

 

Also unter C.4.10 kommt das Wort "Listen" vor. Ist nicht sonderlich ergiebig, aber mehr habe ich so kurzfristig jetzt auch nicht gefunden.

 

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