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Munitionstransport über 50 kg


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Geschrieben (bearbeitet)

Ich fahre demnächst mit einem Kollegen für 2 Wochen nach Polen um auf einer sehr gut ausgebauten Anlage zu schießen.

Der Kollege ist WBK Inhaber und hat einen europäischen FWP.

Jetzt ist es ja so das Munition bis 50 kg ok ist.. Feuerlöscher usw usf.

Haben heute aber mal die ganzen Packerln auf die Waage gestellt und kommen auf über 90 kg.

also Originalpackung, Gefahrenhinweise etc nach deutschem Recht.

Grade die 12,7x99mm und 338 kommen auf ein paar Gramm.

Anruf beim polnischen Konsulat brachte keine weiteren Erkenntnisse, die wissen es schlichtweg nicht.

Anruf mit Muttersprachler bei der polnischen Polizei auch nicht, die wussten nichtmal ob es so eine Regel gibt.

Hat jemand Erfahrungen speziell in Polen was das Thema angeht?

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Mit 90 kg wird ja schon alleine in Deutschland die Freimenge von 50 kg (für Privatpersonen) überschritten.

Wie ich Polen kenne ist es wichtig die Warnweste, Feuerlöscher generell dabeizuhaben und das eingeschaltete Fahrlicht zu benutzen.

Da man auf den dortigen Märkten in Deutschland verbotene Böller (wegen zu hoher Sprengstoffmenge) und alle möglichen verbotene Waffen zu kaufen bekommt, halte ich das dortige Waffenrecht für lax, zu mindestens für die polnische Bevölkerung.

Garantieren kann ich für nichts, außer das Rechtsverstöße dort durch die Beamten gegenüber Ausländer ziemlich drastisch geahndet werden und Nachfragen über die Rechtmäßigkeit ins besonders.

 

Geschrieben (bearbeitet)

@G-String-Jones: In dem Text vom FWR steht extra 50kg Bruttogesamtmasse...Damit ist dann alles zusammen gemeint, oder ?

 

Naja, so wie ich lesen konnte gelten in Polen die ADR-Bestimmungen (Polen ist ADR-Vertagspartei)...

 

Ok, Korrektur...Auch in Deutschland gelten ja zusatzlich zur ADR noch weitere Verschärfungen, denn laut ADR dürften die Munition in Originalverpackung ohne Mengenbegrenzung befördert werden...

 

Ob in Polen also auch zusätzliches gilt ist also unklar !

 

 

Bearbeitet von keks
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Asgard:

Fahrt mit zwei Autos. Problem gelöst.

Ich habe keine WBK

Geschrieben

Also wenn ich das lese:

Völlig von den Gefahrgutvorschriften befreit sind nur Mengen von maximal 50 kg Munition (Bruttogesamtmasse) bzw. 3 kg Pulver (Nettoexplosivstoffmasse).

Dann bezieht sich das wohl auf die Gesamtgewicht der Munition incl. Metallanteil.

Kann man auch gut an der Verpackung ablesen:

Brutto 14.10 KG, davon dann 1.88 KG Explosivstoff.

Daher passt das schon so mit dem Verhältniss Schwarzpulver 3KG zu 50 KG Komplettmunition.

IMG_8982.JPG

IMG_8983.JPG

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Hi,

 

da ich demnächst nach CZ und dann nach Polen durchfahre (Urlaub) schiebe ich mal den Beitrag nach oben.

 

Wer weiß wie das mit dem Munitionskauf in CZ und PL geregelt ist ? Ich denke mal eine Verbringungsgenemigung wird benötigt (Munition).

 

Da ich ja nicht weiß ob ich drüben was einkaufe macht es die Sache nicht leichter :) Munitionspreise evtl. teurer / billiger ?

 

Gruß

 

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