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SSW transportieren (nicht führen) z.B. auf Volksfesten & Märkten


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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb MarkF:

Nein, der Mützenträger hat nicht recht. Der Mützenträger hat nur die Macht,

 

Aus genau dem Grund trägt ER ja eine Waffe.

 

vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Komisch, wir nähern uns der Realität.

 

Sage ich doch: Unter Androhung von Waffengewalt die persönliche Meinung durchsetzen, ungeachtet der tatsächlichen Lage von Recht und Gesetz.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Aus genau dem Grund trägt ER ja eine Waffe.

Du hast die Mütze vergessen!

 

Die Waffe trägt er aus Selbstverteidigungsgründen und nicht nur unbedingt um das Recht durchzusetzen.

 

P.S.:

Ihr vergesst aber das die Polizei durch private Sicherheitsdienste ersetzt wurden, die die Waffen auf den Veranstaltungen abnehmen und später der Polizei übergeben, da ist dann später auch selten nachvollziehbar wie die Waffe dann tatsächlich "transportiert/geführt" wurde.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
Gerade eben schrieb uwewittenburg:

Die Waffe trägt er [...] nicht [...] um das Recht durchzusetzen.

 

Stimmt, das kennt er nämlich gar nicht so genau. Kann er gar nicht. Er hat die Waffe, um seine persönliche Auffassung davon was Recht sein könnte durchzusetzen. Das merkt man spätestens dann, wenn man versucht sein Recht wahrzunehmen, und er ist anderer Meinung. Das muß kein "Selbstverteidigungsfall" sein...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Fyodor:

Stimmt, das kennt er nämlich gar nicht so genau. Kann er gar nicht.

Woher soll er denn auch, er hat ja auch kein Jura studiert, dafür sind Anwälte und Richter da.

Wobei sich deren Auffassungen auch schon stark unterscheiden, gerade bei Anklägern und Verteidigern.

Geschrieben

Wir sind weitab gelandet.

 

Was ich aber (mit beschränkter Ausbildung) noch festhalten will, ist, daß der Kollateralschaden des WaffG und besonders des §42 erheblich ist. Hier mal meine Besipiele:

1.) Anscheinswaffen, wie die Airsoft P08, dürfen ja gar nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Es gilt aber die Führ-Ausnahme nur für tatsächliche Waffen, auch mit Zustimmung des Inhabers von Hausrecht dürfen mMn die Plempen nicht auf privatem Grund außerhalb des eigenen aus dem verschlossenen Behältnis entnommen werden.

2.) Die Anscheinswaffen und tatsächlichen Waffen, die z.B. beim Karneval oder beim Mittelalter-Spektakel geführt werden, bereiten enorme rechtliche Probleme. Da muss man dann sich zurückziehen auf den Darsteller einer Theateraufführung oder man bräuchte Ausnahmegenehmigungen.

3.) Die Waffen von ~1780, die in Amerika beim verfassen des 2ten Zusatzes modern waren, sind auch in Deutschland nicht mit einem Führverbot erfasst, also die Steinschloss-Pistole dürfte zur SV eingesteckt werden. Das sind die Waffen der napoleonischen Kriege, aber die Airsoft muss im Behälter verschwinden und für die Knallpistole braucht man den KWS.

 

Irgendwie sehe ich da Verbesserungsbedarf. Die Verschwendung von Ressourcen, die mit dem WaffG gegen den meist unbescholtenen Bürger fortgesetzt betrieben wird, sollte man mal wirklich konsequent überdenken.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb uwewittenburg:

Woher soll er denn auch, er hat ja auch kein Jura studiert, dafür sind Anwälte und Richter da.

 

Aber er ist es, der anderen seinen Willen mit Waffengewalt aufzwingt, und das sogar darf. Das machen noch nichtmal Richter...

Geschrieben

Wessen denn sonst? Das, was er in dem Monent gerade glaubt, daß "Recht und Gesetz" sei, egal wie weit das in der Realität davon entfernt ist.

 

Also seinen persönlichen Willen. Mögen Richter und Anwälte danach doch darüber befinden, ob das rechtens war oder nicht, in dem Moment ist es allein sein Willen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Tyr13:

Irgendwie sehe ich da Verbesserungsbedarf.

Nicht nur irgendwie, ich halte es für dringend geboten, aber das könnte aber auch nach "hinten" losgehen, kommt ja auf das gebündelte Interesse an und gerade von daher würde ich momentan nich wirklich an dem bestehenden WaffG rütteln wollen!

vor 5 Minuten schrieb Tyr13:

Die Verschwendung von Ressourcen, die mit dem WaffG gegen den meist unbescholtenen Bürger fortgesetzt betrieben wird, sollte man mal wirklich konsequent überdenken.

Ich denke mal dass hier niemand etwas verschwendet, die Kontrollen sind doch eh da und damit meine ich die verschärften Einlaßkontrollen bei Veranstaltungen.

Die Kontrollen der Aufbewahrung ist wieder ein anderes Feld.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Wessen denn sonst? Das, was er in dem Monent gerade glaubt, daß "Recht und Gesetz" sei, egal wie weit das in der Realität davon entfernt ist.

Er bekommt von seinem Vorgesetzten einen Auftrag, egal was, ob nun Verkehrskontrolle, Alkohol- oder Drogen, es geht um die Verfolgung, Aufklärung von Delikten.

vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Also seinen persönlichen Willen.

Nein, das vereinzelte den noch dazu setzen will ich ja nicht bestreiten, aber darum geht es ja nicht.

Er entscheidet nicht allein, bei jeder Feststellung bedarf es der Information an die Leitstelle und die ordnet in der Regel an wie weiter zu verfahren ist.

 

 

vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

Mögen Richter und Anwälte danach doch darüber befinden, ob das rechtens war oder nicht,

Du willst sie doch nicht etwa "brotlos" machen?

vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

in dem Moment ist es allein sein Willen.

Nein,

er hat eine Berichtspflicht und bekommt seine Weisungen und die hat er zu befolgen.

Geschrieben

Oje, dachte eigentlich bereits, dass die Frage hier geklärt wäre. Dann lese ich die Streiterei hier.

 

MarkF liegt meiner seiner Einschätzung falsch, dass man die SRS auf dem Weinfest im verschlossenen Köfferchen mitführen darf. Er verkennt dabei, dass § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG zwar einen Ausnahmetatbestand von der Waffenscheinpflicht darstellt, § 42 Abs. 1 WaffG aber ein generelles Führensverbot beinhaltet, das nur per Ausnahmegenehmigung nach dortigem Absatz 2 aufgehoben werden kann.

 

Zur Verdeutlichung sei angemerkt, dass selbst ein Waffenscheininhaber (also z.B. ein Bewachungsunternehmer oder eine Wachperson) auf der öffentlichen Veranstaltung die Ausnahmeerlaubnis braucht !!!

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Oje, dachte eigentlich bereits, dass die Frage hier geklärt wäre. Dann lese ich die Streiterei hier.

Naja, Streit?

Trotzdem danke das mir jemand beispringt, aber wer streitet redet eben noch miteinander, wenn auch manchmal vorbei.

vor 10 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 

MarkF liegt meiner seiner Einschätzung falsch, dass man die SRS auf dem Weinfest im verschlossenen Köfferchen mitführen darf. Er verkennt dabei, dass § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG zwar einen Ausnahmetatbestand von der Waffenscheinpflicht darstellt, § 42 Abs. 1 WaffG aber ein generelles Führensverbot beinhaltet, das nur per Ausnahmegenehmigung nach dortigem Absatz 2 aufgehoben werden kann.

 

Zur Verdeutlichung sei angemerkt, dass selbst ein Waffenscheininhaber (also z.B. ein Bewachungsunternehmer oder eine Wachperson) auf der öffentlichen Veranstaltung die Ausnahmeerlaubnis braucht !!!

Das wird ihm nun gar nicht gefallen, jetzt wird er mühsam seine Zähne aus der Schreibtischkante ziehen und uns beiden erklären dass wir im Unrecht sind, aber das sind eben Anwälte.:grin:

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

MarkF liegt meiner seiner Einschätzung falsch, dass man die SRS auf dem Weinfest im verschlossenen Köfferchen mitführen darf. Er verkennt dabei, dass § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG zwar einen Ausnahmetatbestand von der Waffenscheinpflicht darstellt, § 42 Abs. 1 WaffG aber ein generelles Führensverbot beinhaltet, das nur per Ausnahmegenehmigung nach dortigem Absatz 2 aufgehoben werden kann.

Und selbst wenn man sich seiner völlig irrwitzigen Ansicht, dass hier kein Führen sondern ein Transport vorläge für einen Augenblick anschlösse, so verstieße das Verweilen auf dem Weinfest mit der SRS im Köfferchen trotzdem gegen das WaffG. Das wesentliche Merkmal des Transports ist die Beförderung eines Gegenstandes von einem Ausgangsort zu einem Zielort. Zielort ist hier zweifellos das Weinfest. Das Verweilen auf dem Weinfest ist nicht mehr vom Transport umfasst. Der Rückweg wäre ein weiterer in sich abgeschlossener Transport. Aber wie gesagt, nur wenn man sich diesem Unsinn für einen Augenblick anschließen würde.

 

Die Subsumption von SRS unter Schusswaffe und die Legaldefinition von Führen sind eindeutig, das Verbot in § 42 Absatz 1 WaffG auch.

 

Im Übrigen kann man zur Sinnwidrigkeit des von MarkF postulierten auch bei Gade, Stoppa: WaffG nachschlagen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Bautz:

Und selbst wenn man sich seiner völlig irrwitzigen Ansicht, dass hier kein Führen sondern ein Transport vorläge für einen Augenblick anschlösse, so verstieße das Verweilen auf dem Weinfest mit der SRS im Köfferchen trotzdem gegen das WaffG. Das wesentliche Merkmal des Transports ist die Beförderung eines Gegenstandes von einem Ausgangsort zu einem Zielort. Zielort ist hier zweifellos das Weinfest. Das Verweilen auf dem Weinfest ist nicht mehr vom Transport umfasst. Der Rückweg wäre ein weiterer in sich abgeschlossener Transport. Aber wie gesagt, nur wenn man sich diesem Unsinn für einen Augenblick anschließen würde.

Und damit muss sich eben kein PVB vor Ort auseinandersetzen, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig und das Waffenrecht wird im Lehrprogramm für PVB immer stärker vernachlässigt.

Hinzu kommen ja noch die verschiedenen Auslegungsformen des Waffenrechts und auch der Meldegesetze in den einzelnen BL.

Z.B. § 44 Abs. 1 WaffG war zu meiner Zeit gar nicht mehr relevant, weil diese Information gar nicht verarbeitet werden konnte, somit kann/konnte kein PVB im Register den legalen Waffenbesitz hier in Berlin erkennen.

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

Und damit muss sich eben kein PVB vor Ort auseinandersetzen,

Gräme Dich nicht.

 

Ich halte MarkF inzwischen für ein U-Boot und seine obskuren Auslegungen des WaffG für ein Mittel zum Zweck. Diese überaus LWB-freundlichen Auslegungen verfolgen meiner Ansicht nach den Zweck unbescholtene LWB zu unzulässigem Handeln zu verleiten. Ob damit weniger LWB oder "Kundschaft" oder beides erzeugt werden soll(en) ist reine Spekulation.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Bautz:

Gräme Dich nicht.

Neee, mache ich nicht.

Ich genieße meinen Ruhestand. Halte es aber für sehr gefährlich zu sagen du darfst das und das.

vor 1 Minute schrieb Bautz:

Ich halte MarkF inzwischen für ein U-Boot und seine obskuren Auslegungen des WaffG für ein Mittel zum Zweck. Diese überaus LWB-freundlichen Auslegungen verfolgen meiner Ansicht nach den Zweck unbescholtene LWB zu unzulässigem Handeln zu verleiten. Ob damit weniger LWB oder "Kundschaft" oder beides erzeugt werden soll(en) ist reine Spekulation.

Ich halte es für eine "fiese" Rechtsberatung, die so nicht veröffentlicht werden dürfte, auch wenn ich weiss was er meint, aber das kann man so in einem Forum nicht vermitteln.

Vor allen Dingen hätte er nicht die "Eier" jetzt mit einer SRS zum Oktoberfest zu gehen und seine Meinung durchzuziehen, weil es nicht geht.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Vor allen Dingen hätte er nicht die "Eier" jetzt mit einer SRS zum Oktoberfest zu gehen und seine Meinung durchzuziehen, weil es nicht geht.

Das Ausprobieren seiner Ansichten hat er doch schon stets anderen überlassen.

Oktoberfest finde ich einen guten Vorschlag.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb uwewittenburg:

Das kenne ich, immer provozieren und andere vorschicken.

Und anschließend mit Honorarvereinbarung vertreten. ;)

Geschrieben
Am 21.9.2016 um 09:06 schrieb uwewittenburg:

Die Kontrollen vor den Festen werden immer stärker, so sind auch Taschen und deren Inhalt vorzuzeigen, wer das nicht möchte muss eben wieder nach Hause gehen.

Deshalb bleibt man da ja auch einfach weg und gibt sein Geld lieber für anderes aus.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Ihr vergesst aber das die Polizei durch private Sicherheitsdienste ersetzt wurden, die die Waffen auf den Veranstaltungen abnehmen und später der Polizei übergeben, 

Auf welcher Grundlage soll denn der private Nachtwächter jemanden seine Spielzeugpistole/Schraubenzieher/Vespermesser ... wegnehmen dürfen? "Freiwilligkeit"? 

Geschrieben

Hallo an Alle!! Und ein dickes Danke schön für Eure Statements und Auslegungen. Das einzige was mir hier nicht gefallen hat, ist z.B. eine Aussage von "Sharpsshooter 70" die da lautet: ...sowieso ein gestörtes Verhältnis zu seinen Mitmenschen zeigt....!!! Was soll das den bitte schön! jemand der sich soll eine Aussage heraus nimmt, obwohl er mich in Person überhaupt nicht kennt, hat ein gestörtes Verhältnis zu seinen Mitmenschen!!!

Ich habe überhaupt kein Problem, sondern will mich lediglich schützen! Vor Menschen die mich angreifen/verletzen oder ähnliches wollen! Das kann man schließlich schon seit langem in den Medien verfolgen, siehe hierzu nur Silvester in Köln! Wie ich mich letztlich schützen will, muss man einem schon selbst überlassen.

 

In der Summe habe ich hier auf jeden Fall mal einen guten Einblick in die Thematik bekommen. DANKE!

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Nur einen Pappbecher zu entwickeln der 1 Maß aushält?

 

Wabbel, wabbel... Platsch!

 

In Bayern nicht so schnell vorstellbar, in der "Festzelt-Diaspora" gewisser anderer Ecken in D.... durchaus. 

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