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IGNORED

Falsche Waffen-Kontrolleure unterwegs (LK Esslingen)


AGS

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vor 7 Stunden schrieb inst200:

Nein, kenne ich nicht.

 

 

Es ist eine Satire; der Titel wird bisweilen als Redewendung verwendet. Kurz gesagt handelt es sich um eine Vorschrift, daß Verrückte nicht an einem militärischem Auftrag mit sehr geringer Überlebenswahrscheinlichkeit teilnahmen müssen--aber, das ist der "catch", wer sich auf diese Vorschrift beruft zeigt ja Fähigkeit zu rationalem Handeln und kann deshalb nicht verrückt sein. Es geht also um eine Vorschrift, bei der man so oder so verliert. In unserem Fall ist eben bei der unbegründeten Kontrolle, die ja Anlaßgesetzgebung auf einen konkreten Fall hin ist, die offenbare Intention des Gesetzgebers, daß vollkommen unerwartet sofort nachgeschaut werden kann, damit man nicht z.B. aus dem Nachttisch in den Tresor verlagern oder ein Magazin rausnehmen kann. Wenn einer dieser Regelung nicht nachkommt, dann kann man ihm deshalb Unzuverlässigkeit unterstellen, aber wenn einer dieser Regelung nachkommt, dann kann man ihm Unzuverlässigkeit unterstellen, weil er wildfremde Leute an seinen Schrank lässt.

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NEin. DU darfst sogar ganz offiziel ablehnen. Das erfordert lediglich eine plausible Begründung. Widerholt und unbegründet ergibt ein Problem. Allerdings wird dadurch niemand in deine Wohnung eindringen. Da reitet dann der Amtsschimmel im vollen Galopp.

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vor 49 Minuten schrieb uwewittenburg:

Der Beamte protokolliert das Geschehen ja auch unmittelbar und wenn es richtig läuft der 2. Beamte gleich seine zeugenschaftliche Äußerung dazu.

...

Jaja - und dann weist ein Sachverständiger nach, daß der Beamte das fein säuberlich protokollierte Geschehen von seinem Standort so gar nicht gesehen haben kann ... oder selber der Täter war, anstatt das Opfer usw.

Ich kenne genug solcher Fälle bzw. einfach zu viele, um noch ungesehen alles zu glauben und jedem zu trauen.

Aber vieles entzieht sich leider auch im Nachgang einer objektiven Überprüfung.

 

Natürlich gibt es en masse genauso die exakt entgegengesetzte Konstellation, wo der Zivilist lügt und der Beamte Recht hat.

 

Tatsache ist, und da verlasse ich mich auf die Aussagen etlicher befreundeter Anwälte, daß man bei der Konstellation "Zivilist gg. Polizist", wenn nur Aussage gegen Aussage steht, i.d.R. nicht den Hauch einer Chance hat, selbst wenn man 20mal Recht hat, wenn es nicht objektivierbare gegenteilige Beweise gibt.

 

 

Grüße

 

Iggy

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Da gab es doch vor einigen Monaten ein Urteil in BW, wo das Gericht ausdrücklich auch seine Unzuverlässigkeit damit begründet hat, dass er die ihm nicht bekannten Kontrolleure in seine Wohnung gelassen hat, obwohl seine Waffen nicht im Tresor waren (sondern wegen Reinigung in einem normalen Schrank standen). Der hatte allerdings noch andere Probleme <_<

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vor 14 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

....die offenbare Intention des Gesetzgebers, daß vollkommen unerwartet sofort nachgeschaut werden kann, damit man nicht z.B. aus dem Nachttisch in den Tresor verlagern oder ein Magazin rausnehmen kann.

 

Schon.

 

Aber eben nur durch Berechtigte, d.h. vom Amt mit dieser Aufgabe nach WaffG betrauten Personen.

Und genau um die vorherige Prüfung zur Feststellung, ob man auch wirklich entsprechend Berechtigte/Beauftragte vor sich hat, geht es ja.

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  • 6 Jahre später...

Nach dem nach 2016 scheinbar nichts mehr gehört würde scheint es in diesem Jahr wieder loszugehehen? Warnungen von Anfang 2023, gibt es aktuelle?

 

Wie kommen die an die Anschriften?

Brauchen wir eine Warn-Rubrik?

Gibt es aus euren Landkreisen ebenfalls Fälle, Warnungen?

 

Betrug in UlmStadt warnt vor falschen Waffenkontrolleuren

In der Region sind seit einigen Tagen betrügerische „Inspekteure“ unterwegs. Sie geben vor, im Auftrag der Stadt Ulm Waffen kontrollieren zu wollen.

Vorsicht vor falschen Waffenkontrolleuren im Landkreis

 

Vorsicht vor falschen Waffenkontrolleuren im Landkreis Biberach

 

Aus gegebenem Anlass warnt die Waffenbehörde der Stadt Biberach vor falschen Waffenkontrollen. In jüngster Vergangenheit sei nach Vorfällen in Bayern auch im Landkreis Biberach ein Fall aufgetreten, bei dem ein angeblicher Kontrolleur der zuständigen Behörde sich telefonisch bei einem Waffenbesitzer meldete und eine Kontrolle machen wollte.

 

Ansbach

Bearbeitet von Tatonka
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