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IGNORED

Gibt en in DE eine Mindestlänge für Repetierer?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Auktionstext:
"Sehr geehrte Damen und Herren.

Zum Verkauf steht eine wahre Rarität: Eine Deserttech MDR im Kaliber .308 Winchester.

Die Besonderheit ist folgende:
Vor dem Import wurde der Lauf gekürzt, um unter die Gesamtlänge von 60cm zu kommen.
Der Lauf wurde erneut mit Gewinde und Mündungsfeuer versehen und neu beschossen.
Somit kann die Waffe als K U R Z W A F F E erworben werden.

Dies ermöglicht, auch weiterhin 20 Schuss .308 Magazine zu erwerben,
sofern man nicht ebenfalls eine passende Langwaffe besitzt, in welche diese Magazine ebenfalls passen.
SIE als Käufer sind dafür verantwortlich, hier pflichtbewusst und gesetzestreu zu Handeln.
Als privater Verkäufer habe ich keine Möglichkeit, den Umfang der Waffen in Ihrem Besitz abzufragen.


Zusätzlich wurde ein normaler 16" Wechsel-Lauf gekauft.
Aufgrund der modularen Bauweise der MDR kann der Nutzer selbst den Lauf wechseln.
Weiteres Zubehör wie Frontgriff, weiterer Handschutz, weitere Magazine etc. ist auf dem Titelbild abgebildet und ausdrücklich Teil der Auktion.

Die Waffe wurde im Dezember 2019 erworben bei G.O.TAC Trade UG
Die Schussbelastung liegt bei ca. 500 Schuss.
Die Waffe wurde geführt, kleinere Schrammen sind daher vorhanden.
Ansonsten ist die Waffe in einem tadellosen Zustand.

Sehr gerne kann die Waffe im Landkreis München besichtigt werden. Weitere Bilder mit Detailaufnahmen sind ebenfalls gerne möglich.
Der Verkauf erfolgt natürlich nur an Inhalber einer Erwerbserlaubnis in Form eines Voreintrags für halbautomatische Pistole in .308 Win oder Waffenhandelslizenz.
Um Sie und mich vor Betrug zu schützen benötige ich von Ihnen:
- Foto der WBK mit entsprechendem und gültigem Voreintrag
- Foto von der Rückseite des Perso (Versand erfolgt nur und ausschließlich an die im Personalausweis angebene Adresse)
- Kontakt (Name und am besten Telefonnummer) Ihrer zuständigen Waffenbehörde. Somit kann ich die Angaben kurz überprüfen und Sie können sicher sein, dass niemand mit geklauten Daten in Ihrem Namen einkauft und ich kann sicher gehen, dass mir niemand gefälschte Daten vorlegt.
"


Benutzer ist nun inaktiv.. komisch

.



Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Herr_Merlin:

...

Vor dem Import wurde der Lauf gekürzt, um unter die Gesamtlänge von 60cm zu kommen.
Der Lauf wurde erneut mit Gewinde und Mündungsfeuer versehen und neu beschossen.
Somit kann die Waffe als K U R Z W A F F E erworben werden.

Dies ermöglicht, auch weiterhin 20 Schuss .308 Magazine zu erwerben,
sofern man nicht ebenfalls eine passende Langwaffe besitzt, in welche diese Magazine ebenfalls passen.
...

Zusätzlich wurde ein normaler 16" Wechsel-Lauf gekauft.
...

Die Waffe wurde geführt, kleinere Schrammen sind daher vorhanden.
...

Der Verkauf erfolgt natürlich nur an Inhalber einer Erwerbserlaubnis in Form eines Voreintrags für halbautomatische Pistole in .308 Win oder Waffenhandelslizenz.
...
Benutzer ist nun inaktiv.. komisch

Warum "komisch"? Der Besitzer wird die Waffe halt an jemanden (nicht über egun) verkauft haben und sich dann abgemeldet haben oder was denkst Du ist das Problem?

Wenn der (ehemalige) Besitzer die Waffe (incl. dem Wechsellauf) nur als Fangschusswaffe genutzt hat sehe ich jetzt kein Problem mit dem Kaliber bzw. der Kurzwaffe, bei einer MR223 als Kurzwaffe wäre das natürlich anders.

Geschrieben

Wir haben mal nachgemessen, wenn man den .308er Lauf der MDR auf knapp unter 13" kürzt kommt das tatsächlich hin, da ja ohne Mündungsdevice gemessen wird, wenn dies nicht fixiert ist (nur bei der Gesamtlänge).


Ob das bei einem eh schon kurzen Bullpup und dem Kaliber Sinn macht, sich da einen Kurzwaffenplatz zu belegen, muss halt jeder selber wissen.  🙂

 

 

 

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Herr_Merlin:

Vor dem Import wurde der Lauf gekürzt, um unter die Gesamtlänge von 60cm zu kommen.
Der Lauf wurde erneut mit Gewinde und Mündungsfeuer versehen und neu beschossen.
Somit kann die Waffe als K U R Z W A F F E erworben werden.

[...]

Dies ermöglicht, auch weiterhin 20 Schuss .308 Magazine zu erwerben,
sofern man nicht ebenfalls eine passende Langwaffe besitzt, in welche diese Magazine ebenfalls passen.
[...]
Zusätzlich wurde ein normaler 16" Wechsel-Lauf gekauft.

 

Und mit dem 16" Lauf hat man dann wieder eine passende Langwaffe für die damit nun verbotenen Magazine.

 

Habe ich was übersehen oder falsch verstanden?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Parallax:

Habe ich was übersehen oder falsch verstanden?

ja!!!

denn aus einer kw wird noch lange KEINE (rechtlich!!!) lw nur weil du da kurzzeitig mal nen langen lauf draun schraubst!

es ist und bleibt ne KW!!!

wann kapiert ihr das denn mal endlich?!?

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Geschrieben

Spannend. I see - WaffG:

 

Zitat

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als
30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen
sind alle anderen Schusswaffen.

 

Wenn ich das richtig sehe, wurde durch die Laufkürzung die "kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge" auf unter 60cm gesenkt und damit die Waffe zur Kurzwaffe, völlig unabhängig wie lang der gerade montierte Lauf ist.

 

Korrekt so?

 

Immer wieder spannend, welche Absurditäten das WaffG so im Detail auf Lager hat. 🙂

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Gearaffe:

Ob das bei einem eh schon kurzen Bullpup und dem Kaliber Sinn macht, sich da einen Kurzwaffenplatz zu belegen, muss halt jeder selber wissen.  🙂

 

Wenn die Rechtslage so ist wie geschrieben, dann würde es doch eher Sinn machen z.B. ein Stoner-Gewehr als Kurzwaffe anzumelden und mit brauchbar langem Lauf zu betreiben. Dann hätte man ein technisch zu einer guten Langwaffe identisches Gerät, das doppelt so viele Pillen darf...

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