Zum Inhalt springen
IGNORED

Munitionserwerb und 200J-Regel


Vertigo

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Gemeinde,

 

Ich habe zwei kurze Fragen, bei denen ich bis jetzt auf keine Antwort gestoßen bin. Die erste bezieht sich auf den Munitionserwerb:

 

Darf man als Sportschütze für eine Waffe Munition erwerben, die nur für eine Disziplin geeignet ist, die man nicht schießt? Wenn ich mir also beispielsweise eine Vorderschaftrepetierflinte auf Grün kaufe und ich in meinem Bedürfnis eine Disziplin angegeben habe bei der nur Schrot verwendet werden darf, darf ich dann Slugs für diese Waffe kaufen? 

 

Meine zweite Frage bezieht sich auf folgende Ausnahmeregelung für Sportschützen unter 25 und ohne fachpsychologisches Gutachten:

 

"Vollendung des 18. Lebensjahres für Schusswaffen im Kaliber bis zu 5,6mm lfb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kal. 12 wenn diese Waffen nach der Sportordnung zugelassen sind."

 

Wie genau ist die Mündungsenergie von 200 Joule auszulegen? Wenn ich mir jetzt eine Repetierbüchse in .22 lfB kaufe mit einem 20" Lauf und da etwa CCI Stinger rausschieße, dann liege ich ja über den 200 Joule. 

 

Danke schonmal für die Antworten und frohe Feiertage wünsch ich euch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die Munitionswerwerbsberechtigung erstreckt sich auf welche Munition?

 

 

einfach mal nachlesen und schon ist die Frage beantwortet.

 

und wie schon von Anderen geschrieben, die Stinger ist KEINE .22 lfB/lr

 

 

vor 34 Minuten schrieb Vertigo:

einer Mündungsenergie bis 200 Joule

 

vor 35 Minuten schrieb Vertigo:

Wie genau ist die Mündungsenergie von 200 Joule auszulegen?

 

"Mündungsenergie", was ist daran nicht zu verstehen! da gibts nichts auszulegen, noch deutlicher gehts wohl kaum.

 

 

 

bist Du sachkundig, oder hat Du nur ein ganz dolles Stück Papier mit Stempel und Unterschrift?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 40 Minuten schrieb Vertigo:

Wenn ich mir jetzt eine Repetierbüchse in .22 lfB kaufe mit einem 20" Lauf und da etwa CCI Stinger rausschieße,

 

wenn Du sachkundig wärest, wüsstest Du was Du dann falsch gemachst hast.

 

kleiner Tip: CIP, Beschuß.

 

 

was Dir dann droht, kannst Du auch nachlesen. wenn Du sachkundig bist, weißt Du auch wo Du das nachlesen kannst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die Stinger haben nie den CIP-Spezifikationen entsprochen. zu lange Hülse.

 

dass das mal ging...... wen juckts, s.o.! wer eine entsprechden Erlaubnis hat ist sachkundig, sonst hätte er sie nicht. und wer sachkundig ist, der weiß was er darf und was nicht. und der weiß auch um CIP und Beschuß.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich bin aufm Teppich, kann aber nix dafür wenn andere ( auch Händler) drunter rumkrabbeln.

 

...ja ich weiß, dass früher auf den Stingerpackungen auch ".22 lr" stand.... ist den Amis aber juck, die kennen kein CIP und haben sich auch nicht dran zu halten, wir in D aber schon! und wenn da früher ein Beschußamt nen Stempel drauf gehauen hat, kann ich auch nix für.

Bearbeitet von alzi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die Hülsen der Stinger sind länger als die der .22.lr, entspricht nicht CIP. drum gibts die jetzt als ".22 ex lr"!

ex= extra, die haben jetzt ihre eigegen CIP-Parameter.

 

d.h. auch dass die Stinger nicht aus einem .22lr -Patronenlager verschossen werden darf und auch auf eine .22 lr -Berechtigung nicht erworben werden darf. läuft als Langwaffenmunition, kann also auf JJS erworben werden. nur wozu? es gibt keine Waffen mit ".22 ex lr"-Patronenlager.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb low-ready:

Tatsache ist, das sie bis vor einigen Jahren CCI Stinger noch auf .22lr Voreintrag verkauft wurde, auch mit Hinblick auf die 200 Joule Regel, dass ging ganz problemlos, bis es dann irgendwann nicht mehr ging.

 

 

Wobei ich die Stinger jetzt einfach nur als Beispiel genommen habe, weil sie mir als erstes eingefallen ist. Habe jetzt nicht explizit nachgeschaut, ob sie in Deutschland als .22 lfB klassifiziert ist. Meine Frage ist ja generell nach Munition die die 200 Joule überschreitet. Und so wie es sich mir jetzt hier darstellt, war bis vor einigen Jahren ganz konkret mit der Stinger der Fall eingetreten nach dem ich gefragt habe (über 200 Joule) und das war kein Problem (woher soll man denn das wissen, wenn im Gesetz 200 Joule steht) und ich muss mich hier trotzdem im Prinzip als Trottel darstellen lassen. Ich habe diese Frage jetzt nicht als so trivial empfunden, als dass man sie nicht mal an erfahrene Personen stellen kann, aber ich wurde eines besseren belehrt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb BigMamma:

Eine .38 Spec. + P ist auch immer noch eine .38 Spec und nicht irgendwas anderes.

 

wenn die .38 Spec +P aber über dem Maxdruck der CIP-Spezifikationen für .38 Spez. liegt, dann geht das nicht.

den Amis ist das natürlich mal wieder Wurscht!

 

wie wir aus dem Wechseltrommelthread wissen hat die .22 lr einen höheren Gebrauchsgasdruck als die .22 wmr, das dürfte die die Stinger auch gelten,also kann sie daraus auch nicht verschossen werden (ich schau jetzt die CIP-tabellen nicht nach). die Stinger hat in Ländern mit CIP keinen Sinn, es gibt keine Waffen mit entsprechendem Lager, also ist der einzig mögliche Verwendungszweck das Munitionssammeln. Jäger dürfen sie auf JJS erwerben, aber mangels geeigneter Waffen nicht schießen. total schizo.

Bearbeitet von alzi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also danke für die Antworten, aber da ich jetzt hier eine Diskussion über die CCI Stinger losgetreten habe ist meine Frage bezüglich der 200 Joule immernoch nicht geklärt. Vergessen wir die Stinger mal einen Augenblick. Was ist z.B. mit der CCI Velocitor, die ist ja meines Wissens .22 lfB und die Mündungsenergie liegt eher so bei 250 Joule. Darf ich eine Kleinkaliberwaffe und diese Munition laut dem Gesetz erwerben, wenn ich unter 21 oder unter 25 ohne Gutachten bin?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

An den Threadstarter:

Du darfst mit der Flinte sämtliche der dafür in allen zugelassenen Sportordnungen beliebiger Verbände existierende Disziplinen schießen (und daran angelehnte Übungen, vorbehaltlich § 7 AWaffV) und auch jegliche legale Munition des entsprechenden Kalibers erwerben. Es geht bei der Bedürfnisbescheinigung nur um den Nachweis, dass der beantragte Waffentyp für das sportliche Schießen nach der Sportordnung des ausstellenden Verbandes geeignet ist bzw. dafür benötigt wird, also ein Bedürfnis für den Erwerb vorliegt, und dafür reicht bereits eine Disziplin. Auf deinem Antragsformular war sicherlich kein Platz vorgesehen, um überhaupt mehrere Disziplinen aufzulisten. Im Gegenteil erhält man ja (außerhalb des Grundkontingents) gar keine weitere Waffe für eine andere Disziplin, wenn bereits eine vorhanden ist, die dafür prinzipiell ebenso geeignet ist. Der Sportschütze soll mit möglichst wenig Waffen auskommen und soll / darf damit möglichst viele Disziplinen bearbeiten.

 

Übrigens, auch der Erwerb / Besitz von Munition, die sportlich, sagen wir mal, weniger üblich ist, wie CCI Kleinschrot in Kurzwaffenkalibern oder von Wiederladern handgeladene Flintenpatronen mit z.B. Gummislug oder Steinsalz-Schroten, ist bisher meines Wissens für Sportschützen kein Problem. Verboten sind nur nach Anlage 2 Waffengesetz: Hartkern, Brand/Spreng, Leuchtspur, Betäubung, Reizstoff, ferner Treibspiegel und reine Kriegswaffenmunition. Das bezieht sich jetzt aber nicht auf die Frage zu den 200 J.

 

vor 14 Minuten schrieb alzi:

es gibt keine Waffen mit ".22 ex lr"-Patronenlager.

Könnte man nicht eine geeignete .22lr-Waffe entsprechend beschießen lassen, ggf. nach Anpassung? Welche handelsüblichen KK-Waffen wären beispielsweise robust genug dafür?

 

vor 25 Minuten schrieb alzi:

wer eine entsprechden Erlaubnis hat ist sachkundig, sonst hätte er sie nicht.

Sicher, Führerscheininhaber sind ja auch alle perfekte Autofahrer.

Bearbeitet von Schwarzseher
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb alzi:

wenn die .38 Spec +P aber über dem Maxdruck der CIP-Spezifikationen für .38 Spez. liegt, dann geht das nicht.

 

Die meisten +P liegen noch weit unter dem einer Maximalladung... werden aber so beworben und sind dennoch nur .38 Spec. Es gibt hierzulande geCIPte .38 Spec, die liegen nahe an einer leichten .357 Mag, Fiocchi oder auch die alten Geco waren da gute Kandidaten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Vertigo:

Was ist z.B. mit der CCI Velocitor, die ist ja meines Wissens .22 lfB und die Mündungsenergie liegt eher so bei 250 Joule. Darf ich eine Kleinkaliberwaffe und diese Munition laut dem Gesetz erwerben, wenn ich unter 21 oder unter 25 ohne Gutachten bin?

 

vor 1 Stunde schrieb Vertigo:

Schusswaffen im Kaliber bis zu 5,6mm lfb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule

 

da steht Deine Antwort! hast Du doch selbst zitiert.

Bearbeitet von alzi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Vertigo:

Also danke für die Antworten, aber da ich jetzt hier eine Diskussion über die CCI Stinger losgetreten habe ist meine Frage bezüglich der 200 Joule immernoch nicht geklärt. Vergessen wir die Stinger mal einen Augenblick. Was ist z.B. mit der CCI Velocitor, die ist ja meines Wissens .22 lfB und die Mündungsenergie liegt eher so bei 250 Joule. Darf ich eine Kleinkaliberwaffe und diese Munition laut dem Gesetz erwerben, wenn ich unter 21 oder unter 25 ohne Gutachten bin?

Laufe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst. Oder auch, wo kein Kläger da kein Richter.

Ob eine bestimmte .22lr aus einer bestimmten Waffe nun 201 Joule oder 199,5 Joule hat, interessiert in der Praxis niemanden.

.22lr ist .22lr

Aus der wird kein Großkaliber nur weil eine Patrone 20 Joule mehr als die andere bringt.

Und es wird auch niemand kommen und deine Waffe nehmen und die Munition testen.

Wenn du es überkorrekt handhaben willst, kauf Match oder subsonic, da biste dann 110% auf der sicheren Seite wenn du dich besser fühlst.

 

Bearbeitet von low-ready
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Schwarzseher:

Sicher, Führerscheininhaber sind ja auch alle perfekte Autofahrer.

 

auch die haben Die Verkehrsregeln zu kennen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. mit dem Unterschied, dass man Veränderungen der Verkehrsregeln idR der Tagespresse entnehmen kann. beim Waffenrecht ist das gewöhnlich nicht der Fall, da muss man sich gezwungenermaßen SELBST auf dem Laufenden halten!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Hülse der Stinger ist 2 mm länger als Standard .22lr,

das Geschoß etwas kürzer - die Gesamtlänge passt wieder.

Der max. Gasdruck ist 1800 statt 1700 Bar.

Das Ganze ist ein Beamtenfurz!

 

Verschießen kann man Sie aus fast allen KK-Waffen. Nur

kleine Selbstladepistolen machen zuweilen Probleme.

 

Ein Beschuß ist natürlich möglich.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.