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IGNORED

Dauer eine WBK Eintrages bei euch?


Kalinke

Empfohlene Beiträge

vor 11 Minuten schrieb P22:

Bei der Untätigkeitsklage im WaffenR ist die Wahrscheinlichkeit des Obsiegens relativ hoch. Einen sachlichen Grund für die Verzögerung der Bearbeitung gibt es in der Regel nicht.

Krankheit, Unterbesetzung usw. sind alles irrelevante Gründe. 

Das sehe ich nicht so, es sei denn der Sb vernachlässigt seinen Job und das wird so nicht sein, denn er ist für die Behörde und deren Aufgabenstellung tätig.

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Gerade eben schrieb uwewittenburg:

Das sehe ich nicht so, es sei denn der Sb vernachlässigt seinen Job und das wird so nicht sein, denn er ist für die Behörde und deren Aufgabenstellung tätig.

Jedem ist seine subjektive Meinung belassen. Die herrschende Rechtsprechung und Literatur sieht das zum Glück so, wie von mir ausgeführt. 

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Na dann!:focus:

 

P.S.:

Als Privatversicherter muss ich meine Arztrechnungen vorstrecken, von der KV erhalte ich meine Erstattungen nach spätestens 2 Wochen, von der Beihilfe erst nach 4 - 6 Wochen, habe aber nur 4 Wochen Zahlfrist und muß daher vorstrecken wenn ich mich nicht mit den Mahnungen abplagen will.

Soll ich nun auch jedes Mal eine Untätigkeitsklage einreichen?

Wäre nutzlos.

 

Bearbeitet von uwewittenburg
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vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Das sehe ich nicht so, es sei denn der Sb vernachlässigt seinen Job und das wird so nicht sein, denn er ist für die Behörde und deren Aufgabenstellung tätig.


Lieber Uwe, es geht doch aber nicht darum, wie Du es siehst zw. sehen möchtest, sondern wie die Praxis der Rechtsprechung IST.  Einfach IST. Fakten.

Und im übrigen ist es ein typisches Mehrkmal von Untätigkeitsklagen, dass die Behörde häufig nach Klageerhebung den Kl. klaglos stellt (mit anderen Worten, also endlich das tut, was sie schon vorher hätte tun sollen und müssen), und das Gericht nach beiderseitiger Erledigungserklärung nur noch über die Kosten zu entscheiden hat.

Carcano

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vor einer Stunde schrieb carcano:

Lieber Uwe, es geht doch aber nicht darum, wie Du es siehst zw. sehen möchtest, sondern wie die Praxis der Rechtsprechung IST.  Einfach IST. Fakten.

Und im übrigen ist es ein typisches Mehrkmal von Untätigkeitsklagen, dass die Behörde häufig nach Klageerhebung den Kl. klaglos stellt (mit anderen Worten, also endlich das tut, was sie schon vorher hätte tun sollen und müssen), und das Gericht nach beiderseitiger Erledigungserklärung nur noch über die Kosten zu entscheiden hat.

Carcano

Dem widerspreche ich doch gar nicht, bin lediglich der Meinung dass ein freundliches (oder auch energisches) Gespräch oder auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde ev. das gleiche bewirkt.

Wenn Du mir einen Fall benennst wo die Behörde mit den Gerichtskosten belastet wurde?

Ist mir nämlich nicht bekannt, denn die Behörde zieht sich im rechtzeitigen Moment zurück(wie du schon sagtest: klaglos stellen).

Sogar Strafanzeigen (insbesondere im Betrugsbereich) blieben weit über die gesetzlichen Fristen liegen, es wurden einfach "Liegevermerke" angefertigt und es krähte kein Hahn danach.

Ob diese Verzögerungen bei den waffenrechtlichen Erlaubnissen ev. auch gewollt sind? Keine Ahnung.

Wenn ich so auf die "Flurgespräche" zurück blicke? Naja, ist ja schon 3 Jahre her.

Meine Klage vor dem Verwaltungsgericht geht nun in das 4. Jahr, die Richterin ist auf meiner Seite, nur hat ein großer Versicherungskonzern wohl auch mächtigere Anwälte.

Ich gehe jede Wette ein dass nach dem Verfahren meine RSV aussteigt.

Verliert meine PKV wird die mich ev. kündigen, als eine Versicherung garantiert.

 

Meine Frage ist nur, ob es das wert ist/war?

Jein.

Es nervt eben, auch wenn es nur der Schriftverkehr ist.

 

 

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Du kannst die Behörde verklagen soviel du willst hast keinen Erfolg. Die Behörde ist nur ein Bauwerk.

Ich habe es hinter mir auf anraten eines anderen Sachbearbeiter der hat mir folgenden Tipp gegeben:

Du musst den Sachbearbeiter verklagen dann hast du eine Aussicht auf Erfolg.

Er hat mir auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter formuliert.

Bei einer Verurteilung bekommt er eine Beförderungssperre, Eintragung in seine Dienstakte und das will keiner.

Es hat bei mir hervorragend funktioniert der Behördenchef rief mich an ob wir das ganze nicht ohne Gericht machen könnten.

Meine Wünsche wurden alle unverzüglich übernommen.

Die WBK´s wegen Unleserlichkeit eingezogen berichtigt die Wunschwaffe eingetragen, habe noch Geld von der Kreiskasse zurückbekommen. Danach war der Sachbearbeiter ausnehmend freundlich zu mir und es wurde mir jeder Wunsch erfüllt.

 

 

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Das ist Wunschdenken. Realitätsverzerrung in der Paralleldimension. Gerade in WO recht häufig.
Was hingegen durchaus geht, ist eine Einigung oder ein Kompromiss mit der Behörde _statt_ bzw. _vor_ einer Klageerhebung. Darauf stellt Uwe ja auch ab, wenn ich ihn recht verstehe.

Ein Anwalt, der fachlich etwas kann, kann es sich auch leisten, mit einer Verwaltungsbehörde oder mit der Polizei freundlich und sogar liebenswürdig (so lange möglich) zu kommunizieren; diese Haltung ist - vielleicht rollennotwendig - bei Strafverteidigern, mit denen Uwe beruflich zumeist zu tun gehabt haben dürfen, weniger ausgeprägt als bei Verwaltungsrechtlern. Und gerade Polizisten sind gegen anwaltliche "Großmäuligkeit"" weitgehend immun; umgekehrt erlebe ich in sehr vielen Fällen immer wieder, dass der Kontakt und die Kommunikation zwischen unserer Kanzlei und der Polizei (egal ob Vollzugspoliztei, LKA, BKA oder Zollfahndung) sehr respektvoll, man kann schon sagen gegenseitig kollegial ist. Das nutzt dem Mandanten aber meist mehr als wildes Herumgeschimpfe und "Drohungen" (nun gut, *einmal* hatte ich auch eine Strafanzeige gegen eine Waffenbehörde zu erstatten gehabt, und das Verfahren wurde letztlich nur deshalb eingestellt, weil die StA mangels Täteraussagen sich nicht in der Lage sah, festzustellen. *welcher* der beiden in Betracht kommenden Beamten die Straftat, deren objektiver Tatbestand ziemlich gut dargelegt war, nun letztlich begangen hatte... das war bei dem auch anderweitig hinlänglich bekannten Landratsamt Heidenheim).

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vor 49 Minuten schrieb carcano:

Darauf stellt Uwe ja auch ab, wenn ich ihn recht verstehe.

Genau!

vor 49 Minuten schrieb carcano:

Ein Anwalt, der fachlich etwas kann, kann es sich auch leisten, mit einer Verwaltungsbehörde oder mit der Polizei freundlich und sogar liebenswürdig (so lange möglich) zu kommunizieren; diese Haltung ist - vielleicht rollennotwendig - bei Strafverteidigern, mit denen Uwe beruflich zumeist zu tun gehabt haben dürfen, weniger ausgeprägt.................

Nein, auch in Strafverfahren gab es häufig gute Kommunikation die beiden Seiten nutzte, darauf gehe ich aber nicht weiter ein.

Meist waren es aber Anwälte die deutsche Täter vertraten.

Gerade wenn Waffen im Verfahren eine Rolle spielten suchten sie den Kontakt. Warum wohl?

 

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Moin!

 

Meiner Meinung nach mag es ja OK sein, dass ein LKA die Zuverlässigkeitsprüfung durchführt.

Wenn dies aber dazu führt, dass WBK Anträge nicht innerhalb von 3 Monaten beschieden werden können, ist der Prozess falsch aufgesetzt.

Wenn es dann vom Bürger keine Rückkopplung (in Form einer 14 Tages Nachfrist und dann der Untätigkeitsklage) gibt, denkt jeder das alles im Lot sei, wobei dem garnicht so ist.

 

Es kann notwendig sein

-mehr personelle Ressourcen bereit zu stellen

-bessere EDV einzusetzen

-die Prozessschritte zu optimieren

 

Das alles unterbleibt aber, wenn es keine negative Rückkopplung gibt.

 

frogger

 

 

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vor 20 Minuten schrieb frosch:

Meiner Meinung nach mag es ja OK sein, dass ein LKA die Zuverlässigkeitsprüfung durchführt.

Im Rahmen der Terrorabwehr wird es nicht anders mehr laufen.

vor 20 Minuten schrieb frosch:

Wenn dies aber dazu führt, dass WBK Anträge nicht innerhalb von 3 Monaten beschieden werden können, ist der Prozess falsch aufgesetzt.

Wer hat Interesse dass es schneller geht?

vor 20 Minuten schrieb frosch:

Es kann notwendig sein

-mehr personelle Ressourcen bereit zu stellen

-bessere EDV einzusetzen

-die Prozessschritte zu optimieren

Woher nehmen?

Personalengpässe wurden doch bewusst hingenommen. Dass plötzlich jede Menge Personal in Pension ging oder berentet wurde hat man vorher nicht bemerkt?

Ausgebildete PVB wurden in Berlin nicht übernommen und in Hamburg mit Kusshand genommen.

Ist doch eigentlich fast überall so.

Hast du schon mal versucht einen Handwerker zeitnah zu bekommen?

Kostenvoranschläge zur Auswahl des Gewerkes kannst du doch langsam vergessen.

Wie sagte Lenin: "2 Schritte vorwärts, 3 zurück." (oder so ähnlich)

 

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Moin Uwe!

 

Das ist letztlich eine Frage der Kosten.

Wenn genügend Bürger das Klageverfahren beschreiten, wird sich auch in der Verwaltung etwas tun.

Und wenn es nur einzelne Bürger sind, die sich wehren, wird man eben bei genau diesen Bürgern Acht geben, die Fristen einzuhalten.

 

Ein "Nein" habe ich bisher genau ein mal als Antwort bekommen. Kostete die Genehmigungsbehörde ca ~2800 Euro.

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
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vor 12 Minuten schrieb P22:

Staatsanwälte gibt's im Verwaltungsprozess nicht.....

Klar, war ja auch nur eine Aufzählung.

Wenn du wegen einer Eintragung oder Erteilung einer WBK wegen einer zu langen Dauer klagst und das Verfahren sich dann über Monate hinzieht?

Nein, ich will niemanden ein Klage ausreden, ist mir eigentlich auch egal, aber man sollte über Aufwand, Sinn, Nutzen und Erfolgsaussicht nachdenken, ansonsten ziehen sich alle anderen Verfahren auch in die Länge.

In meinem Verfahren wurde einem Gutachter Bußgeld angedroht weil er mehrere Fristen nicht einhielt.

Wie gesagt ich gehe ins 4. Jahr und das Gutachten ist gerade  in meinem Sinne bei Gericht eingegangen, sehe aber immer noch keine abschließende Entscheidung, denn die andere Seite schläft ja auch nicht.

Auf beiden Seiten stehen Anwälte, genau wie bei der Behörde, die beschäftigen auch Anwälte und jeder schöpft eben alles aus.

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  • 3 Wochen später...

Liebes Tagebuch, heute möchte und ich meine neusten Erlebnisse   mit meinem Ordnungsamt mit dir Teilen.

Neue Kurzwaffe, neue Hürden. Zur sechsten Kurzwaffe reicht die (erweiterte, da über Pflichtkontingent :)) Bedürfnisbescheinigung vom NSSV nicht mehr aus. Es werden Nachweise zur Wettkampfteilnahme in den letzten zwölf Monaten nachgefordert. 

Da ich mir sicher bin das ich bei dem SB eh ein rotes Fähnchen an der Akte habe, überrascht mich das nicht weiter. Werde ihn am Dienstag mal besuchen gehen.. ;)

Bearbeitet von Kalinke
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vor 43 Minuten schrieb HangMan69:

 

das ist aber weder eine "ungewöhnliche" noch unberechtigte/unbegründete forderung der behörde/des sb!

 

Ist das inzwischen bei den Behörden so üblich, dass vorgelegte Bedürfnisbescheinigungen des Verbandes grundsätzlich für illegal erstellt gehalten werden? Bei Waffen über Grundkontingent  muss der Verband ja schließlich die Wettkampfteilnahme prüfen und eine entspr. Bestätigung nach 14 Abs. 3 WaffG erteilen.

Und das lassen sich die Verbände gefallen?

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vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

 

das ist aber weder eine "ungewöhnliche" noch unberechtigte/unbegründete forderung der behörde/des sb!

Keine Ahnung wie der NSSV das sieht, aber "mein Verband" würde da recht ungemütlich werden, wenn die Bedürfnisbescheinigung nicht anerkannt wird. Zum einen hat der Gesetzgeber genau diesen Fall (Bedürfnisbescheinigung über Grundkontingent) genau geregelt (daher gibt es keine Rechtsgrundlage für den SB) und zum anderen unterstellt der SB dem Verband damit, dass die erforderliche Prüfung bzgl. Trainings- und Wettkampfteilnahme nicht korrekt vornimmt. So eine Unterstellung gefällt zumindest "meinem Verband" gar nicht.

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vor 4 Stunden schrieb Kalinke:

 

Da ich mir sicher bin das ich bei dem SB eh ein rotes Fähnchen an der Akte habe, überrascht mich das nicht weiter. Werde ihn am Dienstag mal besuchen gehen.. ;)

Bei keiner Kehrtwende bitte sofort nochmal schriftlich die Sache klarstellen und Frist setzen; auf das Gespräch Bezug nehmen. Offene Kopie an den Verband.

 

Sollte danach immer noch nichts passieren => ab zum Anwalt 

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vor 5 Stunden schrieb HangMan69:

 

das ist aber weder eine "ungewöhnliche" noch unberechtigte/unbegründete forderung der behörde/des sb!

 

Er stellt damit die Rechtmäßigkeit meiner Bescheinigung in Frage. Für die sechste KW weise ich dort schon recht viel nach.

Meine bisherige Behörde hätte das getreu der Verwaltungsvorschrift anerkannt solange keine berechtigten Zweifel bestehen. 

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vor 13 Stunden schrieb HBM:

Keine Ahnung wie der NSSV das sieht, aber "mein Verband" würde da recht ungemütlich werden, wenn die Bedürfnisbescheinigung nicht anerkannt wird. Zum einen hat der Gesetzgeber genau diesen Fall (Bedürfnisbescheinigung über Grundkontingent) genau geregelt (daher gibt es keine Rechtsgrundlage für den SB) und zum anderen unterstellt der SB dem Verband damit, dass die erforderliche Prüfung bzgl. Trainings- und Wettkampfteilnahme nicht korrekt vornimmt. So eine Unterstellung gefällt zumindest "meinem Verband" gar nicht.

 

Draus' im finsteren Walde, da wo Weihnachten nie stattfindet und Tannenspitzen die Sicht auf den Rest der freien Welt versperren, da wo man glaubt, die Schreibtischlampe sei das goldene Lichtlein der Erkenntnis, da wo der Blick nach oben einem deutet, man sitze auserwählt genau unterm Himmelstor und der Blick in den finsteren Tann nur böse Kinder findet, ja von dort hört man ...

 

... es gibt Behörden, die interessiert das alles einfach nicht. Die machen einfach so. Kannst ja dagegen vorgehen.

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vor 38 Minuten schrieb knight:

... es gibt Behörden, die interessiert das alles einfach nicht. Die machen einfach so. Kannst ja dagegen vorgehen.

In dem Fall kann doch der betroffene Verband dagegen vorgehen denn dessen Bedürfnisbescheinigung wird ja nicht anerkannt.

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  • 2 Monate später...

Nun lasset uns in einem kurzen Moment der Besinnung verweilen und dem für mich zuständigen Fachbereich für öffentliche Sicherheit und Ordnung (mich schaudert es...)Anerkennung zollen, des es diesmal in nicht mal einem Vierteljahr geschafft hat, einen Eintrag in meine Wbk vorzunehmen.

 

Hochachtung ;)

Bearbeitet von Kalinke
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