Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Angabe der Bezeichnung bei Antrag


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Bautz:

Außerdem überleg mal, eine Gelbe mit Voreintrag, das ist schon fast Schikane.

Bei uns, BDS Sachsen Anhalt, ist zumindest im Bedürfnisantrag für die Gelbe ein Feld mit genauer Waffenart (Langwaffe Einzellader, Langwaffe Mehrlader, Perkussion KW Mehrlader, Perkussion LW Mehrlader) vorgesehen. Ergo, gehe ich davon aus, dass man diese dann auch erweben muss, wenn man die Gelbe haben will. Ob bei der Ausgabe der WBK Gelb etwas von Amtswegen eingetragen  wird, weiß ich noch nicht. 

 

Im Bedürfnis für Grün muss man die Disziplin mit Regelnummer eintragen. 

 

Eine Grüne ohne Voreintrag kann ich mir schon nicht vorstellen.

Geschrieben

Also bei uns (Saarland) wird für den Bedürfnisantrag beim Verband (BDMP und BDS) nur das Kaliber und die Disziplin angegeben.

Beim Amt zum Voreintrag wird nur das Kaliber angegeben - der Voreintrag ist für 12 Monate gültig.

Die Waffenart (Pistole oder Revolver) ergibt sich aus dem Kaliber.

Der Hersteller wird erst eingetragen, wenn die Waffe den Volleintrag erhält.

 

Gruß - Michel

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

 

Anders ist das auch kaum praktikabel.

 

Genau! Ich fand, dass es keine passende Antwort auf die Frage gab.

 

vor 20 Stunden schrieb hk-mr223:

Was soll ich da jetzt am Betsen rein schreiben? Weiss ja noch nicht ob es ne Glock, ne CZ oder ne Walther oder sonst was wird. Würde je nach Angebot in eGun dann zuschlagen. Bin daher für Tipps dankbar.

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb speedjunky:

Bei uns, BDS Sachsen Anhalt, ist zumindest im Bedürfnisantrag für die Gelbe ein Feld mit genauer Waffenart (Langwaffe Einzellader, Langwaffe Mehrlader, Perkussion KW Mehrlader, Perkussion LW Mehrlader) vorgesehen.

 

Im LV 7 ebenso. 

Habe meine gelbe über den DSB beantragt und da waren solche Angaben nicht erforderlich. 

 

vor einer Stunde schrieb Michel1966:

 

Die Waffenart (Pistole oder Revolver) ergibt sich aus dem Kaliber.

 

Echt? Was macht ihr dann bei einer DE in 357 oder einem Revolver in 9mm oder 45ACP? 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb hk-mr223:

Bei dem Antrag muss ich jedoch eine Bezeichnung und das Kaliber angeben. Letzteres soll 9mm werden. Was soll ich da jetzt am Betsen rein schreiben?

Der Vollständigkeit halber hier eine Antwort von mir.

Für den Antrag auf Bedürfnisbescheinigung beim Verband gibt man üblicherweise den Waffentyp an (also "halbautomatische Pistole") und das gewünschte Kaliber (hier: 9x19/9mm Parabellum/9mm Luger) sowie die Disziplin laut genehmigter Sportordnung, für die die Waffe eingesetzt werden soll. Der Schütze ist üblicherweise dafür verantwortlich, daß die Waffe auch wirklich zur Disziplin passt, weil er sonst das ihm bescheinigte Verbandsbedürfnis verwirkt.

 

Auch bei der Behörde werden die Angaben zum Waffentyp und Kaliber genau so gemacht. Mein BDS Landesverband hat's übrigens so eingerichtet, daß im Antragsformular auf die Verbandsbescheinigung nur die Behörden-kompatiblen Bezeichnungen eingegeben werden können.

 

In Ergänzung zur Altersgrenze 25 Jahre für GK: Es könnte ja eine MPU gemacht worden sein, dann ist zwischen 21 und 24,9999 Jahren auch ein Erwerb möglich. Also schließe ich mich Gruger an, der Verband bescheinigt das Bedürfnis:

  • Waffe ist prinzipiell geeignet für Disziplin
  • keine weitere geeignete ist vorhanden
  • die Waffe kann geregelt genutzt werden
  • die Voraussetzungen der Vereins- und Verbandsmitgliedschaft liegen vor
  • es wurden ausreichend viele Schießtermine wahrgenommen

Ob Eignung (Alter) vorliegt prüft die BEHÖRDE.

Geschrieben

Nach den Bezeichnungen im Waffenregister heißt es

halbautomatische Pistole

Kaliber: 9mm Luger

BDS Disziplin: z.B. 25m Schießen

Kennziffer: 1101

 

DVC

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Gruger:

Zum Thema 25 Jahre:


Der Verband bescheinigt das Bedürfnis. Das kann man ja auch mit 24 nachweisen.

Die waffenrechtliche Berechtigung sollte dann Sache des Amtes sein.

Genau. Der Verband stellt nur das Bedürfnis aus. Das Amt bekommt die Bescheinigung und wartet mit dem Ausstellen der WBK auf das Gutachten. Es soll auch Fälle geben, wo die WBK trotzdem ausgestellt wurde aber der SB dann drauf geachtet hat, dass ohne Gutachten keine Waffe eingetragen wurde. War z.B. bei mir so. Ich hatte mit 24 den ersten 9er Voreintrag und das Gutachten ging erst danach zur BEhörde, als die Waffe wirklich gekauft wurde.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb P22:

Echt? Was macht ihr dann bei einer DE in 357 oder einem Revolver in 9mm oder 45ACP? 

Wir machen da nix.

Wenn einer was macht, dann der Sachbearbeiter. Also mein Sachbearbeiter fragt nach, wenn bei einer Revolverdisziplin ein Pistolenkaliber im Antrag steht. Wie das andere machen, weiß ich nicht.

Geschrieben

Hier in Hessen verlangen DSB und BDS genaue Angaben zur anzuschaffenden Waffe. Das Amt trägt dann nur die Art und Kaliber als Voreintrag ein. Was man dann innerhalb dieses Rahmens kauft interessiert faktisch letztlich niemanden. 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.