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IGNORED

Munitionserwerb und 200J-Regel


Vertigo

Empfohlene Beiträge

vor 2 Minuten schrieb alzi:

 

auch die haben Die Verkehrsregeln zu kennen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. mit dem Unterschied, dass man Veränderungen der Verkehrsregeln idR der Tagespresse entnehmen kann. beim Waffenrecht ist das gewöhnlich nicht der Fall, da muss man sich gezwungenermaßen SELBST auf dem Laufenden halten!

Und eine höfliche Nachfrage in einem Forum voller Sachkundiger ist kein "selbst auf dem Laufenden halten"?

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vor 20 Stunden schrieb WOF:

Die Hülse der Stinger ist 2 mm länger als Standard .22lr,

das Geschoß etwas kürzer - die Gesamtlänge passt wieder.

Der max. Gasdruck ist 1800 statt 1700 Bar.

Das Ganze ist ein Beamtenfurz!

 

Verschießen kann man Sie aus fast allen KK-Waffen. Nur

kleine Selbstladepistolen machen zuweilen Probleme.

 

Ein Beschuß ist natürlich möglich.

 

 

Die Drücke sind nicht mal vergleichbar, da die 1700 bar der .22lr neuerdings per Piezo-Methode ermittelt/festgelegt wurden, während die 1800 bar der Extra lr noch der alten Kupfer-Stauch-Methode entsprechen.

Nach der alten Methode lag der Gasdruck für die lr bei 2050 bar.

Die min Lager-und Laufinnenmaße unterscheiden sich zwar geringfügig, aber für die Praxis hat das quasi null Bedeutung.

Bearbeitet von Andrè1
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Am 12/22/2016 um 22:34 schrieb alzi:

die Stinger haben nie den CIP-Spezifikationen entsprochen. zu lange Hülse.

 

dass das mal ging...... wen juckts, s.o.! wer eine entsprechden Erlaubnis hat ist sachkundig, sonst hätte er sie nicht. und wer sachkundig ist, der weiß was er darf und was nicht. und der weiß auch um CIP und Beschuß.

 

 

Wer ist denn bitte Sachkundig? Der, der einen Lehrgang besucht und bestanden hat? Na dann gute Nacht...

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genau der.... mit Papier, Stempel und Unterschrift! so steht das geschrieben, im Gesetz und der Verordnung!

 

 

wenn der Lehrgang und/oder der Lehrgangsleiter und/oder der Lehrgangsteilnehmer nix taugen, kann ich auch nix für......

Bearbeitet von alzi
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