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Einmietung in Schießsportanlage


Steam

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Hallo WO´ler,

nach dem Verlust unserer Sportanlage in Altenburg aufgrund von Unstimmigkeiten mit dem neuen Vermieter sind wir derzeit als Gäste bei umliegenden Vereinen - quasi als Übergangslösung aufgenommen. Die Einzelabrechnung der Schießtermine ist allerdings bei intensiver Nutzung der Mitglieder durch meinen Verein dauerhaft nicht zu stemmen.

Aus diesem Grund wollen wir einen ungenutzen aber zugelassenen Schießstand samt Vereinsraum auf dem Gelände (Eigentum) eines befreundeten Vereines anmieten. Da der vermietende Verein hier noch keine Erfahrungen hat kommen hier und da diverse Probleme zur sprache auf die wir wohl achten müssen.

Nun hat mir der Vorsitzende(Vermieter) bedenken entgegengebracht,ob wir als Mieter die Sportanlage überhaupt eigenverantwortlich nutzen dürfen.

Ich sehe die Sache eher entspannt,da wir eigene Standleiter und Aufsichten haben.Ich benötige dennoch ein wenig Input als Argumentationshilfe denn die Notlösung - Anmietung des Vereinsraumes und Nutzung der Schießbahn unter Aufsicht des Betreibervereines ist imo auf dauer nicht praktisch.

Also, Problem ist, das der Betreiber von einem ihm bekannten Juristen gehört hat, das wir den Stand selbst betreiben müssten um dort eigenverantwortlich schiessen zu dürfen .

Wie seht ihr das?

LG:Steam

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Unsinn. Auf unserem Stand sind etliche Vereine eingemietet. Nutzungsvertrag abschließen, Regelung zu Aufsichten und eventuelle Schäden vereinbaren und das war es.

Vereinsgaststätte ist an einen Gastronomen verpachtet, daher stellt sich für uns die Frage nach Vereinsraum nicht.

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@Tatonka

Hast recht, das kann man nicht oft genug schreiben...

Man muss im Vertrag genau regeln, ob man die Betreiberpflichten übernimmt oder ob man das Rund-um-Sorglos-Paket mietet.Man muss im Vertrag genau regeln, ob man die Betreiberpflichten übernimmt oder ob man das Rund-um-Sorglos-Paket mietet.

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Hi . Sream, Asgard bringt es auf den Punkt. Eigentümerrechte bleiben beim Vermieter oder Verpachter . Verantwortlich gegenüber diesem ist BGB mäßig natürlich der Verein bzw Vorstand. Für den Schießbetrieb gelten demnach wie immer die gesezlichen Bestimmungen so wie auch die eventuellen Vorgaben der betreffenden Verbände.

Macht es Euch nicht komplizierter als es ist, bemüht euch um ein freundschaftliches einvernehmliches Verhältnis zu eurem Vermieter und alles wird sich bestimmt zum Positiven wenden.

mit diesem Wunsch für Euer Ansinnen

mit freundlichem Schützengruß Franz

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