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Kauf / Verkauf von Zieloptiken ( Ausland )


PatVI

Empfohlene Beiträge

Hallo Forum,

 

 

ich würde gerne nochmals auf die Expertise dieses Forums zurückgreifen.

 

Gibt es bezüglich Optiken rechtliche Beschränkungen bei Erwerb / Verkauf innerhalb der EU?

 

Sprich' kann ein normales Glas z.B. 1-5 x 24 oder ein Rotpunkt auch im Ausland erworben werden oder in das Ausland verkauft werden?

 

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

 

PS: Ich habe die Suche verwendet, jedoch kein relevantes Thema gefunden.

 

Bearbeitet von PatVI
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vor 43 Minuten schrieb erstezw:

Nein. Da gibt es keine Hürden.

 

Sorry, das ist nicht richtig.....

 

Es kommt darauf an;

 

KAUF;

Sollte die Optik im Herstellerland exportbeschränkt sein, z.b. ITAR, darfst du es nicht ohne Ausfuhrlizenz ausführen. Dem Ausführer drohen Haft- bzw. Geldstrafen. Da das deutsche Recht ITAR nicht kennt drohen dir als Empfänger keine Strafen. Es kann jedoch sein, dass du z.B. in den USA durch den Kauf auf eine Beobachtungsliste kommst und es ggf. bei einer Einreise Probleme geben wird.

 

VERKAUF;

In Deutschland überwacht die BAFA den Export von sensiblen Material. Dies auf dem Abschnitt A der Ausfuhrliste für für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. >> http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/ausfuhrliste/al_abschnitt_a.pdf

Hier zu finden unter der Nummer 0001d)

Zitat

0001 (Fortsetzung)
d) Wechselmagazine, Schalldämpfer, spezielle Rohrwaffen-Lafetten, Mündungsfeuerdämpfer und Mündungsbremsen für die von Unternummern 0001a, 0001b und 0001c erfassten Waffen und besonders für militärische Zwecke konstruierte Waffenzielgeräte.
Anmerkung: Die Unternummer 0001d erfasst nicht Zielfernrohre ohne elektronische Bildverarbeitung mit bis zu neunfacher Vergrößerung, vorausgesetzt, sie sind nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke.

 

Du machst dich strafbar, wenn du ohne Ausfuhrgenehmigung eine Optik in ein Drittland verschickst, die folgende Eigenschaften hat;

  • Die Optik wurde für einen militärischen Zweck hergestellt und erfüllt militärische Anforderungen, z.B. Trijicon oder ELCAN Specter
  • Die Optik ist zivil konstruiert z.B. S&B Drückjagdglas ist aber für einen militärischen Endanwender bestimmt.

Die kann Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen. Auf jeden Fall bist du als Jäger oder Schütze deine Zuverlässigkeit los.

 

Hoffe konnte helfen

Bearbeitet von Shodo
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vor 12 Minuten schrieb xamoel:

Sehe nicht wo der Zoll da Probleme machen sollte, die gleichen Teile gibt es hier auch.

 

Zoll und Ein-/Ausfuhrregeln haben meist nichts mit Vernunft oder Logik zu tun, noch weniger als andere Gesetze und Regeln. In den USA kannst Du die meisten Waffenteile frei kaufen, hier nicht. Aber Magazine, Schrauben, Federn etc sind in beiden Ländern frei. Trotzdem kannst Du sie nicht einfach so über die Grenze bringen. Jedes kleine Schräubchen ist ein Waffenteil, dessen Export erstmal eingeschränkt ist.

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Zitat

Import auch was?

 

Nein, für den Import für Teile der List A BAFA brauchst du nichts - Außer: die Teile die dem KWKG unterliegen. Praktisches Beisspiel: Läufe der FN SCAR kommen von der selbigen Fertigungsslinie wie die von den Militärwaffen - also wesentliches Teil eine KWKG -> Importgenehmigung in D/EU von Nöten.

 

Weitere Anmerkung; Du stellst nicht beim Department of Defense den Export Antrag sondern beim US State Dept. Dies mit DSP-5 / DSP-83 Formular und End User Statement --> www.pmddtc.state.gov%2Flicensing%2Fdocuments%2FGuidelines_Firearms012013.pdf&usg=AFQjCNEg__mpugaP2VMkS790xwDVzKcCMg

 

Auch beim Freight Forwarder (Versandunternehmen) darauf achten, dass dieses eine ITAR Broker License besitzt, also ITAR Teile verschicken bzw. tansportieren kann. Sonst kann es passieren, dass nicht der Zoll deine Senundung aussortiert, sondern der Frachtunternehmen selbst um keine ITAR Violation zu begehen. Alle US Versandunternehmen wie FedEX, USPS haben eine. DHL aber nicht....

 

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