Jump to content
IGNORED

Einmietung in Schießsportanlage


Steam

Recommended Posts

Hallo WO´ler,

nach dem Verlust unserer Sportanlage in Altenburg aufgrund von Unstimmigkeiten mit dem neuen Vermieter sind wir derzeit als Gäste bei umliegenden Vereinen - quasi als Übergangslösung aufgenommen. Die Einzelabrechnung der Schießtermine ist allerdings bei intensiver Nutzung der Mitglieder durch meinen Verein dauerhaft nicht zu stemmen.

Aus diesem Grund wollen wir einen ungenutzen aber zugelassenen Schießstand samt Vereinsraum auf dem Gelände (Eigentum) eines befreundeten Vereines anmieten. Da der vermietende Verein hier noch keine Erfahrungen hat kommen hier und da diverse Probleme zur sprache auf die wir wohl achten müssen.

Nun hat mir der Vorsitzende(Vermieter) bedenken entgegengebracht,ob wir als Mieter die Sportanlage überhaupt eigenverantwortlich nutzen dürfen.

Ich sehe die Sache eher entspannt,da wir eigene Standleiter und Aufsichten haben.Ich benötige dennoch ein wenig Input als Argumentationshilfe denn die Notlösung - Anmietung des Vereinsraumes und Nutzung der Schießbahn unter Aufsicht des Betreibervereines ist imo auf dauer nicht praktisch.

Also, Problem ist, das der Betreiber von einem ihm bekannten Juristen gehört hat, das wir den Stand selbst betreiben müssten um dort eigenverantwortlich schiessen zu dürfen .

Wie seht ihr das?

LG:Steam

Link to comment
Share on other sites

Unsinn. Auf unserem Stand sind etliche Vereine eingemietet. Nutzungsvertrag abschließen, Regelung zu Aufsichten und eventuelle Schäden vereinbaren und das war es.

Vereinsgaststätte ist an einen Gastronomen verpachtet, daher stellt sich für uns die Frage nach Vereinsraum nicht.

Link to comment
Share on other sites

Man muss im Vertrag genau regeln, ob man die Betreiberpflichten übernimmt oder ob man das Rund-um-Sorglos-Paket mietet.

Man muss im Vertrag genau regeln, ob man die Betreiberpflichten übernimmt oder ob man das Rund-um-Sorglos-Paket mietet.

Link to comment
Share on other sites

@Tatonka

Hast recht, das kann man nicht oft genug schreiben...

Man muss im Vertrag genau regeln, ob man die Betreiberpflichten übernimmt oder ob man das Rund-um-Sorglos-Paket mietet.Man muss im Vertrag genau regeln, ob man die Betreiberpflichten übernimmt oder ob man das Rund-um-Sorglos-Paket mietet.

Link to comment
Share on other sites

Hi . Sream, Asgard bringt es auf den Punkt. Eigentümerrechte bleiben beim Vermieter oder Verpachter . Verantwortlich gegenüber diesem ist BGB mäßig natürlich der Verein bzw Vorstand. Für den Schießbetrieb gelten demnach wie immer die gesezlichen Bestimmungen so wie auch die eventuellen Vorgaben der betreffenden Verbände.

Macht es Euch nicht komplizierter als es ist, bemüht euch um ein freundschaftliches einvernehmliches Verhältnis zu eurem Vermieter und alles wird sich bestimmt zum Positiven wenden.

mit diesem Wunsch für Euer Ansinnen

mit freundlichem Schützengruß Franz

Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.