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4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?


speedjunky

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Mir sind die gesetzlichen Texte klar. Ich spiele jetzt "the devil advocate". Ich würde gern das Ding haben. Zwei Händler haben mir gesagt, man braucht kein Bedürfnis, klar. Aber die wußten, das ich eine von privat kaufen möchte!

 

PetMen: 

Natürlich brauchst du für einen  50BMG Repetierer oder Einzellader ein Bedürfnis. Nur keinen Voreintrag.

richtig, braucht man für jede Waffe. Eine Bestätigung vom LV aber nur für SL und KW, ausgenommen Repetierer und Einzellader.

 

Gruß

SJ

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vor 12 Minuten schrieb speedjunky:

Mir sind die gesetzlichen Texte klar. Ich spiele jetzt "the devil advocate". Ich würde gern das Ding haben. Zwei Händler haben mir gesagt, man braucht kein Bedürfnis, klar. Aber die wußten, das ich eine von privat kaufen möchte!

 

Dann lass dich von deinem Advokaten des Teufels vor Gericht vertreten wenn du versuchst den Behörden die umgebaute Makarov als geborene 4mm zu verkaufen und die dann nachher deine WBK`s einziehen wollen. Wenn die nämlich, aus welchen Gründen auch immer so eingetragen wird und das kommt irgendwann hoch wirds sehr eng um die schönen bunten Papierchen. Und die 2 Händler sind sicher so nett un beteiligen sich an deinen Kosten , weil sie dir sagten man braucht kein Bedürfnis . Und das dir die gesetzlichen Texte klar sind wage nicht nur ich zu bezweifeln........

 

vor 12 Minuten schrieb speedjunky:

richtig, braucht man für jede Waffe. Eine Bestätigung vom LV aber nur für SL und KW, ausgenommen Repetierer und Einzellader.

dann schreib das auch so. So wie du es geschrieben hattest war es schlicht falsch.

 

Verstehe den Stress nicht, eine Makarov im Originalkaliber kann man sich doch als Dienstpistole in verschiedenen Verbänden befürworten lassen und kaufen. Da muss man nix tricksen oder Konstruieren. Die Dinger gibts für nen hunni zu kaufen, von mir aus auch für 2...............

Bearbeitet von PetMan
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vor 13 Minuten schrieb alzi:

Das mit dem Bedürfnis und der Erlaubnispflicht (im Allgemeinen) solltest Du als LWB eigentlich draufhaben.

Mein Wissen:

Erlaubnispflicht gilt für alle Waffen deren Geschoss durch heiße Gase angetrieben wird.  Richtig?

Ein Bedürfnis braucht man für ALLE diese Waffen. Richtig?

Es richtet sich danach, ob in meinem Verband diese Waffen im Wettkampf geschossen werden.

 

Für SL und KW braucht man ein vom Landesverband bestätigtes Bedürfnis, insbesondere wenn man die 3. KW oder den 4. SL haben will. 

 

Wenn ich mir eine TC in .22 LR holen möchte, geh ich zum Amt, hole mir den Voreintrag, kauf die Waffe und lass diese vom Amt eintragen. Dies gilt auch für eine .50 BMG. Es muß nur eine Disziplin in meinem Verband existieren, in der ich mit der Waffe schießen darf.

 

Ich will mich auf keinen Fall streiten.  In Johannesburg gab es einen coolen Spruch: "Ich habe mich nicht verfahren, ich suche nur neue Abkürzungen" :)

Wenns nicht geht, dann bleibt das Ding halt eingesperrt im Schrank meines Kameraden.

 

Gruß

SJ

 

Gruß

SJ

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vor 52 Minuten schrieb PetMan:

Dann lass dich von deinem Advokaten des Teufels vor Gericht vertreten wenn du versuchst den Behörden die umgebaute Makarov als geborene 4mm zu verkaufen und die dann nachher deine WBK`s einziehen wollen. Wenn die nämlich, aus welchen Gründen auch immer so eingetragen wird und das kommt irgendwann hoch wirds sehr eng um die schönen bunten Papierchen. Und die 2 Händler sind sicher so nett un beteiligen sich an deinen Kosten , weil sie dir sagten man braucht kein Bedürfnis . Und das dir die gesetzlichen Texte klar sind wage nicht nur ich zu bezweifeln........

 

dann schreib das auch so. So wie du es geschrieben hattest war es schlicht falsch.

 

Verstehe den Stress nicht, eine Makarov im Originalkaliber kann man sich doch als Dienstpistole in verschiedenen Verbänden befürworten lassen und kaufen. Da muss man nix tricksen oder Konstruieren. Die Dinger gibts für nen hunni zu kaufen, von mir aus auch für 2...............

mea culpa wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Auch die Gesetzestexte sind mir nicht klar, "die Worte versteh' ich wohl, allein der Sinn ..." Frei nach G ...

Mir geht es nicht um den Wert der Pitsche! Ich zahl dafür nix, jemand aus meinem Verein möchte gern Zubehör (ein Glas) eintauschen. Ich brauch das Ding auch nicht wirklich.

Als 5. KW bekomme ich sowieso keinen Eintrag dafür. Ist also müßig über org. nachzudenken.

 

Ist halt nur eine prinzipielle Sache, die vielleicht auch andere betrifft. 

 

Gruß

SJ

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vor 14 Minuten schrieb speedjunky:

Mir geht es nicht um den Wert der Pitsche! Ich zahl dafür nix, jemand aus meinem Verein möchte gern Zubehör (ein Glas) eintauschen. Ich brauch das Ding auch nicht wirklich.

Als 5. KW bekomme ich sowieso keinen Eintrag dafür. Ist also müßig über org. nachzudenken.

 

Ist halt nur eine prinzipielle Sache, die vielleicht auch andere betrifft. 

Der Kollege aus dem Verein wird feststellen müssen das er da eine nicht mehr verkäufliche " Waffe " hat. Jedenfalls nicht in dem Zustand. Und diese Sache ist nicht nur prinzipiell geregelt, sondern explizit. Die Erwerbsvorraussetzungen sind die  der Ursprungswaffe! Da gibts nichts nicht zu verstehen oder zu deuteln. Das die konvertierten eh schon in WBK`s eingetragen und registriert sind, im Gegensatz zu den LEP Waffen die der Gesetzgeber hauptsächlich reglementieren wollte, war denen bewusst und egal. Siehe " Hülsenlänge unter 40mm " und KK Selbstlader. Auch am Ziel vorbei aber Gesetz.Nimm das hin oder brich das Gesetz, mit den Folgen musst du dann aber auch leben. Und des Teufels Advokat wird dich da nicht raushauen, glaubs mir.......................

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vor einer Stunde schrieb speedjunky:

Ein Bedürfnis braucht man für ALLE diese Waffen. Richtig?

 

 

vor einer Stunde schrieb speedjunky:

Es richtet sich danach, ob in meinem Verband diese Waffen im Wettkampf geschossen werden.

 

 

vor einer Stunde schrieb speedjunky:

Dies gilt auch für eine .50 BMG. Es muß nur eine Disziplin in meinem Verband existieren, in der ich mit der Waffe schießen darf.

 

 

Du glänzt mit fundiertem Halbwissen. irgendwie bissl richtig und trotzdem in der von Dir genannten Form immer falsch.

 

informier Dich halt mal richtig im Originaltext und bastel Dir nix aus irgenwelchen "hab mal gehört", "war da und dort zu lesen" und "hat der/die gesagt".

es bringt nix, wie man ja sieht!

 

... das kann man Dir hier auch nicht Alles beibringen (ist auch nicht Zweck dieses Forums), da musst Du schon selbst mal ran!

 

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vor 1 Stunde schrieb speedjunky:

Ein Bedürfnis braucht man für ALLE diese Waffen. Richtig?

Du verwechselst mal wieder Bedürfnis und Erlaubnis.

 

vor 1 Stunde schrieb speedjunky:

Wenn ich mir eine TC in .22 LR holen möchte, geh ich zum Amt, hole mir den Voreintrag, kauf die Waffe und lass diese vom Amt eintragen. Dies gilt auch für eine .50 BMG. Es muß nur eine Disziplin in meinem Verband existieren, in der ich mit der Waffe schießen darf.

Wieder alles falsch. Für eine einschüssige Contender braucht es für Sportschützen keinen Voreintrag. Die geht auf Gelb ohne. Auch die 50 BMG geht so. Und nochmal: Nicht DEIN Verband sondern einer der zugelassen ist und eine genehmigte Sportordnung für solche Waffen hat.

 

vor 1 Stunde schrieb speedjunky:

In Johannesburg gab es einen coolen Spruch: "Ich habe mich nicht verfahren, ich suche nur neue Abkürzungen" :)

Und auch da musst du dich an die Gesetze halten, sonst gibts Probleme. Und da vielleicht sogar ungleich größere als hier.

 

Geh zu dem Thema noch mal in dich. Und auf dem Weg dahin hol dir was zu lesen mit. Zum Beispiel das Waffengesetz.

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vor 41 Minuten schrieb alzi:

Du glänzt mit fundiertem Halbwissen. irgendwie bissl richtig und trotzdem in der von Dir genannten Form immer falsch.

informier Dich halt mal richtig im Originaltext und bastel Dir nix aus irgenwelchen "hab mal gehört", "war da und dort zu lesen" und "hat der/die gesagt".

es bringt nix, wie man ja sieht!

... das kann man Dir hier auch nicht Alles beibringen (ist auch nicht Zweck dieses Forums), da musst Du schon selbst mal ran!

 

Ich lerne immer gern dazu und der zweck des Forums ist Informationen auszutauschen, oder?

Meine WBK habe ich 2000 bekommen, mich aber noch nie mit dem Kleinzeug beschäftigt. T'schuldigung! 

Wenn's nicht geht, dann geht's halt nicht! 

 

Meine WBK's werde ich auf keinen Fall auf's Spiel setzen. 

 

Danke für deine Belehrungen. Bist schon ein allwissender Profi :hi:

 

Gruß 

SJ

 

PS: Ich möchte mir nix in Gesetzte "hineinbasteln". Die Möglichkeiten der Auslegung waren für mich nicht klar. Danke für eure konstruktive Hilfe.

Bearbeitet von speedjunky
letzter Beitrag
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vor 4 Minuten schrieb speedjunky:

Ich lerne immer gern dazu und der zweck des Forums ist Informationen auszutauschen, oder?

Meine WBK habe ich 2000 bekommen, mich aber noch nie mit dem Kleinzeug beschäftigt. T'schuldigung! 

Wenn's nicht geht, dann geht's halt nicht! 

 

Meine WBK's werde ich auf keinen Fall auf's Spiel setzen. 

 

Danke für deine Belehrungen. Bist schon ein allwissender Profi :hi:

 

Gruß 

SJ

Informationen austauschen genau, aber auf Augenhöhe und genau die fehlt dir.

 

Ich mag es auch besonders, wenn Leute mich über Kindererziehung belehren, aber selber keine haben

Bearbeitet von HuK-Schütze
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vor 8 Minuten schrieb speedjunky:

zweck des Forums ist Informationen auszutauschen

 

zu einem AUSTAUSCH bedarf es aber einen vergleichbaren Wissensstand, sonst versteht nämlich der Eine nicht was der Andere ihm mitteilen will......oder auf seine Fragen antwortet.

 

und hier habe ich den Eindruck, dass Du die Antworten nicht verstehen kannst..... es fehlt Dir das Grundwissen!

 

 

...und das Grundverständnis.....

Bearbeitet von alzi
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vor 14 Stunden schrieb HuK-Schütze:

Ich mag es auch besonders, wenn Leute mich über Kindererziehung belehren, aber selber keine haben

Na ja, die Tatsache, dass es jemand erfolgreich geschafft hat, sich fortzupflanzen, bedeutet ja nicht automatisch, dass auch pädagogische oder erzieherische Kenntnisse oder Fähigkeiten vorhanden sind.

Bearbeitet von Flohbändiger
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vor 6 Stunden schrieb Flohbändiger:

Na ja, die Tatsache, dass es jemand erfolgreich geschafft hat, sich fortzupflanzen, bedeutet ja nicht automatisch, dass auch pädagogische oder erzieherische Kenntnisse oder Fähigkeiten vorhanden sind.

Du hast Kinder ?

 

Ich habe drei 19,17,14 und jetzt erzähl mir was ?

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man muss nicht alles persönlich nehmen.....oder zu einem persönlichen Problem machen......

 

"wer hat den Größten" können wir uns hier doch sparen.

 

 

es ging um eine Analogie ( einen Vergleich) aus einem anderen (hinsichtlich des Themas) Lebensbereich.....in recht allgemeiner Form...muss man ja jetzt nicht in jeder Einzelheit ausdröseln....

 

 

 

...mir hatte sich der Sinn dieses Vergleiches erschlossen.....

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Die 4 M20 Option war mal interessant für "Sammler" ohne rote Karte.

Mit Hilfe von (ausgelutschten) WS konnten bedürfnisfrei weitere unversehrte, vollständige Originalwaffen erworben werden, sofern man bereits entsprechende bedürfnispflichtige Waffen besaß.

Jedoch auch damals nicht zum erlaubten Zusammensetzen; geschweige denn Gebrauch in Originalzusammenstellung; nur reines "Habenwollen"

Man ließ sich vom Händler quasi Originale "splitten":

Griffstück (von kompletter Originalwaffe) + konvertierter Lauf 4 M20 + ggf. alter Verschluß (mit 4 M20-Stempelung) zusammen als 4 M20-Gurke bedürfnisfrei eingetragen (mit 2 Seriennummern).

Original-Lauf / Verschluß der zum "Sammeln" / "Habenwollen" ausgewählten Waffe (also selbe Nr. wie Griffstück der 4 M20-Waffe) wurde als WL / WS zu einer anderen (passenden) eingetragenen

Waffe erworben.

Mann erhielt dann so (korrekterweise "in Teilen") eine nummerngleiche Waffe, deren Wert unangetastet blieb.

Konnte jederzeit wieder über Händler als Original verkauft werden.

Hörte sich auf den ersten Blick kompliziert an; wurde aber einfach so gemacht.

War eine gute Sache.

Deswegen hatts der Gesetzgeber ja auch irgentwann unterbunden.

 

 

 

 

 

 

 

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vor 27 Minuten schrieb Pi9mm:

Die 4 M20 Option war mal interessant für "Sammler" ohne rote Karte.

...........

 

War eine gute Sache.

Deswegen hatts der Gesetzgeber ja auch irgentwann unterbunden.

Ich kenne einige Leute die sich so schöne Sammlungen angelegt hatten.Kenne sogar ein MG 42 in 4mmM20.

 

Und WS waren bis zu der Gesetzesänderung nicht Melde-oder Eintragungspflichtig, wenn man die Grundwaffe eingetragen hatte. Gab dann eine Nachmeldefrist um die anzumelden. Wer die verpasste, und das dürften nicht wenige gewesen sein, hatte auf einmal quasi über nacht eine illegale Waffe zu hause ( Wesentliche Teile einer Waffe sind dieser gleichgestellt). Bei Egun hab ich mal einen Ver5käufer darauf aufmerksam gemacht weil er ein WS für eine GSP anbot und schrieb, die ist nicht in seiner WBK eingetragen und das bräuchte man auch nicht wenn man die Grundwaffe hat. Der hat das WS dann schnell rausgenommen und hatte insofern Glück, das sein SB, auf das Problem angesprochen, es einfach eingetragen hat...................Das WS stammte genau aus der Zeit, waren nur ein paar Jahre, wo man die WS nicht melden oder eintragen musste. Deswegen waren die LEP Waffen " so beliebt", weil da hatte man ein funktionierendes Griffstück ..................

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