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IGNORED

B-Schrank ohne Möglichkeit des Verschraubens


Kai

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Man sollte doch einfach mal den Gesamtkontext beachten.

Das Beispiel nicht verschraubter Schrank und geladene Waffe sind extrem weit auseinander, wie man leicht der Begründung entnehmen kann.

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Wie bei so vielen Dingen im Leben gilt auch hier, dass jeder selber entscheiden muss, welche Risikohöhe er tragen möchte. Vollkasko gibt es nicht pauschal. Einen Tresor unter 100 KG Eigengewicht würde ich persönlich immer gut verankern, damit im worst case erst gar keine blöden Diskussionen zur Zuverlässigkeit aufkommen.

 

Die Grundnorm des § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG ist sehr allgemein formuliert, zeigt meines Erachtens aber bereits deutlich genug auf, dass im Einzelfall eine nicht erfolgte Verankerung (auch wenn sie nicht konkret vorgeschrieben ist) große Probleme bereiten kann. Eine ganz gute Idee ist deshalb, schon von Anfang an mit SEINER Waffenbehörde über das Thema zu sprechen. Daran was dort vereinbart wird, kann man sich dann später rechtssicher orientieren. Und genau darum geht es ja am Ende...

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vor 13 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 Vollkasko gibt es nicht pauschal.

Es gibt ja nur den §13 AWaffV. Wenn jedes toitsche Gesetz so eindeutig und klar wäre - traumhaft!

Bearbeitet von Gast
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Der § 13 AWaffV schreibt die Verankerung aber nicht grundsätzlich vor, weshalb § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG zusätzlich ins Spiel kommt. Solange nichts passiert, ist alles in Butter. Wenn aber doch, wird man prüfen, ob die nicht erfolgte Verankerung nicht anderweitig kompensierbar war bzw. ob die "erforderlichen Vorkehrungen" trotzdem in ausreichender Weise vorgenommen wurden. So kann die Einschätzung bei einem total freistehenden B-Würfel ohne Verankerung anders ausfallen, als wenn dieser zumindest in einem anderen verschlossenen Behältnis verstaut worden ist.

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

 

 

 Eine ganz gute Idee ist deshalb, schon von Anfang an mit SEINER Waffenbehörde über das Thema zu sprechen. Daran was dort vereinbart wird, kann man sich dann später rechtssicher orientieren.

Es sei denn der entsprechende SB wechselt und der nächste hat bessere Ideen. "Rechtssicher" in diesem Zusammenhang würde ich sehr sehr vorsichtig verwenden.

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Am 5.9.2016 um 12:23 schrieb Stephan_muc:

Ich würde für die Befestigung eine Stahlplatte an die Wand schrauben und den Tresor einfach mit handelsüblichem Silikon (das Zeug das nach Essig riecht)

dran kleben. Nicht vergessen noch für ca. 1,5 mm Abstand zu sorgen, damit man den mal mit nem Sägeblatt wieder abmontieren kann.

Eine Silikonverklebung auf der Fläche hält mehr als die Schrauben dahinter.

Hab auf die Methode meinen B-Würfel auf den A-Schrank geklebt und beide mit der Wand verschraubt....

Da muss einer mit nem Bagger kommen um die von der Wand zu bekommen.

Wie war noch das Beispiel mit dem doppelseitigem Klebeband? Nachgewiesen weit über 200kg Abreisskraft im ausgeführten Versuch. Den Richter hat es nicht interessiert.

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vor 5 Minuten schrieb jimmypop:

Dauerhaft nervt das!

Wer behauptet daß der klare simple idiotensichere Wortlaut des §13 AWaffV vollkommen für den Arsch sei der kann bestimmt auch weiteres dazu liefern? Gott sei Dank haben wir seit 2003 klare Ansagen des Gesetzgebers, das ist imho die einzige Verbesserung 2003 für den Normal - LWB (also nicht Sammler, Händler, Sachverständige etc. die meistens eine Einzelabsprache zur Aufbewahrung mit unterer Verwaltungsbehörde oder LKA hatten).

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vor 20 Minuten schrieb VP70Z:

Wer behauptet daß der klare simple idiotensichere Wortlaut des §13 AWaffV vollkommen für den Arsch sei der kann bestimmt auch weiteres dazu liefern? Gott sei Dank haben wir seit 2003 klare Ansagen des Gesetzgebers, das ist imho die einzige Verbesserung 2003 für den Normal - LWB (also nicht Sammler, Händler, Sachverständige etc. die meistens eine Einzelabsprache zur Aufbewahrung mit unterer Verwaltungsbehörde oder LKA hatten).

Das war jetzt nicht themenbezogen gemeint.

Mich nervt mittlerweile das ewige Gefrage "Quelle, Fundstelle, Nachweise .." von heletz!

Wo sind wir hier eigentlich? In der Schule, vor Gericht?

 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb jimmypop:

...

Mich nervt mittlerweile das ewige Gefrage "Quelle, Fundstelle, Nachweise .."...

 

 

 

 

 

Das interessiert niemanden!

 

Zu einer Aussage wie "Den Richter hat das aber nicht interessiert" gehört im Idealfall nunmal ein AZ. Ersatzweise eine Angabe aus der NJW. Oder meinetwegen ein Link.

 

Jedenfalls muß es nachprüfbar sein.

 

Das gehört zum sauberen Arbeiten einfach dazu.

 

Ein Verweis auf Google reicht nicht.

 

Ansonsten ist solche eine Aussage vollkommen wertlos und man kann damit nichts anfangen, braucht sie gar nicht zu beachten.

 

MarkF hat ebenfalls darauf hingewiesen.

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vor 13 Minuten schrieb heletz:

MarkF hat ebenfalls darauf hingewiesen.

Das hat natürlich gewaltige Aussagekraft. Ist mir aber grad genau auf seine Person bezogen sowas von......

Der Kumpel von Ernie ist Bert.......

 

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 10 Minuten schrieb heletz:

Ansonsten ist solche eine Aussage vollkommen wertlos und man kann damit nichts anfangen, braucht sie gar nicht zu beachten.

 

 

Warum würdigst du sie dann mit zig postings?

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vor 18 Minuten schrieb chapmen:

Eh bald durch wenn das BMI seine Ideen zur Aufbewahrung umsetzt.

Auch dann wird es viele geben die im vorauseilenden Gehorsam den O/1/2/3 sonst was Schrank einbetonieren/kleben/anschrauben/zumauern oder oder oder wollen, das selbe unnütze Spiel also.

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vor 2 Stunden schrieb P22:

Nö, behaupten kann man nämlich viel und hier wurden schon einige vermeintliche Judikate ohne Quelle genannt.

 

Falsch. Nicht vermeintlich. Angeblich.

Schlimm genug, daß die sog. "Journalisten" - von denen offenbar kein einziger Deutsch auch nur im Abi hatte - den Unterschied zwischen angeblich, vermeintlich, anscheinend und scheinbar nicht kennen (ich hatte zwangsweise Deutsch im Abi, worauf ich mir aber nichts einbilde, und Deutsch/Germanistik nicht studiert, aber das Jurastudium und die Anwaltstätigkeit führt zu einer wesentlichen besseren Beherrschung der deutschen Sprache als diese Leute es jemals fertigbringen, wenn auch nicht so blumig-redundant-unverständlich wie die Schwätzer des Feuilletons) - das müssen wir aber nicht nachahmen.

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vor 3 Stunden schrieb jimmypop:

Das war jetzt nicht themenbezogen gemeint.

Mich nervt mittlerweile das ewige Gefrage "Quelle, Fundstelle, Nachweise .." von heletz!

Wo sind wir hier eigentlich? In der Schule, vor Gericht?

 

Und mich nervt in zunehmendem Maße und ungeheuer diese dummdreiste Laiengequake mit Stammtischniveau.

Wo wir hier sind? In einem Diskussionsforum zum ... nein, nicht Dummschwätz. Auch nicht Stammtischtalk. Auch nicht blabla oder "Sonstiges", "Was nirgends reinpaßt, "Eh, ich fühle mich sch...." oder "Was geht, Alda?" Diese Rubrik heißt WaffenRECHT.  Da geht es um Juristerei und da es denjenigen Laien (und auch schon mal Profis), die hier Frage stellen und Themen aufwerfen, auf fachlich möglichst gehaltvolle und so weit möglich weiterführende und richtige Stellungnahmen ankommt und niemand an dem persönlichen Rechtsempfinden eines Laien interessiert ist (denn dann kann man auch seine Oma oder irgendeinen Passanten auf der Straße fragen oder sich gleich selbst vor den Spiegel stellen und Antworten geben), sind die fachlichen Spielregeln einzuhalten. Ich habe das schon einige Male referiert und erläutert und möchte es daher nicht erneut aufbereiten. Und eine der Grundelemente wenn nicht DAS Grundelement jeder juristischen Diskussion ist, daß nicht einfach irgendetwas behauptet wird sondern, soweit man sich auf irgendetwas bezieht (Gesetz, VO, amtliche Begründung, Kommentar/Literatur oder Rechtsprechung) diese Quelle nach den fachlichen Regeln ordentlich zitiert wird. Das ist weder Korintherkackerei noch Klugscheißere (obwoh ich darin ähnlich gut bin wie im Haarespalten und Besserwissen) sondern essentiell, da man ohne diese jede juristische Diskussion von vorneherein gleich sein lassen kann. Was Du - ich wiederhole mich jetzt - spätestens dann erkennen wirst, wenn Du im Streit mit einem SB statt einer ordentlich zitierten Fundstelle vorzulegen nur stammeln kannst "Ey Alda, dat sacht so´n Typ aus´m Forum".   

 

Wenn Dir dummer smalltalk lieber ist: Kein Problem, husch-husch in eine solche dümmliche Plauderecke. Aber BITTE erspare den Leuten hier, die juristische Fragen und Probleme zum Waffenrecht diskutieren und vielleicht auch lösen wollen, solche absolut unqualifizierten Zwischenrufe.

Wie bitte? Ich bin ein arrogantes A*? Da hast Du verdammt noch mal völlig recht. Aber wenigstens ein arrogantes A* mit Ahnung.

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Am 7.9.2016 um 17:55 schrieb erstezw:

Das Problem macht im Zweifelsfall nicht das Gesetz. Sondern ein Richter, der dieses eigenwillig interpretiert. Siehe "geladene Waffe im Tresor" oder "2-schüssige Selbstladelangwaffen für Jäger", ersteres nicht expliziert verboten und letzteres sogar wortwörtlich im Gesetz erlaubt... 

 

Ganz so einfach ist/war das nicht. Das Jäger-HA-Urteil ist ein schlechtes Beispiel. Dort war das Gesetz in der Tat zwar auslegungsfähig, nur die vorgenommene Auslegung  entgegen der bisherigen völlig einhelligen Meinung und, wenn man alle Quellen beachtet, recht eindeutig auch gegen den Willen des Gesetzgebers, also entschieden nicht überzeugend. Wenn wir über das grundsätzliche Andübelmüssen von Tresoren reden, ist aber ebenso grundsätzlich ganz eindeutig, daß das Nichtandübeln nach der AWaffV erlaubt ist, da in nicht angedübelten B-Würfeln 5 KW untergebracht werden dürfen. Da gibt es grundsätzlich nichts zu interpretieren und nur dann, wenn besondere (!)  Umstände ein Abweichen von dieser grundsätzlichen Regel als erforderlich erscheinen lassen, könnte mehr verlangt werden. 

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